Name: Coffee
Rasse: Mischling
Geburtsdatum: ca. März 2024
Geschlecht: männlich
Größe: aktuell noch im Wachstum
Gewicht: aktuell noch im Wachstum (Endgewicht ca. 17-18 kg)
Kastriert: zu jung
Verträglichkeit: sehr verträglich
Charakter: sehr lieb und aufmerksam
Test auf Mittelmeerkrankheiten: zu jung
Aufenthaltsort: Italien / Kalabrien
Geschichte:
Der zuckersüße und sehr zarte Coffee wurde von Tierschützern gefunden, versorgt und gepäppelt. Er ist welpentypisch verspielt aber nimmt sich aber auch die , die er braucht. Er ist dem Menschen gegenüber sehr offen, aufmerksam und neugierig. Wir suchen für ihn eine ruhige Familie, die keine Scheu vor der arbeitsintensiven Welpenpflege hat und die ihn in Ruhe ankommen lässt. In bedürfnisgerechter Haltung, Sicherheit, Geborgenheit und mit viel Liebe wird er sich zu einem tollen Begleiter entwickeln, der gern die Welt kennenlernt und kleine und große Abenteuer erlebt.
Bei ernsthaftem Interesse wenden Sie sich gerne an die zuständige Ansprechpartnerin
Daniela Rema Zick
Telefonnummer 0174 1406612
https://tierschutzverein-fellini.de
Alle gesetzlich erforderlichen Impfungen zur Einreise des Hundes nach Deutschland
sowie die Transportkosten sind in der Schutzgebühr (490,00 ) inbegriffen. Die
zuständige Vermittlerin gibt Ihnen gerne weitere detaillierte Informationen und berät Sie gern bei
der Anschaffung eines Hundes aus dem Auslandstierschutz.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Zur Übermittlung Ihrer Bewerbung nutzen Sie bitte folgenden Link:
https://tierschutzverein-fellini-ev.petoffice.app/adopt/?species=dog
ℹ️Alle unsere Hunde sind gechipt, geimpft, entwurmt und kastriert (sobald der Hund alt genug dafür ist) und besitzen den EU-HEIMTIERAUSWEIS.
ℹ️Die Abgabe erfolgt nach positiver Vorkontrolle (Home-Check) mit Schutzvertrag und Schutzgebühr.
- Hunde bis 1 Jahr = 490
- Hunde ab 1 Jahr = 440
ℹ️ Wir vermitteln bundesweit.
Anschrift Tierschutzorganisation:
Tierschutzverein Fellini e.V.
Hainbach 51
34385 Bad Karlshafen
Tierschutzverein Fellini e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.