Wem darf Mato ein loyaler Freund sein?
männlich gechipt, geimpft, entwurmt
geboren ca. 2021
Mischling
schwarz/weiß
ca. 60 cm
Kastriert: nein erfolgt vor Ausreise
Aufenthaltsort: Asyl Spas in Varazdin (Kroatien)
Dürfen wir vorstellen? Hier kommt Mato, ein durch und durch toller Hundemann. Warum er bislang unentdeckt blieb, ist uns ein absolutes Rätsel. Liegt es vielleicht an seiner Fellfarbe? Oder daran, dass er ein größerer Hund ist? Was es auch sein mag, wir wünschen uns sehr, dass sein Schicksal bald eine positive Wendung bekommt und er kein Tierheimhund mehr sein muss.
Seinen Zwinger teilt sich Mato mit seiner Hundefreundin Channi. Die beiden verstehen sich sehr gut, allgemein ist Mato ein charmanter Rüde, der Hündinnen mag. Mindestens genauso toll findet er außerdem alle Menschen und genießt die Schmuseeinheiten unseres Teams vor Ort sehr. Von ihnen wird er absolut lieber Hund beschrieben. Aufgrund seines Aussehens wurde ein DNA-Test gemacht: Mato trägt die Gene eines Dogo-Argentino und belgischen Malinois in sich.
Leider sind seine Vermittlungschancen damit erschwert, denn Mato darf mit dieser Rassebestimmung nicht in jedes Bundesland einreisen, da der Dogo-Argentino in einigen Bundesländern auf der Liste steht. Dennoch soll er die Chance auf ein Zuhause bei hundeerfahrenen Menschen bekommen, die seinen tollen Charakter zu schätzen wissen und ihn liebevoll, aber konsequent, an ein gemeinsames Leben heranführen.
Darf Mato Ihnen fortan ein loyaler Freund für alle Lebenslagen sein? Möchten Sie ihm ein Zuhause schenken? Oder haben Sie noch Fragen zu ihm? Dann melden Sie sich bitte bei seiner Vermittlerin Franziska.
YouTube-Link: https://youtube.com/shorts/Quu2qHn7G6Q?feature=share
Kontakt: franziska@lesikamail.de
Stand: Juli 2025
Anschrift Tierschutzorganisation:
Lesika-Hundehilfe Varazdin e.V.
Kirchstr. 18
63179 Obertshausen
Lesika-Hundehilfe Varazdin e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.