Frei zur Vermietung ab 01.09.2025, steht eine 4 -Zimmer Wohnung mit Terrasse und kleinem Garten, in einem Haus mit 9 Wohneinheiten. Die Wohnung unterliegt der Einkommensorientierten Förderung und erforderten zur Anmietung zwingend einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein der Stufe 2 für eine 4-Zimmer Wohnung.
Informationen zur Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines und den Einkommensgrenzen erhalten Sie über das Landratsamt Fürth.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Um eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen, ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Dieser muss vor Vereinbarung eines Besichtigungstermins beim Vermieter vorgelegt werden.
Wie bekommen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Folgende Voraussetzungen müssen eingehalten werden:
Die Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden
Die Wohnungsgröße muss an die Anzahl der Haushaltsangehörigen angepasst sein
Der dauerhafte Aufenthalt in Deutschland muss gewährleistet sein
Bitte lassen Sie Ihre Voraussetzungen im Vorfeld bei einem persönlichen Gespräch mit dem Landratsamt Fürth,
Tel.: 0911 9773 1532, prüfen.
Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
Folgende Unterlagen werden für eine Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins benötigt:
Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung
Einkommenserklärung des Antragstellers und aller Haushaltsangehörigen
Nachweise über das Einkommen der letzten 12 Monate von allen Haushaltsmitgliedern
Personalausweis/Aufenthaltstitel/Reisepass
Ausweis bei Schwerbehinderung, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt
Heiratsurkunde, wenn die Ehe in den letzten 7 Jahren geschlossen wurde
Mutterpass bei bestehender Schwangerschaft
Bitte bewerben Sie sich auf diese Wohnung nur dann, wenn Sie eine Zusage für einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein der Stufe 2 für eine 4-Zimmer Wohnung erhalten haben oder Ihnen ein entsprechender Wohnberechtigungsschein bereits vorliegt. Alle anderen Anfragen können wir leider nicht berücksichtigen.