Objektbeschreibung: Bei diesem Investmentangebot handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus welches zu früheren Zeiten als Aparthotel betrieben wurde und zwischenzeitlich wohnwirtschaftlich vermietet ist. Das 1920 erbaute Objekt mit einem Anbau aus dem Jahr 1984 verfügt über 16 Wohnungen, welche sich über 4 Geschosse erstrecken.
Lagebeschreibung: Bad Bellingen liegt im westlichen Teil des südlichen Schwarzwaldes. Begünstigt durch seine besonders schöne Landschaft, dem warmen und sonnigen Klima sowie die direkte Nähe zum Schwarzwald und zur Französischen sowie Schweizer Grenze ist Bad Bellingen vor allem ein beliebtes Urlaubsziel. Des weiteren ist die Gemeinde bekannt für ihre zahlreichen Bade-Thermen.
Auch die Nähe zur Stadt Freiburg und Basel in der Schweiz bietet den Bewohnern ein ausgezeichnetes Wohnklima. Hierfür werden jeweils nur 30 Fahrminuten benötigt. Durch die unmittelbare Nähe zur Französischen sowie Schweizer Grenze profitiert der Vermieter von dem hohen Einpendler Saldo von ca. 18,8 %. Das zeigt sich auch bei den Quadratmeterpreisen der Wohnungen, welche mit 15,25 €/m² sehr gut vermietet sind. Die eher klein gehaltenen Wohnungsgrundrisse passen sich hier sehr stark der Nachfrage an.
Ausstattung: Das Haus und dessen Anbau konnten ab dem Jahr 2000 sukzessive modernisiert werden, wobei der Aparthotelcharakter im Eingangsbereich und in den Treppenhäusern noch erkennbar ist. In den letzten Jahren konnten Fenster ausgetauscht, Böden erneuert, Bäder erneuert, die Heizung erneuert, ein Glasfaseranschluss verlegt, der Keller erneuert sowie die Fassade und alle Wohnungen gestrichen werden. Zusätzlich wurden Technik- und Waschräume realisiert. Das Untergeschoss, welches durch die frühere Hotelnutzung einen Wellnessbereich aufweist, bietet auch hier noch weiteres Ausbaupotential in Form einer weiteren Wohnung.
Besichtigungstermine: Auf Anfrage.
Provision: Dieses Angebot ist provisionspflichtig. Im Falle eines Ankaufs erheben wir eine Provision in Höhe von 3,00 % (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) des beurkundeten Kaufpreises, bzw. des Grundstückwertes, fällig bei Abschluss des Kaufvertrages.