Grundstück bebaut mit einem EFH mit Einliegerwohnung und Doppelgarage Das Grundstück ist Gegenstand des Bodenordnungsverfahrens (BOV) Linum/Eigenheime, Verf. Nr. 4124L. Es existiert bereits eine Planvereinbarung, an die ein möglicher Ersteher nach § 15 Flurbereinigungsgesetz gebunden ist.
Hier finden Sie weitere Informationen sowie Dokumente zum Object (bitte kopieren Sie den Link in ein neues Browser Fenster): https://dein-immocenter.de/objektkatalog/7-k-39-23-neuruppin