30.04.2024
16259 Bad Freienwalde (Oder)
Lage: Bad Freienwalde liegt nördlich von Berlin und ist ein Moorbad innerhalb des Landkreises Märkisch-Oderland. Die verkehrsgünstige Lage nahe der B 158 ist sehr vorteilhaft.
Günstig hervorzuheben, ist die ansehnlich instandgesetzten Bürgerhäuser mit ihren malerischen Fassaden. Man befindet sich in der Altstadt. Das dürfte Investoren interessieren, denn es sind keine langen Wege in die Stadt zurückzulegen. Dort befinden sich Schulen, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, kleine Läden und Sehenswürdigkeiten wie das Schloss.
Unweit liegt der Bahnhof mit Regio-Anschluss nach Eberswalde oder nach Berlin.
Erwähnenswert ist die waldreiche Umgebung in Oder-Nähe.
Objekt: Es handelt sich um ein schmales Baugrundstück, bei dem eine Lückenbebauung im Stadtsanierungsgebiet erfolgen könnte. Auf dem Grundstück befinden sich 9 Einzelgaragen aus DDR-Zeiten, die einer Bebauung weichen und abgerissen werden müssten. Auf dem hinteren Grundstücksbereich sind Laub- und Obstbäume anzutreffen. Hier ist ein Gefälle nach hinten vorhanden. Auf Grund der Ausdehnung nach hinten ist eine Bebauung z.B. mit einem Mehrfamilienhaus o.ä.denkbar.
Hier besteht die Möglichkeit einer Grenzbebauung zum vorhandenen, benachbarten Wohnhaus. Es sind 2-3 Etagen möglich. Die Straße ist gepflastert. Alle Medien liegen straßenseitig an.
Ein Planungsbüro hat bereits eine Möglichkeit der Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit 135 m² Wohnfläche entwickelt, die die vorhandene Baulücke schließen würde. Näheres ist über den Anbieter zu erfragen.
Sonstiges: Alle Informationen basieren auf den Angaben des Eigentümers. Eine Gewähr wird nicht übernommen. Ernsthafte Kaufinteressenten vereinbaren bitte zeitnah und individuell einen Besichtigungstermin mit dem Anbieter.
Das Grundstück wird mit 7,14 % inkl. MWSt. vom Kaufpreis provisionspflichtig angeboten.
Stichworte: Bundesland: Brandenburg
Preisinformation: Erbbaurecht nicht vorhanden
Provision: Die Courtage beträgt 7,14 % inkl. MWSt. vom Kaufpreis. Sie ist unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages zur Zahlung fällig und anzuweisen.