Aiko wurde gemeinsam mit anderen Hunden in einem Haus zurückgelassen, als die Bewohner inhaftiert wurden. Hier litten sie tagelange, denn es gab weder Futter noch Wasser. Nur dem Engagement der kompletten Nachbarschaft ist es zu verdanken, dass die Hunde bis zur Freigabe des Hauses durch ein Gericht überlebt haben. Dann konnten die Tiere befreit und auf umliegende Tierheime verteilt werden.
Aiko ist ein sehr freundlicher junger Hundemann. Er ist sehr verträglich mit anderen Hunden, verteilt hier gerne Küsschen an die Dame im Nachbarzwinger. Aiko ist trotz allem ein sehr fröhlicher und verspielter Hund.
Zu seiner Verträglichkeit zu Katzen können wir derzeit keine Aussagen machen.
Trotz des Erlebten zeigt Aiko keinerlei Angst vor uns Menschen. Er möchte nur geliebt werden und das Leben genießen. Er wird nach einer Eingewöhnungszeit ein toller Familienhund sein, der mit seinem Rudel durch dick und dünn geht.
Auch bei Aiko gilt: Er wird noch vieles lernen müssen und hierfür sollte seine neue Familie mit Geduld, Liebe und Humor ausgestattet sein. Aber Aiko wird es danken, da sind wir uns sicher.
Wollen Sie unserem Aiko ein neues Zuhause geben und ihm das allerbeste Kuschelkörbchen oder gar einen Platz auf dem Sofa anbieten? Wenn ja, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schicken Sie uns doch bitte das ausgefüllte Adoptionsformular zu: https://www.vergissmichnicht-tiernothilfe.de/adoptionsformular
Aiko wird seine Reise nach Deutschland geimpft, gechipt, kastriert, entwurmt und mit einem gültigen EU-Ausweis sowie einem negativen Test auf Mittelmeerkrankheiten antreten.
Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
P.S.: Bitte lesen Sie unsere Informationen zum Vermittlungsablauf: https://www.vergissmichnicht-tiernothilfe.de/vermittlungsablauf
Vermittlungskontakt:
Stefanie Will
Tel: 06198 50 22 82
E-Mail: stefanie.will@vergissmichnicht-tiernothilfe.de
Anschrift Tierschutzorganisation:
Vergiss mich nicht Tiernothilfe e.V.
Rankweg 12
72250 Freudenstadt
Vergiss mich nicht Tiernothilfe e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.