Name: JANOSCH
Geschlecht: Rüde
geboren: 16.11.2024
In der Arche seit: 18.05.2025
Herkunft: Fundhund
Schulterhöhe: aktuell 47cm
Kastriert: nein
Handicaps: nein
Verträglich mit
Kindern: kennt Kinder bisher nicht
Hunden: ja
Geimpft und gechipt: ja
EU-Heimtierausweis: ja
Schutzgebühr 480
Der wunderschöne Janosch erblickte als einer von elf Geschwistern das Licht der Welt. Janoschs Mutter, eine Straßenhündin, wurde hochträchtig von einer Tierschützerin aufgenommen und durfte bei ihr in Sicherheit ihre Kleinen zur Welt bringen und großziehen. Um für sie ein endgültiges Zuhause zu finden, wurden wir um Hilfe gebeten. Mitte März durften bereits vier seiner Geschwister in der Arche einziehen und alle vier haben bereits ein tolles Zuhause gefunden. Nun möchten natürlich auch Janosch und sein Bruder Max dieses Glück erleben dürfen.
Die beiden Brüder sind sowohl Menschen als auch Artgenossen gegenüber aufgeschlossen, verspielt und verschmust. Max ist der etwas kessere, während Janosch für ihn neue Situationen zunächst erstmal beobachtet.
Bei uns lernen sie nun die Basics kennen, dazu gehören zum Beispiel das Leben im Haus oder geregelte Spaziergänge an der Leine und auch hier zeigen sich beide Hundebuben mutig und interessiert.
Ein vorhandener Ersthund, an dem Janosch sich im neuen Zuhause orientieren könnte, würde ihn sicher freuen, ist aber keine Bedingung für eine Vermittlung.
Ihrem Aussehen nach zu urteilen, könnten die zwei durchaus Herdenschutzhundgene in sich tragen, weshalb wir sie eher in einem ländlichen Zuhause sehen.
Eine Vermittlung erfolgt nur nach Ausfüllen der Selbstauskunft, einem vorherigen Telefonat, einer positiven Vorkontrolle sowie gegen Abschluss eines Schutzvertrags und Zahlung einer Schutzgebühr. Diese Schutzgebühr umfasst unter anderem eine tierärztliche Untersuchung, den Transport, ein hochwertiges Sicherheitsgeschirr sowie eine Parasitenprophylaxe.
Anschrift Tierschutzorganisation:
Arche Noah Transilvania e.V.
Wörpeweg 22
27412 Tarmstedt
Arche Noah Transilvania e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.