Es handelt sich laut Verkehrswertgutachten bei Grundstück BVNr. 1 um ein mit einer ehemaligen Scheune (freistehend, Bj. ca. 1930, angemessene Nutzung aufgrund Sanierungsbedürftigkeit derzeit nicht möglich) und bei Grundstück BVNr. 2 um ein mit einem Einfamilienwohnhaus (Bj. ca. 1930, einzelne Sanierungsmaßnahmen ca. um 1990, Kellergeschoss, Erdgeschoss, vermutlich ausgebautes Dachgeschoss, ca. 123 m² Wohnfläche, nicht nutzbarer Zustand) und einem ehemaligen Stall (Bj. ca. 1930, nicht nutzbarer Zustand) bebaute Grundstücke; die Grundstücke sind seit ca. 10 Jahren leerstehend.
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