Die Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
Beschäftigte im allgemeinen Justizvollzugsdienst (m/w/d)
Zu besetzen sind befristete Vollzeitstellen mit dem Ziel einer Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf (Beamtenausbildung) zum 01.02.2026, eventuell auch 01.02.2027. Vergütung und Arbeitsbedingungen richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Ihre Aufgaben:
- Beaufsichtigung, Betreuung und Versorgung der Gefangenen im Schicht-/Wechseldienst
- Vorführdienst, Haftraumkontrollen, Überwachung der Anstalt
- Durchführung von Besuchen
- Zusammenarbeit mit externen Fachkräften und Institutionen
Einstellungsvoraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Mindestalter beträgt 18 Jahre
- Höchstalter zum 01.02.2026 beträgt 34 Jahre
- mindestens qualifizierender Haupt-/Mittelschulabschluss oder Haupt-/Mittelschulabschluss (9 Klassen) mit abgeschlossener Berufsausbildung
- Teilnahme am nächsten beamtenrechtlichen Auswahlverfahren einschließlich eines Sporttests
Allgemeine Informationen über den Justizvollzug in Bayern und das Berufsbild eines Bediensteten im allgemeinen Vollzugsdienst (m/w/d) finden Sie unter http://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/bewerber/berufsfelder/
Chancengleichheit ist uns wichtig. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern besonders dann, wenn es sich um Bereiche handelt, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind. Bei im Wesentlichen gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt.
Für weitere Auskünfte stehen wir gerne telefonisch unter Tel. 08431/596-211 (Herr Schmid) sowie unter 08431/596-223 (Herr Hierath) zur Verfügung.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens
10. August 2025
ausschließlich per E-Mail an bewerbung.nh@jv.bayern.de.
Mit der Abgabe der Bewerbung stimmen die Bewerber/innen der vorübergehenden Speicherung der im Rahmen des Auswahlverfahrens erforderlichen Daten zu. Bitte reichen Sie nur gut lesbare Scans ein. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit der Bewerbung verbundene Kosten nicht erstattet werden können.