Sie suchen eine zentral gelegene Immobilie, gute Adresse in direkter Nähe zur Mainmetropole Frankfurt, mit besten Verkehrsanbindungen und noch dazu überzeugenden (günstigen) Konditionen ?
Hier unser Top-Angebot
Die von uns beworbene, vollständig vermietete, lukrative, äußerst interessante Immobilie befindet sich in guter, einer der besseren, nachgefragten - zentralen Lagen Offenbachs (Bieberer Straße 160/ “ Innenstadtnähe “), nur wenige Minuten entfernt, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bestens erreichbar zur Mainmetropole-Frankfurt.
Die zum Kauf angebotene Immobilie, ein sehenswerter Altbau mit schönen, historischen Fassadenelementen, beeindruckender Hof- und Gebäudefläche (602 m²), idyllisch angelegtem, zur Erholung einladendem Gartenteil auf ruhigem, hinteren Grundstück, verfügt über 4 Wohnungen (im Stil klassischer Altbauten) mit hohen – hellen Räumen, großen Fensterfronten und ca. 289 m² Gesamtwohnfläche.
Die Immobilie gehört, schon wegen ihrer Grundstücksgröße und praktischem Zuschnitt, zweifellos eher zur Ausnahme derzeit angebotener Bestandsimmobilien in zentralen Lagen im Rhein-Main-Raum, zumindest in Nähe zur Mainmetropole Frankfurt. Die derzeit wenigen käuflichen (werthaltigen) Immobilien, geplanten oder bereits im Bau befindlichen Neubauprojekte, verfügen, schon wegen der sehr hohen, kaum noch bezahlbaren Bodenpreise und geringem Angebot an innerstädtischen - größeren Baugrundstücken, heute kaum noch über nennenswerte Freiflächen. Die angebotene Immobilie entspricht hier eher der Ausnahme, denn sie verfügt noch über diese sonst eingesparte Freifläche mit “ Entwicklungspotential “, wie die angefügte kleine Auswahl an Fotos bereits eindrucksvoll zeigt.
Verkehrsanbindung und Lebensqualität
Zusammengefasst zu den Vorzügen dieser Immobilie: Sie bietet beste Verkehrsanbindungen in einer Symbiose mit nicht erwarteter Ruhe und Lebensqualität, gerade auch in der “ idyllischen Wohlfühloase“ auf dem ruhigen, hinteren, liebevoll angelegten Gartenteil und dies mitten in der Stadt.
Weiteres Highlight: (Abgeschlossenheitsbescheinigung gem. §7 Abs.4 Nr.2/ WEG)
Für die beeindruckenden, hier nur bedingt/ ansatzweise auf Fotos erkennbaren 4 Wohnungen in Bestzustand, existiert seit 1994 die Bescheinigung gemäß §7 Abs.4 Nr.2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Entsprechend besteht für das Hauptgebäude plus Anbau mit Kellerräumen und gemeinschaftlicher Nutzung des Grundstücks, gemäß eingereichtem Aufteilungsplan, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Nutzung für 4 separate Eigentumswohnungen, die in sich selbst damit rechtlich als abgeschlossen gelten und dem Erfordernis des § 3 Abs. 2 des WEG entsprechen.