Vor einiger Zeit fand man drei kleine neugeborene schwarze Katzenbabys ohne ihre Mama vor einem Café in Bulgarien. Eins davon ist der süße BAGHIRA. Wieso genau der arme kleine Kater mit seinen Geschwistern auf der Straße gelandet ist, weiß man nicht genau; irgendjemand muss die Neugeborenen dort ausgesetzt haben. Eine sehr nette Dame wurde auf ihn und seine Geschwister vor dem Café aufmerksam und konnte auch nicht einfach weiter gehen und die Kitten ihrem Schicksal überlassen. Sie nahm die Geschwister in ihre Obhut und kümmerte sich liebevoll um die drei schwarzen Schönheiten. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Katzenbabys mehr Aufmerksamkeit erforderten, als die Retterin sich vorstellte. Somit bat sie um Hilfe, dass man ein tolles Zuhause für BAGHIRA suchen kann. Nun ist der süße schwarze PUMA 🥰 auf einer Pflegestelle und wartet sehnsüchtig entdeckt zu werden, um endlich seinen Liebsten zeigen zu können, was er ein toller, verspielter sowie ein verschmuster Kater ist. Bei Fragen rund um Adoption, Vermittlungsablauf und Schutzgebühr kannst du dich gerne an unser Katzenteam wenden - dort gibts alle Antworten. 🙂 Auch eine Patenschaft wäre für BAGHIRA möglich. Diese hilft Mariela, die Futter- und Tierarztkosten vor Ort zu decken. Auch hier hilft das Hundeteam bei Fragen gerne weiter! Alle Informationen zu Adoption, Vermittlungsablauf, Patenschaft und Schutz- und Transportgebühren gibt es auch auf unserer Webseite unter https://www.animal-hope-bulgaria-varna.de/informationen/. Der Verein -Animal Hope Bulgaria Varna- besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres. Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der/die neuen Besitzer/in bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.
Anschrift Tierschutzorganisation:
Animal Hope Bulgaria Varna
Ifenstr. 5 1/2
86163 Augsburg
Animal Hope Bulgaria Varna besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.