Es handelt sich um eine 2,5-Zimmer-Wohnung im 2. OG eines ruhigen und gepflegten Mehrfamilienwohnhauses, gebaut 1958. In diesem Haus sind Wohneinheiten auf drei Etagen verteilt. In der netten Nachbarschaft werden Sie sich sicher wohl fühlen. Parkplätze sind in ausreichender Menge direkt an der Wohnanlage vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den beigefügten Fotos um Musterbilder handelt.
Für die Wohnung wird ein WBS benötigt. Der Wohnberechtigungsschein, abgekürzt WBS, ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.
Der Wohnberechtigungsschein wird vom Wohnungsamt der Gemeinde an Personen ausgestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland einen dauerhaften Aufenthalt begründen können. Angehörige bestimmter Berechtigungsgruppen mit besonderem Bedarf können darüber hinaus einen sogenannten WBS mit besonderem Wohnbedarf, auch als WBS mit Dringlichkeit bezeichnet, erhalten
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