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Veranstaltungsbüro Grote & Hiller

Über die Firma

Kontakt/Impressum

Frau Veranstaltungsbüro Grote & Hiller

Bahnweg 9
51588 Nümbrecht

02293-539

Rechtliches

AGB

Marktordnung

Der Aussteller/Mieter haftet für die Sicherheit des aufgebauten Standes!

Der Aufbau beginnt ab 7 Uhr ausser es steht eine andere Uhrzeit bei dem jeweiligen Markt. Reservierte bezahlte Plätze werden bis 8.00 Uhr frei gehalten, auch hier gibt es bei dem ein oder anderen Markt Änderungen, z.B. in Siegen und Bergneustadt.
Bei Nichtbelegung von fest reservierten und bezahlten Plätzen wird das Standgeld nicht erstattet. 
Absagen bis Donnerstags 16.00 Uhr vor dem Markt: Berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Pauschal 10,-€ und der Rest des Standgeldes wird 4 Monate gut geschrieben, jedoch nicht zurück überwiesen!
Lassen Sie sich die Abmeldung schriftlich Bestätigen!
Absagen Freitags, Samstags und Sonntags vor dem Markt werden nicht gutgeschrieben bzw. erstattet. Bei Veranstaltungen in der Woche gilt das auch 3 Tage vorher!

Verkauf an Sonn- und Feiertagen von 11.00 - 18.00 Uhr.
Am Volkstrauertag ist der Verkauf ab 13.00 Uhr gestattet.
Die Verkaufszeiten sind behördlich festgesetzt.

Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten, eigenmächtige Standbelegung ist nicht erlaubt.

Feste Standreihen im Besucherweg sind Verboten.

Vorreservierungen telefonisch, per Email oder am Vortag vor Ort, sind nur gegen Vorkasse möglich.

Standgeld: Die Standgeldpreise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Markt. Die Standmieten werden je laufenden Meter Warenart berechnet. Bitte beachten Sie, dass überdachte Plätze 2,-€ / lfd. Meter mehr kosten. Außer es steht der Zusatz dabei: KEINEN DACHZUSCHLAG!
Propaganda der lfdm. 20,-€ (Lautsprecherunterstützung nicht erlaubt)
Es wird die jeweils längste Standseite berechnet.
Wir berechnen keine gesonderten Grundgebühren!

Eckplätze: Verkaufsstände bis 4mtr., einmalig plus 5,-€ extra. Ab 5mtr., einmalig plus 10,-€.

Gewerbeanmeldung ja oder nein:

Anbieter, die nur gelegentlich in der Regel gebrauchte Gegenstände verkaufen, benötigen keinen Gewerbeschein. Gewerbliche Anbieter, die regelmäßig mit nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht die Waren auf Märkten anbieten und verkaufen, können dies im Rahmen eines Reisegewerbes (Reisegewerbekarten sind beim zuständigen Ordnungsamt der Heimatstadt zu erhalten) oder im Rahmen eines festen Gewerbes einer festen Gewerbeanmeldung (ebenfalls beim örtlichen Ordnungsamt) betreiben. Reisegewerbekarten oder die Gewebeanmeldung müssen Gewerbetreibende während der Marktveranstaltung bei sich tragen und auf Verlangen vorzeigen.

Alle Standplätze müssen nach Veranstaltungsende sauber Verlassen werden. Bei Zuwiderhandlung wird Anzeige erstattet. 
Wir lassen es durch nicht erkennbare Mitarbeiter überprüfen.

Falls Reinigungskaution gezahlt wurde, wird diese ab 17 Uhr nur am Stand zurückgezahlt.

PKW am Stand, soweit möglich ab 4mtr. Standfläche. 
Kleintransporter ab 6mtr. Standfläche. 
Fahrzeuge unter einer Überdachung (soweit Möglich) 5,- € extra.

Das Verteilen von Handzettel jeglicher Art ist nur mit Zustimmung des Veranstalters gestattet. Ansonsten 200,-€ Strafe!

Für Strom (230 Volt) berechnen wir (bis 1 KW) 6,-€ am Tag.
Für Strom (380 Volt/16A) berechnen wir 15,-€ am Tag.
Für Strom (380 Volt/32A) berechnen wir 25,-€ am Tag.
Achtung: Wir haften nicht für Stromausfälle!

Kinder bis 12 Jahre zahlen 3,- € zugunsten der Kinder Krebshilfe oder einem anderen gemeinnützigen Verein. 
Max. dürfen 2mtr. aufgebaut werden und nur eigene Spielsachen.

Der Marktbeschicker haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Bediensteten oder durch Rangieren von Fahrzeugen verursacht werden. 
Das Mitführen bzw. Betreiben von Gasflaschen ist verboten, wenn keine gesonderte Haftpflicht nachgewiesen wird; der Betreiber unterliegt der Anzeige- und Nachweispflicht gegenüber dem Veranstalter.

Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl / Beschädigung von Waren, Fahrzeugen, Stände etc.

Warenbeschränkung auf allen Märkten: Waffen, Naziartikel, Erotika, Gewaltverherrlichende Artikel, Tiere, und Waren, die gegen das Zoll- und Urheberrecht verstoßen. Hehlerware, Imitationen, Blender, Replikate, Repros etc. Nicht ordnungsgemäß lizensierte Tonträger.
Das Feilbieten von Messern jeglicher Art - mit Ausnahme von Küchengeräten, antiquarische Sammlerstücke, Taschenmessern in Form von Schweizer Offiziersmessern sowie Klapptaschenmesser bis zu einer Klingenlänge von maximal 10 cm - ist untersagt. Auch hier gilt das Aufbewahren unter dem Tisch als Feilbieten.

Wir weisen darauf hin, dass wir im Rahmen unserer Veranstaltung Fotos und Videoaufnahmen machen,  die in der Presse, auf Plakaten oder im Internet veröffentlicht werden.  Sollten Sie einer solchen Verwendung widersprechen, teilen Sie uns dies bitte mit.

Das Anbieten von Lebensmittel ist nur mit Vertrag gestattet.
Bitte beachten Sie auch das Merkblatt Lebensmittelhygiene auf Märkten.
Das Ausschänken von alkoholischen Getränken ist nur mit einer gültigen Ausschankgenehmigung und nach Rücksprache mit dem Veranstalter erlaubt. Die Genehmigung ist selbst bei der zuständigen Behörde einzuholen.

Irrtümer, Änderungen, Ausfall oder Terminänderungen sind 
Haftungs- und Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen.

Widerrufsrecht

Marktordnung

Der Aussteller/Mieter haftet für die Sicherheit des aufgebauten Standes!

Der Aufbau beginnt ab 7 Uhr ausser es steht eine andere Uhrzeit bei dem jeweiligen Markt. Reservierte bezahlte Plätze werden bis 8.00 Uhr frei gehalten, auch hier gibt es bei dem ein oder anderen Markt Änderungen, z.B. in Siegen und Bergneustadt.
Bei Nichtbelegung von fest reservierten und bezahlten Plätzen wird das Standgeld nicht erstattet. 
Absagen bis Donnerstags 16.00 Uhr vor dem Markt: Berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Pauschal 10,-€ und der Rest des Standgeldes wird 4 Monate gut geschrieben, jedoch nicht zurück überwiesen!
Lassen Sie sich die Abmeldung schriftlich Bestätigen!
Absagen Freitags, Samstags und Sonntags vor dem Markt werden nicht gutgeschrieben bzw. erstattet. Bei Veranstaltungen in der Woche gilt das auch 3 Tage vorher!

Verkauf an Sonn- und Feiertagen von 11.00 - 18.00 Uhr.
Am Volkstrauertag ist der Verkauf ab 13.00 Uhr gestattet.
Die Verkaufszeiten sind behördlich festgesetzt.

Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten, eigenmächtige Standbelegung ist nicht erlaubt.

Feste Standreihen im Besucherweg sind Verboten.

Vorreservierungen telefonisch, per Email oder am Vortag vor Ort, sind nur gegen Vorkasse möglich.

Standgeld: Die Standgeldpreise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Markt. Die Standmieten werden je laufenden Meter Warenart berechnet. Bitte beachten Sie, dass überdachte Plätze 2,-€ / lfd. Meter mehr kosten. Außer es steht der Zusatz dabei: KEINEN DACHZUSCHLAG!
Propaganda der lfdm. 20,-€ (Lautsprecherunterstützung nicht erlaubt)
Es wird die jeweils längste Standseite berechnet.
Wir berechnen keine gesonderten Grundgebühren!

Eckplätze: Verkaufsstände bis 4mtr., einmalig plus 5,-€ extra. Ab 5mtr., einmalig plus 10,-€.

Gewerbeanmeldung ja oder nein:

Anbieter, die nur gelegentlich in der Regel gebrauchte Gegenstände verkaufen, benötigen keinen Gewerbeschein. Gewerbliche Anbieter, die regelmäßig mit nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht die Waren auf Märkten anbieten und verkaufen, können dies im Rahmen eines Reisegewerbes (Reisegewerbekarten sind beim zuständigen Ordnungsamt der Heimatstadt zu erhalten) oder im Rahmen eines festen Gewerbes einer festen Gewerbeanmeldung (ebenfalls beim örtlichen Ordnungsamt) betreiben. Reisegewerbekarten oder die Gewebeanmeldung müssen Gewerbetreibende während der Marktveranstaltung bei sich tragen und auf Verlangen vorzeigen.

Alle Standplätze müssen nach Veranstaltungsende sauber Verlassen werden. Bei Zuwiderhandlung wird Anzeige erstattet. 
Wir lassen es durch nicht erkennbare Mitarbeiter überprüfen.

Falls Reinigungskaution gezahlt wurde, wird diese ab 17 Uhr nur am Stand zurückgezahlt.

PKW am Stand, soweit möglich ab 4mtr. Standfläche. 
Kleintransporter ab 6mtr. Standfläche. 
Fahrzeuge unter einer Überdachung (soweit Möglich) 5,- € extra.

Das Verteilen von Handzettel jeglicher Art ist nur mit Zustimmung des Veranstalters gestattet. Ansonsten 200,-€ Strafe!

Für Strom (230 Volt) berechnen wir (bis 1 KW) 6,-€ am Tag.
Für Strom (380 Volt/16A) berechnen wir 15,-€ am Tag.
Für Strom (380 Volt/32A) berechnen wir 25,-€ am Tag.
Achtung: Wir haften nicht für Stromausfälle!

Kinder bis 12 Jahre zahlen 3,- € zugunsten der Kinder Krebshilfe oder einem anderen gemeinnützigen Verein. 
Max. dürfen 2mtr. aufgebaut werden und nur eigene Spielsachen.

Der Marktbeschicker haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Bediensteten oder durch Rangieren von Fahrzeugen verursacht werden. 
Das Mitführen bzw. Betreiben von Gasflaschen ist verboten, wenn keine gesonderte Haftpflicht nachgewiesen wird; der Betreiber unterliegt der Anzeige- und Nachweispflicht gegenüber dem Veranstalter.

Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl / Beschädigung von Waren, Fahrzeugen, Stände etc.

Warenbeschränkung auf allen Märkten: Waffen, Naziartikel, Erotika, Gewaltverherrlichende Artikel, Tiere, und Waren, die gegen das Zoll- und Urheberrecht verstoßen. Hehlerware, Imitationen, Blender, Replikate, Repros etc. Nicht ordnungsgemäß lizensierte Tonträger.
Das Feilbieten von Messern jeglicher Art - mit Ausnahme von Küchengeräten, antiquarische Sammlerstücke, Taschenmessern in Form von Schweizer Offiziersmessern sowie Klapptaschenmesser bis zu einer Klingenlänge von maximal 10 cm - ist untersagt. Auch hier gilt das Aufbewahren unter dem Tisch als Feilbieten.

Wir weisen darauf hin, dass wir im Rahmen unserer Veranstaltung Fotos und Videoaufnahmen machen,  die in der Presse, auf Plakaten oder im Internet veröffentlicht werden.  Sollten Sie einer solchen Verwendung widersprechen, teilen Sie uns dies bitte mit.

Das Anbieten von Lebensmittel ist nur mit Vertrag gestattet.
Bitte beachten Sie auch das Merkblatt Lebensmittelhygiene auf Märkten.
Das Ausschänken von alkoholischen Getränken ist nur mit einer gültigen Ausschankgenehmigung und nach Rücksprache mit dem Veranstalter erlaubt. Die Genehmigung ist selbst bei der zuständigen Behörde einzuholen.

Irrtümer, Änderungen, Ausfall oder Terminänderungen sind 
Haftungs- und Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen.

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Fax: 02293-902158

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