Diese frisch vollrenovierte 2-Zimmer-Wohnung (ca. 60 m²) überzeugt durch ihre hochwertige Ausstattung, großzügige Aufteilung und viel Helligkeit. Die große Loggia mit Südausrichtung erstreckt sich über die gesamte Länge der Wohnung und ist sowohl vom Wohnzimmer als auch vom Schlafzimmer aus zugänglich - ideal für entspannte Sonnenstunden.
Nach Auskunft der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen gibt es eine Immobilienpreisauskunft für die Eigentumswohnung eine Preisanalyse in Höhe von 200.000 Euro, sehen Sie dazu das Schrriftstück im Exposee.
Ausstattung & Highlights:
- Erstbezug nach Vollrenovierung
- Neue Einbauküche mit hochwertigen Bauknecht-Geräten
- Große Süd-Loggia über die ganze Wohnungsbreite
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Modernes Badezimmer mit:
- Regendusche
- Echtglasabtrennung
- Stellmöglichkeit für eine Waschmaschine (alternativ im Keller)
- Alle Bodenbeläge erneuert
- Malerarbeiten komplett neu
- Sicherungskasten erneuert mit FI-Schalter
- Großzügiger Flur mit stilvoller Glastür zum Wohnzimmer
- Helle Räume dank großer Fensterflächen
- Fahrstuhl für komfortablen Zugang
Raumaufteilung:
- Großer Eingangsbereich / Flur
- Helles Wohnzimmer mit Zugang zur Süd-Loggia
- Ruhiges Schlafzimmer, ebenfalls mit Loggiazugang
- Moderne Küche mit neuer Einbauküche
- Hochwertig saniertes, modernes Bad
Das zu zahlende Hausgeld beträgt 290 Euro monatlich nach dem Wirtschaftspaln für 2025, hinzu kommt die Zahlung für die Rücklagenzuführung von 90 Euro monatlich.
Die Rücklage der Gemeinschaft betrug zum 31.12.2024 = 56.781 Euro.
Der Käufer ist verpflichtet, eine Courtage in Höhe von 3,95% inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an die Firma Pluskonzept Grundbesitz GmbH & Co. KG zu zahlen. Die Courtage ist verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Mit dem Verkäufer besteht ein Maklervertrag zur Zahlung der Courtage in gleicher Höhe.
Alle Daten in diesem Angebot beruhen auf Angaben des Verkäufers. Für die Richtigkeit der Verkäufer-, und Angebotsangaben übernehmen wir keine Haftung. Irrtümer bleiben vorbehalten. Maßgeblich sind die zugesicherten Eigenschaften des Verkäufers, die im Kaufvertrag vereinbart werden.