Objektbeschreibung: Die Grundstücke sind für Einzelhausbebauung und Doppelhausbebauung geeignet und liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Baurechtliche Fragen klären Sie am besten direkt mit dem Bauordnungsamt der Stadt Bruchsal.
Die Grundstücksgrößen und Höhen der Erbbauzinsen sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.
Provision: provisionsfrei