Diese interessante Immobilie freut sich über einen neuen Besitzer.
Der vordere Teil des Hauses, bestehend aus 5 Zimmern mit Küche, Bad(nicht im denkmalgeschütztem Haus, sondern im Ökonomiegebäude eingebaut) und Naturkeller, verteilt auf 2 Etagen mit einer Grundfläche von jeweils 53,29 m² inklusive eines ausbaubaren Dachspitzes, auf den Bildern mit einer roten Linie markiert, ist denkmalgeschützt und muss erhalten bleiben. Deshalb ist es wichtig zu wissen und vorteilhaft einen Steuerberater einzubeziehen:
Bei Denkmalimmobilien können 100% der Sanierungs- und Instandhaltungskosten abgesetzt werden. Als Vermieter einer Denkmalimmobilie kann man die Kosten zu
100 % über 12Jahre abschreiben. Dabei dürfen in den ersten 8 Jahren 9% und in den nächsten 4 Jahren 7% geltend gemacht werden (8 x 9% + 4 x 7% = 100%). Für Selbstnutzer sind 90% der Sanierungs- und Instandhaltungskosten absetzbar. Sie können über 10 Jahre zu jeweils 9% steuerlich geltend gemacht werden. Die ausführlichen Regelungen sind im Einkommensteuergesetz (EStG) im §10f (für Selbstnutzer) und im §7i (für Vermieter) nachzulesen.
Der Energieträger ist Strom und wird über Nachtspeicherung geheizt.
Der hintere Teil des Hauses, wo sich auch das Bad befindet, mit einer Grundfläche von 250 m² auf 2 Etagen, kann bis an die rote Linie abgerissen werden und individuell nach ihren Wünschen neu gebaut werden. Ob als Kapitalanlage, Mehrgenerationenhaus, Mietshaus oder Eigennutzung , hier bieten sich verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten an.
Neu und Wichtig!
KfW fördert Kauf sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien durch Familien im Auftrag der Bundesregierung.
KfW-Programm "Jung kauft Alt" startet am 3.9.24
Bundesbauministerium stellt Mittel zur Zinsverbilligung der KfW-Förderkredite bereit
Zinssatz von 1,51% effektiv bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung.
Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die maximale Höhe des Kreditbetrags hängt ab von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder. Bei einem Kind können bis zu 100.000 EUR beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 EUR und ab drei Kindern bis zu 150.000 EUR. Es sind Kreditlaufzeiten ab sieben und bis 35 Jahre möglich, die Zinsen können je nach Laufzeitvariante für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden. Das Programm "Jung kauft Alt" ist kombinierbar mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (www.kfw.de/124)