OFFENES BIETERVERFAHREN:
1. Immobilie
a. Gegenstand dieses offenen Bieterverfahrens, das der Immobilienmakler provisionspflichtig durchführt, ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über die folgende Immobilie:
Traumhaftes Anwesen in Brandenburg
2. Offenes Bieterverfahren
Diese Immobilie wird in einem offenen Bieterverfahren vom Verkäufer angeboten, das der Immobilienmakler für den Verkäufer organisiert.
3. Bedingungen für das offene Bieterverfahren und das Kaufangebot von Kaufinteressenten
Die Bedingungen für das offene Bieterverfahren und das hier abgegebene Kaufangebot sind wie folgt:
Dem Kaufinteressenten ist bekannt, dass die Immobilie in einem offenen Bieterverfahren angeboten wird.
Innerhalb der Bietefrist werden weitere Kaufangebote von Kaufinteressenten entgegengenommen.
Der im Exposé ausgewiesene Betrag ist die Kaufpreisvorstellung des Verkäufers. Der letztlich zu vereinbarende Kaufpreis kann darüber oder darunter liegen.
Der Immobilienmakler leitet alle Kaufangebote an den Verkäufer weiter.
Die Angebote sind freibleibend für den Verkäufer.
Es findet KEINE "Bietestunde" statt, in der Kaufinteressenten ihre Gebote anpassen könnten.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, mit der höchstbietenden Partei einen notariellen Kaufvertrag über die Immobilie abzuschließen.
Der Verkäufer behält sich vor, einen Kaufinteressenten nach den eingegangenen Kaufangeboten auszuwählen und mit diesem die weiteren Verhandlungen bis zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu führen.
Der Verkäufer behält sich vor, das Bieterverfahren auch nach dem Ende der Bietefrist ohne
Angaben von Gründen erneut zu eröffnen.
Der Verkäufer behält sich vor, auch nach dem durchgeführten offenen Bieterverfahren an keinen der Interessenten, die ein Kaufangebot abgegeben haben, zu verkaufen.
Ersatzansprüche gegen den Verkäufer und/oder den Immobilienmakler wegen Nicht-Berücksichtigung
eines Kaufangebots sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Ein Zwischenverkauf durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
4. Kaufpreisvorstellung Verkäufer
Die vom Verkäufer geäußerte Kaufpreisvorstellung für die angebotene Immobilie beträgt:
1.300.000 €.
5. Kaufangebot
Die Kaufinteressenten werden gebeten, zu Händen von uns als Immobilienmakler ein Kaufangebot abzugeben.
Das Kaufangebot wird im weiteren Verfahren an den Verkäufer weitergeleitet.
Jeder Kaufinteressent kann ein Kaufangebot ohne Angaben von Gründen zurückziehen.
6. Bietefrist
Für die eingehenden Kaufangebote ist eine Bietefrist festgesetzt. Diese läuft bis zum Ende des Tages am 31.05.2025 um 18 Uhr