Exklusives Einfamilienhaus mit Weitblick, Pool und luxuriöser Ausstattung
Dieses außergewöhnliche Einfamilienhaus vereint modernes Design, hochwertige Materialien und eine atemberaubende Aussicht zu einem einzigartigen Wohnambiente. 2002 erbaut, bietet es auf ca. 140 m² Wohnfläche höchsten Wohnkomfort und befindet sich auf einem 530 m² großen Erbpachtgrundstück.
Schon beim Betreten spürt man die besondere Atmosphäre dieses Hauses. Das Erdgeschoss beherbergt drei stilvolle Schlafzimmer, die durch große Fenster lichtdurchflutet sind und eine warme, einladende Atmosphäre schaffen. Das Hauptbadezimmer ist eine echte Wohlfühloase - mit einer offenen Regendusche, einer eleganten Designer-Badewanne und edlen Natursteinfliesen, die für ein luxuriöses Ambiente sorgen.
Im Obergeschoss erwartet Sie ein großzügiger, offen gestalteter Wohn-, Ess- und Küchenbereich, der mit hochwertigen Materialien und maßgefertigten Elementen beeindruckt. Die Designerküche fügt sich nahtlos in den Raum ein und bietet modernste Ausstattung für höchste Ansprüche. Der elegante Kamin sorgt für eine behagliche Stimmung und macht den Wohnbereich zu einem perfekten Rückzugsort. Zudem befindet sich auf der Etage ein weiteres Schlafzimmer und ein Abstellraum.
Ein echtes Highlight ist die Terrasse mit eingelassenem Pool, die nahtlos in den Außenbereich übergeht. Hochwertige Holz- und Steinbeläge verleihen ihr eine exklusive Note, während der ungestörte Weitblick über die Landschaft jeden Moment zu etwas Besonderem macht.
Abgerundet wird dieses einzigartige Zuhause durch eine großzügige Doppelgarage, die nicht nur Platz für zwei Fahrzeuge bietet, sondern auch über zusätzlichen Stauraum verfügt.
Dieses Haus ist mehr als nur ein Zuhause - es ist ein Ort zum Ankommen, Genießen und Träumen. Perfekt für alle, die modernes Wohnen mit Exklusivität und atemberaubender Aussicht verbinden möchten.
Es handelt sich um ein Erbpachtgrundstück.
Die Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten darf 80 % der reinen Baukosten der Gebäude einschl. der wesentlichen Bestandteile derselben nicht überschreiten.