Unser zuckersüßer Hundebub Boas ist Ende April bei seiner Pflegestelle in Aachen eingezogen. Bereits nach wenigen Tagen konnte er hier seine niedliche und muntere Persönlichkeit auspacken und alle mit seinem Charme um den Finger wickeln.
Boas ist ca. 2 Jahre alt und 35 cm klein. Er ist ein goldiges, verschmustes Bärchen, dessen Fröhlichkeit einfach ansteckend ist und gute Laune verbreitet. Schnell wird er der Liebling von allen, dessen Bekanntschaft er macht. Denn irgendwie nimmt er alles locker Autofahren, Haushaltsgeräusche, fremde Menschen oder der laute Staubsauger kein Problem für unseren Boas. Das kleine Kerlchen ist sehr gerne draußen und genießt die Abwechslung, muss dabei aber auch nicht immer die ganze Zeit laufen, sondern liegt genauso gerne bei schönem Wetter auf der Wiese neben seinen Menschen und beobachtet die Welt. Nebenher Picknick und Spaß mit Menschenfreunden? Boas ist dabei!
Mit anderen Hunden spielt er supergerne und kann sich dabei auch unterordnen. Es wäre schön wenn er ein Zuhause findet, in dem vielleicht schon eine Fellnase ist und er oft draußen in einem Garten sein kann. Das Miteinander mit Kindern ist auch kein Problem, wobei er bei Kleinkindern noch etwas skeptisch ist. Er war bereits nach kurzer Zeit stubenrein, die Grundkommandos klappen gut und auch schön an der Leine gehen ist ein Kinderspiel für Boas. Er ist ein Leckerschmecker, daher bevorzugt er lieber saftiges und gesundes Nassfutter anstatt ödem Trockenfutter. Jedes mal wenn er fröhlich vor sich hinschmatzt wird seine süße Zahnlücke sichtbar, die ihn nur noch goldiger macht.
Boas ist gechipt, kastriert, geimpft, entwurmt und entfloht. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro darf er mit EU-Heimtierausweis in sein neues Zuhause ziehen.
Verliebt in unseren Schmusebär im Miniformat? Boas wartet in Aachen auf dich und freut sich auf ein Kennenlernen.
Anschrift Tierschutzorganisation:
Ein Herz für Streuner e.V.
Flemingstr. 72
81925 München
Ein Herz für Streuner e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.