Vor Baubeginn und während der Planung:
- Prüfung der Planungsunterlagen: Sie überprüfen Baupläne, Leistungsbeschreibungen und andere relevante Dokumente auf Vollständigkeit, technische Machbarkeit und Einhaltung der Qualitätsstandards und Normen (z.B. DIN-Normen, öffentlich-rechtliche Vorschriften).
- Festlegung von Qualitätsstandards: In Abstimmung mit dem Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten definieren Sie klare Qualitätsziele und -anforderungen für die verschiedenen Bauphasen und Gewerke.
- Auswahl und Bewertung von Materialien und Produkten: Sie wirken bei der Auswahl von Baumaterialien und Bauprodukten unter Qualitätsgesichtspunkten mit und stellen sicher, dass die ausgewählten Produkte den Anforderungen entsprechen.
- Erstellung von Qualitätsprüfplänen: Sie entwickeln detaillierte Pläne für die Qualitätskontrolle, in denen Prüfzeitpunkte, Prüfmethoden und Verantwortlichkeiten festgelegt sind.
Während der Bauausführung:
- Regelmäßige Baustellenkontrollen: Sie führen kontinuierliche Überprüfungen der laufenden Bauarbeiten hinsichtlich der Ausführungsqualität, der Einhaltung der Pläne und der relevanten Vorschriften durch.
- Überwachung der Materialverarbeitung: Sie kontrollieren die fachgerechte Verarbeitung der eingesetzten Materialien und die Einhaltung der Herstellerrichtlinien.
- Dokumentation von Qualitätsprüfungen: Sie erstellen detaillierte Protokolle über die durchgeführten Kontrollen, festgestellte Mängel und die ergriffenen Maßnahmen.
- Mängelmanagement: Sie identifizieren und dokumentieren Mängel, verfolgen deren Beseitigung und führen Nachkontrollen durch.
- Kommunikation mit allen Beteiligten: Sie stehen in engem Kontakt mit den ausführenden Unternehmen, Architekten, Fachplanern und dem Bauherrn, um Qualitätsfragen zu klären und Lösungen für Probleme zu finden.
- Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheits- und Umweltstandards
Nach Fertigstellung und bei der Übergabe:
- Durchführung von Endabnahmen: Sie führen gemeinsam mit dem Bauherrn und gegebenenfalls Sachverständigen die Endabnahme der Bauleistungen durch und prüfen, ob alle Qualitätsanforderungen erfüllt sind.
- Erstellung von Qualitätsberichten: Sie fassen die Ergebnisse der Qualitätskontrolle in einem abschließenden Bericht zusammen.
- Mitwirkung bei der Mängelbeseitigung nach der Abnahme: Auch nach der Übergabe sind Sie gegebenenfalls für die Überwachung der Beseitigung von Mängeln zuständig.
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