24.11.2025
75328 Schömberg (Regierungsbezirk Karlsruhe)
Ruhiges Wohnen im Grünen - 2-Zimmer-Wohnung mit Terrasse und Stellplatz in Schömberg (Calw)
Willkommen in Ihrem neuen Zuhause!
Diese charmante 2-Zimmer-Wohnung mit ca. 58 m² Wohnfläche liegt in einer ruhigen Sackgasse von Schömberg (Gemeinde Calw) - direkt am Naturschutzgebiet.
Hier genießen Sie jeden Tag den Blick ins Grüne, absolute Ruhe und die frische Schwarzwaldluft.
Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss eines sehr gepflegten 6-Parteien-Hauses (Baujahr 1984) mit einer angenehmen, ruhigen Hausgemeinschaft. Ein Hausmeisterdienst kümmert sich zuverlässig um Reinigung, Winterdienst und Außenanlagen - Sie müssen sich um nichts kümmern und können Ihr neues Zuhause einfach genießen.
Aufteilung und Ausstattung:
helles Wohn- und Esszimmer mit Zugang zur sonnigen Terrasse und Blick ins Naturschutzgebiet
Schlafzimmer mit ausreichend Platz für ein Doppelbett und Kleiderschrank
separate Küche mit gepflegter Einbauküche
Badezimmer mit Waschmaschinenstellplatz
praktischer Abstellraum
eigener Kellerraum
gemeinschaftlicher Trockenraum und Fahrradraum
eigener PKW-Stellplatz direkt am Haus für zusätzliche 3.000 Euro
Der Laminatboden wurde erst vor einem Jahr neu verlegt, die Zentralheizung sorgt für wohlige Wärme.
Das Hausgeld beträgt 336 Euro und davon sind 250 Euro (Verbrauchsabhängig) auf den Mieter umlegbar.
Diese Wohnung ist ideal für Singles, Paare oder Ruhesuchende, die Wert auf eine gepflegte
Umgebung, freundliche Nachbarn und naturnahes Wohnen legen.
Kurzfristig verfügbar - einziehen und wohlfühlen!
Energieangaben gemäß § 87 Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Endenergieverbrauch: 162 kWh/(m²·a)
Energieeffizienzklasse: F
Wesentlicher Energieträger der Heizung: Erdgas E
Baujahr Gebäude: 1984
Baujahr Wärmeerzeuger: 2011
Dieses Immobilienangebot wird von privat gemäß § 13 BGB (Privatperson) angeboten.
Eine Kontaktaufnahme durch Makler, Vermittler oder ähnliche Dienstleister ist nicht erwünscht und wird ausdrücklich untersagt.
Es besteht kein Maklerauftrag im Sinne von § 652 ff. BGB.
Jegliche unaufgeforderte gewerbliche Kontaktaufnahme oder Datenverwendung zu
Vermittlungszwecken wird als unzulässig betrachtet und kann rechtlich verfolgt werden.