https://www.grund-zur-hoffnung.org/hunde/h%C3%BCndinnen/birke/
Die zierliche Birke, die geschätzt im November 2023 das Licht der Welt erblickte, wurde Mitte Februar 2025 von einer Frau, die mit ihrem Kind unterwegs war, mitten im Wald in der Nähe des Schumener Monuments gefunden. Wir wissen nicht, wie, aber sie hat Birke ins Tierheim in Schumen gebracht. Wahrscheinlich wurde die Hündin dort ausgesetzt. Es scheint Mode zu werden, die Hunde nicht mehr in der Stadt, sondern rund ums Monument ihrem Schicksal zu überlassen. Paper und Parcel wurden ebenfalls dort zufällig entdeckt, auch noch eingepackt und fest verschnürt in einem Karton.
Glücklicherweise ist Birke nun im Tierheim in Sicherheit, wird gut versorgt und bekommt die Chance auf ein liebevolles Zuhause. Sie ist ein kleines, aktives Hündchen mit einer übersichtlichen Schulterhöhe von ca. 35 cm. Wir finden sie sehr süß.
Draußen beim Spaziergang war sie anfangs noch etwas schüchtern, aber nach wenigen Schritten gings dann doch. Dafür, dass sie das Laufen mit Halsband und an der Leine mit Sicherheit nicht kannte, hat sie ihre Sache echt gut gemacht.
Im Auslauf präsentiert Birke sich von ihrer aktiven Seite und spielt gerne und ausdauernd mit ihren Kameraden. Sie hat sich sofort mit ihnen verstanden und hätte im neuen Zuhause bestimmt nichts gegen einen Erstzwerg einzuwenden. :-)
Wir sehen Birkes Lebensumfeld nicht in einer Großstadt, da sie draußen noch etwas unsicher ist. Aber das wird. Mit Zeit und Geduld wird sie sich bestimmt rasch einleben. Lernen muss sie noch eine Menge. Wir gehen davon aus, dass Birke noch nie ein Haus von innen gesehen hat. Hier gilt es, ihr alles behutsam zu zeigen, damit ihr die Eingewöhnung leicht fällt. Ganz sicher wird sie eine fröhliche Begleiterin werden, die mit Ihnen durch dick und dünn geht.
Birke ist gechipt, geimpft, entwurmt, kastriert und zieht gerne in ein Gebiet mit viel Wald drumherum. :-)
Anschrift Tierschutzorganisation:
Grund zur Hoffnung e.V.
Büdesheimer Str. 7
61184 Karben
Grund zur Hoffnung e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.