In einer Pflegestelle in 78166 Donaueschingen. August sucht noch eine passende Endstelle.
Mit seinen 5 Jahren geht August, der inzwischen Charly heißt, unverschuldet auf die Suche nach einem neuen Zuhause. Eigentlich das perfekte Hundealter die Teeniezeiten sind vorbei, aber alt ist er noch lange nicht. Dennoch ist der unkomplizierte Rüde aktuell das fünfte Rad am Wagen und soll weiterziehen.
Wir wünschen uns für August deshalb das 5-Sterne-plus-Zuhause, welches dem hübschen Kerl die Wertschätzung schenkt, die er verdient. August ist ein echter Naturbursche, der ausgedehnte Spaziergänge mit jeder Menge Schnupperzeit liebt. Aber auch als Radfahr- oder Joggingbegleiter macht er eine gute Figur. Wenn dann auch noch gemeinsame Spielzeit mit seinen Menschen dazu kommt, ist er wunschlos glücklich und kann wunderbar entspannen.
Nur der Freilauf ist momentan nicht möglich, da August sich bei Wildsichtung nicht zurückhalten kann. Eine Schleppleine ist daher essenziell.
August trägt sein Herz nicht nur äußerlich zur Schau, er hat auch innerlich ein ganz großes egal ob für Menschen oder für andere Hunde. Wir können ihn uns deshalb problemlos in einer Familie mit Kindern und/oder anderen Hunden vorstellen. Zwar ist er an der Leine manchmal ungeduldig und möchte sofort Kontakt aufnehmen, aber er ist kein Streithammel und lernt sicher noch, ruhiger zu bleiben.
Unbekannte Personen oder Postboten werden von August gemeldet. Kommt der Besuch aber herein, begrüßt er ihn freundlich, anfangs etwas stürmisch, dann mit Feingefühl.
Da August Angst vor lauten Knallgeräuschen (Schüsse, Silvester etc.) hat, wäre ein Zuhause in ruhiger Umgebung besser für ihn geeignet als mitten in der Stadt.
Ihr wollt den freundlichen Kerl kennenlernen? Dann meldet euch schnell bei uns!
Die Schutzgebühr beträgt 350,00 .
Schaut gerne auf unserer Homepage vorbei:
https://streunerglueck.de/vermittlung/august-charly/
Anschrift Tierschutzorganisation:
Streunerglück e.V.
Wasserburger Landstraße 205
81827 München
Streunerglück e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.