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Tierhilfe-Moskito

Über die Firma

 

Hallo

 

Wir sind eine kleine, private Tierschutzorganisation (Vet.Amt geprüft mit §11 und Tierheimähnlicher Zulassung) und kümmern uns um ausgesetzte, vernachlässigte, nicht mehr gewollte und misshandelte Tiere. Die Tiere werden in einer Pflegefamilie aufgenommen und gepflegt. Sie werden tierärztlich versorgt (ggf. geimpft, gechipt, kastriert u. entwurmt) und wenn nötig aufgepäppelt.

Die Pflegestellen beobachten die Tiere und bereiteten sie auf ein Zusammenleben in einer Familie vor. Wie verhalten sie sich gegenüber Kindern, Artgenossen und anderen Haustieren? Hat das Tier spezielle Anforderungen an seinen neuen Besitzern? Solche und andere Fragen werden in den Pflegestellen sehr ernst genommen, damit eine passende Familie gefunden werden kann.

Schaut Euch doch einfach mal auf unserer Homepage  www.tierhilfe-moskito.de um. Dort findet Ihr weitere, detailliert Informationen zu unserer Arbeit.

 

Wir beantworten gern weitere Fragen zu den Tieren und zu unserer Arbeit.

 

Wie haben uns auf die Haltung, Aufzucht und Pflege von trächtigen und laktierenden Hündinnen ; sowie auch die Aufzucht und Pflege von mutterlosen Welpen ( Handaufzucht ) spezialisiert.

 

Falls einmal dringend Hilfe benötigt wird... einfach melden. Am schnellsten geht es über Telefon ( Nummern findet Ihr auf unserer HP oder über Kontakt Mail ).

 

Auch Fragen zu Erziehung, Haltung und Gesundheitspflege versuchen wir Zeitnah und mit besten Wissen zu beantworten... gegeben falls werden wir Euch an ausgewählte Tierärzte und oder Tiertrainer weiter leiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Tierhilfe-Moskito

Kontakt/Impressum

Frau Ina Beckefeld

Rodewalder Str. 31
27336 Rethem

01778920084

Rechtliches

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

AGB

 

§ 1           Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich den Hund ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen, die Rechtsvorschriften des Tierschutzgesetzes und der hierzu ergangenen Rechtsverordnung zu beachten.

Jede Misshandlung und Quälerei zu unterlassen und diese auch durch dritte nicht zu dulden.

Das Tier nicht an eine Kette oder sonstige Anbindehaltung zu legen und ihm tagsüber ausreichend Auslauf zu gewähren, sowie das Tier nicht zu vertragswidrigen Zwecken, insbesondere Tierversuchen zur Verfügung zu stellen.

Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich ausdrücklich, den übernommenen Hund, ausschließlich als Haus- und Familienhund zu halten, wobei jegliche Zwingerhaltung ausgeschlossen ist. Der/die Übernehmer/in hat ferner dafür zu sorgen, dass das Tier im Falle einer Erkrankung unverzüglich tierärztliche Hilfe erhält und regelmäßig nachgeimpft wird.

§ 2           Falls das Tier aus irgendeinem Grund nicht mehr gehalten werden kann. Oder ein Zusammenleben mit dem vermitteltem Tier auf Grund von Problemen nicht mehr möglich ist. Verpflichtet sich der Übernehmer es an die Tierhilfe-Moskito, ohne Anspruch auf Entschädigung, zurückzugeben. Eine vorherige Problembesprechung und Versuch der Problemlösung ist verpflichtend. 

                Das Tier wird innerhalb eines halben Jahres, ab Vermittlungsdatum,  kostenfrei zurück genommen. Wenn für das Tier bis dahin alle nötigen Nachimpfungen vorgelegt wird.                                                                                                          Ansonsten erstattet der Übernehmer die Kosten für evtl. versäumter Nachimpfungen der Tierhilfe-Moskito.

                Bei Rückgabe nach 6 Monaten nach Übergabe wird eine Abgabegebühr von 150,- € erhoben. Sollte bis dahin auch kein Besuch bei einer Hundeschule erfolgt sein, ist die Abgabegebühr von 200,- € zu entrichten.

 

§ 3           Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich weiterhin, der Tierhilfe-Moskito zu gestatten, sich vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der genannten Vertragsverpflichtungen zu überzeugen.

                Es besteht darüber Einigkeit, dass der Tierhilfe-Moskito, oder von ihnen Beauftragte berechtigt sind, unwiderruflich, jederzeit die unverzügliche Rückgabe des Tieres zu fordern, wenn der/die Übernehmer/in den hier vertraglich übernommenen Verpflichtungen nicht nachkommt und dass dies zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages führt. In diesem Fall kommt es zur sofortigen Rückübereignung (§346BGB).

§ 4           Der/die Übernehmer/in erkennt an, dass vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die entstehenden Unterhalts- sowie Tierarztkosten selbst zu tragen sind und dass nach der Übergabe des Tieres jede Haftung für die Tierhilfe-Moskito entfällt. Es ist verpflichtend eine Hundehaftpflicht-Versicherung abzuschließen.

§ 5           Die Tierhilfe-Moskito übernimmt keine Gewähr für charakterliche und/oder gesundheitliche Auffälligkeiten. Die Übereignung erfolgt wie besehen, auf erkennbare Auffälligkeiten wurde hingewiesen.

§ 6           Der Hund darf nicht an Dritte verschenkt oder verkauft werden, ein Abhandenkommen des Tieres oder                    dessen Ableben ist unverzüglich der Tierhilfe-Moskito zu melden.

§ 7           Es wird ausdrücklich untersagt, dass überlassene Tier zu Zuchtzwecken einzusetzen. Eine entsprechende Vorsorge, z.B. durch eine Kastration ist hierfür zu treffen.

§ 8           Es ist verpflichtend mit den Hund eine Hundeschule ( mit Welpen eine  Welpenschule ), über mindestens 10 Unterrichtsstunden zu besuchen. Dabei ist darauf zu achten das es sich um eine dem Hund alters entsprechende Gruppenstunde handelt. Für Hunde über 12 Monate sind auch Einzelstunden zulässig. Eine Anmeldebestätigung ist in Kopie innerhalb von 6 Wochen, nach Übergabe, an die Tierhilfe-Moskito zu übersenden.

§ 9           Der/die Übernehmer verpflichten sich einen evtl. nötigen Sachkundenachweis, entsprechend den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu erbringen. Sollte es in dem Bundesland des Übernehmers eine solche Vorschrift nicht geben, verpflichtet sich der Übernehmer entsprechende Sachkenntnis der Hundehaltung zu erlangen. Das gleiche trifft auch für Hunde zu, für die kein Sachkundenachweis verlangt wird zu.

                Für Hunde die Rassebedingt unter die Gruppe der Listenhunde fallen, ist ein Wesenstest durch zu führen.

§10          Der/die Übernehmer/in erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Tierhilfe-Moskito, eine, terminlich frei wählbare, Nachkontrolle durchführen wird.

§11          Sollte gegen eine oder mehrere Paragrafen in diesem Schutzvertrag verstoßen werden, ist eine Vertragsstrafe von 1000 € je Einzelfall zu entrichten.

§12          Es ist mindestens 8 Wochen nach Übernahme, des Tieres, ein genereller Leinenzwang einzuhalten. Auch muss in dieser Zeit  darauf geachtet werden, ob das Grundstück,  für das Tier ausbruchsicher Eingezäunt ist. Während des Besuches der Hundeschule darf  nur auf dem Hundeschulgelände, welches Hundeausbruchssicher eingezäunt ist, der Hund frei laufen.

§ 13         Fotos und Filmmaterial die von dem Tier vor der Vermittlung gemacht wurden sind Eigentum der Tierhilfe-Moskito. Diese können auch ohne Einverständnis des Übernehmers weiterhin auf unserer Homepage                         ( ausgenommen auf der „Zuhause gesucht“ Seite ) veröffentlicht werden. Das Material wird ohne das Einverständnis des Übernehmers nicht an dritte ( nicht Mitglieder der Tierhilfe-Moskito ) weitergegeben. Ausgenommen ist das Vertragsfotos für die Nachkontroll-Person.

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Die Schutzgebühr in Höhe von  250,00 €  wurde bei Übergabe bezahlt. Eine Quittung wurde ausgestellt. Der Impfausweis und evtl. vorhandene Zuchtpapiere wurden mitgegeben. Der Hund wird innerhalb von 3 Werktagen von der Tierhilfe-Moskito auf den Namen des Übernehmers bei TASSO e.V. registriert. 

 

Widerrufsrecht

§ 2           Falls das Tier aus irgendeinem Grund nicht mehr gehalten werden kann. Oder ein Zusammenleben mit dem vermitteltem Tier auf Grund von Problemen nicht mehr möglich ist. Verpflichtet sich der Übernehmer es an die Tierhilfe-Moskito, ohne Anspruch auf Entschädigung, zurückzugeben. Eine vorherige Problembesprechung und Versuch der Problemlösung ist verpflichtend. 

                Das Tier wird innerhalb eines halben Jahres, ab Vermittlungsdatum,  kostenfrei zurück genommen. Wenn für das Tier bis dahin alle nötigen Nachimpfungen vorgelegt wird.                                                                                                          Ansonsten erstattet der Übernehmer die Kosten für evtl. versäumter Nachimpfungen der Tierhilfe-Moskito.

                Bei Rückgabe nach 6 Monaten nach Übergabe wird eine Abgabegebühr von 150,- € erhoben. Sollte bis dahin auch kein Besuch bei einer Hundeschule erfolgt sein, ist die Abgabegebühr von 200,- € zu entrichten.

 

Impressum

Verantwortlich für den Inhalt:

Ina Beckerfeld
In der Heide 319
27336 Rethem
Tel.: 0177 - 64 92 028

Versanddetails und Zahlungsmethoden

Die Schutzgebühr ist bei Übergabe das Tieres zu entrichten.