Lage: Das Grundstück befindet sich im begehrten Bronnen, einem Teilort der Gemeinde Achstetten und einem Nachbarort zur großen Kreisstadt Laupheim.
Die Gemeinde Achstetten verfügt über eine sehr gute Infrastruktur. Kindergärten, Schulen, Sport- und Freizeitangebote sind ebenso vorhanden wie eine Bäckerei, ein Getränkemarkt und ein Supermarkt.
Von Bronnen aus gelangen Sie in wenigen Minuten in die nur ca. 3 km entfernte Nachbarstadt Laupheim. Die große Kreisstadt bietet neben weiteren Sport- und Freizeitmöglichkeiten auch weiterführende Schulen wie bspw. die Friedrich-Adler-Realschule und das Carl-Laemmle-Gymnasium sowie eine Berufsschule.
Mit der direkten Auffahrt zur Bundesstraße 30 verfügt die Gemeinde Achstetten außerdem über hervorragende Anbindungen nach Ulm und Biberach. Beide Städte sind in etwa 15 Minuten Fahrtzeit bequem erreichbar.
Darüber hinaus haben Sie über den Stadt- und Westbahnhof im benachbarten Laupheim auch eine gute Anbindung ans Schienennetz.
Objekt: Sie sind auf der Suche nach einem Baugrundstück für ihr künftiges Eigenheim in gesuchter Wohnlage? Dann haben wir mit dieser seltenen Gelegenheit eventuell genau das Richtige für Sie!
In Bronnen, einem beliebten Ortsteil der Gemeinde Achstetten, bieten wir Ihnen ein attraktives, derzeit nur teilerschlossenes Baugrundstück ohne Bauzwang zum Kauf an.
Bei einer Besichtigung vor Ort erkennen Sie sofort, dass es sich hierbei um einen wunderschönen und sonnenverwöhnten Bauplatz mit ca. 578 m² Grundstückgröße handelt.
In eine gewachsene Umgebung eingebettet und von bereits bebauten Grundstücken umgeben, können Sie bei diesem Baugrundstück die Möglichkeit nutzen, Ihre zukünftige Nachbarschaft sowie die umliegende Bebauung bereits bestens vor Ort zu erkunden.
Das Wohngebiet selbst und die angrenzenden Grundstücke sind geprägt durch eine lockere Bebauung mit Einfamilien-, Zweifamilien- und Doppelhäusern mit schönen Gartengrundstücken.
Die Bebauung des Grundstücks orientiert sich an der Umgebungsbebauung, es gibt hier keinen Bebauungsplan. Baurecht besteht somit gemäß § 34 Baugesetzbuch. Das heißt, das geplante Gebäude muss vom Baustil, der Größe und der Anordnung auf dem Grundstück zur Straße in das Umfeld passen. Das Einvernehmen der Gemeinde ist zwingend einzuholen.
Laut Auskunft der Gemeinde ist die Straße bereits voll erschlossen und somit fallen keine Erschließungsbeiträge an. Da das Grundstück zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht bebaut ist, fallen bei einer späteren Bebauung noch die Anschlussbeiträge an.
Sehr gerne stehen wir Ihnen für mögliche Bebauungsvarianten, pfiffige Ideen und architektonische Anregungen beratend und unverbindlich zur Verfügung.
Haben wir Sie neugierig gemacht? Möchten Sie weitere Details zu diesem sonnigen Baugrundstück erfahren? Zögern Sie nicht auf uns zu zukommen, wir freuen uns auf Sie!
Sonstiges:
Stichworte: Bundesland: Baden-Württemberg
Provision: 3,57 % inkl. 19 % MwSt.