Auf einem knapp 11.200 m² großen Grundstück am Müggelsee entstand ein außergewöhnliches Neubauprojekt auf historischem Gelände mit abwechslungsreicher Bebauung und direktem Wasserzugang und Badestrand.
Das Wohnprojekt besteht aus insgesamt acht Bauabschnitten, die zu einem Großteil bereits fertiggestellt sind bzw. sich teilweise noch in der Fertigestellung befinden. Der Bauabschnitt, in dem sich die Wohnung befindet, wurde im Jahr 2013 auf den Grundmauern eines Bestandsgebäudes von 1989 errichtet ist fertiggestellt und bereits vollständig bewohnt. Die bauliche Ausführung sowie die gehobene Ausstattung der Wohneinheiten sind geprägt von anspruchsvollem Design. In allen Wohn- und Schlafräumen wurde Parkettboden verlegt.
Die hier angebotene Wohnung befindet sich im 3. Obergeschoss im Bauabschnitt III und liegt zur Straßenseite zugewandt, verfügt jedoch über einen Balkon mit seitlichem Müggelseeblick. Zu den Ausstattungsmerkmalen der Wohnung gehören u. a. große Holzfenster mit Isolierverglasung, Echtholzparkett, Fußbodenheizung, elektrisch verstellbare Rollläden sowie zusätzlich indirekte Deckenbeleuchtung in Wohn-/ Schlafzimmern sowie der Küche. Das innenliegende Bad ist mit einer Badewanne ausgestattet.
Die Wohnung verfügt aktuell über zwei Zimmer, kann jedoch durch Einbau einer Trockenbauwand zu einer 3-Zimmer-Wohnung umgestaltet werden.
Zur Wohnung gehört außerdem ein Nordbalkon, ein Südbalkon sowie ein Abstellraum im Erdgeschoss.
Der Erwerb eines Stellplatzes im Parkhaus ist gegenwärtig nicht möglich. Mit einer notwendigen Änderung der Teilungserklärung bestünde eventuell die Möglichkeit des Erwerbs eine Stellplatzes in der Gemeinschaftsgarage. Hier bestehen derzeit noch Unstimmigkeiten hinsichtlich der Teilungserklärung des Parkhauses. Diese wurde in den vergangenen Jahren bereits mehrfach geändert und eine weitere Änderung steht noch aus. Ein angekündigter Entwurf der neuerlichen Änderung der Teilungserklärung wurde noch nicht übergeben. Der derzeitige Grundbuchstand weicht von den baulichen Gegebenheit ab, da nachträglich abweichend zur Teilungserklärung ein Parksystem errichtet wurde, um die Anzahl der Stellplätze insgesamt zu erhöhen.