Kurzbeschreibung: Attraktives Baugrundstück in guter Lage!
Objekt: Das auf dem Grundstück befindliche Gebäude ist nicht mehr bewohnbar und zum Abriss bestimmt.
Die Bebaubarkeit des Grundstückes richtet sich nach § 34 BauGB (umliegende Bebauung). Zwingend zu beachten ist die Satzung der Gemeinde Bad Wiessee über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr (Fremdenverkehrssatzung) sowie die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächensatzung).
Stichworte: Bundesland: Bayern
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