Lagebeschreibung: Otterbach ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg an.
In Otterbach ist ein Kindergarten, die Grundschule und in der Stadt Otterberg befindet sich die integrierte Gesamtschulde und freie Walddorfschule Westpfalz.
Die Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Ärzte, Apotheke, usw. finden Sie in Otterbach - Otterberg.
Öffentliche Verkehrsmittel sind Busse und die Lautertalbahn mit Bahnhof in Otterbach.
Ausstattung: Das Wohnhaus ist von außen gedämmt.
Die Zimmerböden sind mit Korkboden, Fliesen, Parkett und Teppich ausgestattet.
Die Fenster sind aus Kunststoff und mit Isolierglas -doppeltverglast- ausgestattet sowie Rollläden.
Die Treppe ist mit Massivholzstufen aus Buche ausgestattet.
Die Heizung ist eine Zentralheizung mit Holzofen und Luft/Wasser-Wärmepumpe.
Sonstiges: Sollten Sie Interesse an diesem Objekt haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung! Gerne beantworten wir Ihre Fragen und vereinbaren zeitnah einen unverbindlichen Besichtigungstermin ganz nach Ihren Wünschen (auch am Wochenende möglich!).
Sollte dieses Objekt nicht das sein, was Sie suchen - kein Problem! Gerne präsentieren wir Ihnen weitere interessante Objekte in der Region!
Ein Hinweis in eigener Sache:
Unsere Angaben zum Objekt stellen wir mit größter Sorgfalt mit den uns durch den Eigentümer zur Verfügung gestellten Informationen zusammen. Sollten Sie dennoch einmal Unstimmigkeiten oder Fehler entdecken, bitten wir um Mitteilung, damit wir die Korrektur schnellstmöglich vornehmen können. Vielen Dank!
Geldwäschegesetz: Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.
Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Preisinformation: 1 Stellplatz
3 Garagenstellplätze
Provision: 3,57 % Maklercourtage für den Käufer und 3,57 % Maklercourtage für den Verkäufer