360°-Rundgang: https://www.ohne-makler.net/panorama/366148/
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Zum Verkauf steht ein einzigartiger und denkmalgeschützter ehemaliger Forsthof in der Güstrower Straße 93, 95 und 97 in Schwerin. Das Areal umfasst drei um das Jahr 1900 errichtete und vermietete Mehrfamilienhäuser mit einer Gesamtwohnfläche von rund 1.176 m². Die einzelnen Wohnflächen verteilen sich auf etwa 259 m² im Haus Nr. 97, rund 309 m² im Haus Nr. 95 und etwa 608 m² im Haus Nr. 93.
Neben den Wohnflächen bietet das Anwesen eine Vielzahl an ergänzenden Gewerbe- und Nutzflächen. Dazu zählen unter anderem eine Gewerbefläche von circa 355 m², die vormals als Restaurant und Schlachterei genutzt wurde, eine Tischlerei mit rund 551 m² sowie Garagen- und Kellerflächen mit einer weiteren Nutzfläche von insgesamt etwa 332 m². Die Flächen des Restaurants, der Schlachterei und der Tischlerei stehen derzeit leer und bieten weiteres Entwicklungspotenzial.
Das Grundstück umfasst insgesamt ca. 16.357 m² Forsthof, zusätzlich ca. 938 Quadratmeter Wasserfläche mit Bachlauf zum Heidensee sowie eine ca. 4.808 m² große Obstwiese. Das Ensemble befindet sich in einem gepflegten Zustand. In den 1990er Jahren wurden umfassende Sanierungen durchgeführt, unter anderem an den Gebäuden, der Heizung und der technischen Ausstattung. Auf dem weitläufigen Grundstück stehen zudem mehrere Garagen, Carports und Stellplätze zur Verfügung.
Die aktuellen jährlichen Netto-Mieteinnahmen aus den 15 vermieteten Wohnungen und den Stellplätzen belaufen sich auf ca. 85.000 Euro. Die leerstehenden Gewerbeflächen bieten darüber hinaus zusätzliches Ertragspotenzial für zukünftige Vermietung oder anderweitige Nutzung.
Das Anwesen ist vollständig als Baudenkmal eingetragen und bietet mit seiner Kombination aus Wohn-, Gewerbe- und Freiflächen eine seltene Gelegenheit für Kapitalanleger, Liebhaber oder Gewerbetreibende.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten des Grundstücks ausschließlich im Rahmen einer Besichtigung in Begleitung unseres Maklerbüros gestattet ist. Unangemeldete oder eigenständige Besichtigungen sind nicht gestattet.