Name: CHARLIE (Csutak)
Geschlecht: männlich
Schulterhöhe: im Wachstum - zur Zeit ca. 23 cm (Stand 3.7.25)
Gewicht: im Wachstum - zur Zeit ca. 5 kg (Stand 3.7.25)
Rasse: Mischling
Geboren: ca. Anfang April 2025 (geschätzt)
derzeitiger Aufenthaltsort: Ungarn
Sozialverhalten:
Verhältnis zu Erwachsenen: gut
Verhältnis zu Kindern: kennt er noch nicht
Verträglich mit Rüden: gut
Verträglich mit Hündinnen: gut
Verträglich mit Katzen: Ein Test zur Verträglichkeit mit Katzen kann vorab nicht durchgeführt werden.
Diese Tests sind auch wenig aussagekräftig, da eine häusliche Situation nie nachgestellt werden kann. Für eine gute Vergesellschaftung des neuen Hundes hängt auch viel von der/den vorhandenen Katze(n), sowie Erfahrung der zukünftigen Adoptanten ab.
Verträglich mit anderen Haustieren: kennt er nicht
Weitere Informationen:
Das kleine Kerlchen Charlie wurde von Tierschützern zwischen zwei Siedlungen gefunden. Allein herumirrend, mutterlos, schutzlos.......
Er war zu diesem Zeitpunkt noch keine 6 Wochen alt, und hatte offensichtlich seine Mama verloren oder er wurde evtl. auch herzlos entsorgt. Die Finder konnten ihn aus Platzmangel nicht behalten, und so wurde einmal mehr unsere Agnes angefragt. Agnes hat in Tierschützerkreisen nicht nur einen guten Ruf, sondern ist auch bekannt für ihr gutes Händchen zum Aufpäppeln von verwaisten Findlingswelpen!
Charlie entwickelt sich sehr gut. Er ist ein süßer kleiner Knopf, der mit allen vorhandenen Kumpels gut auskommt, ist zu allen freundlich und hat vor nichts und niemand Angst. Bei seinen vertrauten Menschen verteilt er Küsschen!
Für Charlie suchen wir eine liebevolle Familie, die mit Liebe und Geduld einen jungen Hund zu einem vollwertigen Familienmitglied erzieht.
Alle unsere Hunde sind bei Ausreise komplett geimpft, entwurmt, gechipt, kastriert (erwachsene Hunde) und reisen mit Traces.
Weitere Infos und weitere Hunde unter: www.helpinghands4animals.de
Anschrift Tierschutzorganisation:
Helpinghands4animals
An der Kirche 98
31691 Seggebruch
Helpinghands4animals besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.