Der Energieausweis ist in Arbeit. Für das hier vorliegende Objekt gibt es aktuell keinen gültigen Energieausweis. Dieser ist bereits vom Eigentümer beantragt.
Die Doppelhaushälfte wurde als Ferienhaus genutzt. Das Haus liegt in einer ruhigen Wohngegend idyllisch im Grünen. Somit bietet dieses Objekt eine ideale Wohnqualität für Familien.
Das Grundstück ist insgesamt ca. 2.380 m² groß. Es ist vollständig erschlossen und kann nach den individuellen Bedürfnissen des Käufers bebaut werden.
Die Doppelhaushälfte muss vollständig saniert und modernisiert werden. Das Grundstück eignet sich ebenfalls für den Bau eines neuen Einfamilienhauses.
"Ein bauliches Vorhaben auf Grundlage von § 34 BauGB muss sich der Umgebungsbebauung hinsichtlich des Artes, des Maßes der baulichen Nutzung sowie der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In der näheren Umgebung sind Wohnhäuser anzutreffen, die sich in der ersten Reihe befinden. Eine Bebauung im hinteren Bereich ist demnach nicht zulässig, da es sich nicht einfügt.
Dem Innenbereich ist das Grundstück etwa hälftig zuzuordnen, entsprechend der benachbarten Bebauung. Der hintere Grundstücksteil ist dem Außenbereich zuzuordnen. Eine Innenbereichssatzung existiert nicht. Die Zuordnung kann in etwa der Darstellung des Flächennutzungsplans entnommen werden."