Seckach
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Bürgermeister (m/w/d)

Heute, vor 58 Min.
74743 Seckach

Die Stelle des hauptamtlichen

Bürgermeisters (m/w/d)

der Gemeinde Seckach, ca. 4.000 Einwohner, ist infolge Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 1. Juni 2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Stelle wurde durch Beschluss des Gemeinderats mit A 16 bewertet.

Die Wahl findet am Sonntag, den 1. März 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 22. März 2026, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V. mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ausgeschlossenen Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg, also am 22.11.2025, und spätestens am Montag, den 2. Februar 2026, 18:00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Gemeindeverwaltung Seckach, Bahnhofstr. 30, 74743 Seckach, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Seckach, Bürgerbüro, Bahnhofstr. 30, 74743 Seckach, kostenfrei ausgegeben);
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der GemO vorliegt, auf amtlichem Vordruck.

Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).

Die persönliche öffentliche Kandidatenvorstellung findet am Freitag, den 20.02.2026, um 19.00 Uhr in der Seckachtalhalle statt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nach 24 Amtsjahren nicht mehr.

Weitere Angaben

  • FirmaGemeinde Seckach
  • PLZ der Firma74743
  • Ort der FirmaSeckach

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  • Ort74743 Seckach
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