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Die Vereinsgründung e.V. - Kosten, Voraussetzungen und Checkliste

Wie gründe ich einen Verein e.V.?
Das deutsche Vereinswesen hat eine lange Tradition: Bereits im 18. Jahrhundert wurde der erste Verein gegründet. Diese fühlten sich vor allem der Pflege von Kultur und Bildung verpflichtet. Heute existieren ganz unterschiedliche Vereine – ob es nun um die gemeinsame Ausübung eines Hobbies, um das gemeinsame Musizieren oder um karitative Zwecke geht. Im Zentrum steht immer der soziale und kulturelle Austausch. Das Vereinsrecht ist ein fester Bestandteil des Deutschen Rechtes und ein demokratisches Grundrecht. Wir möchten Sie in diesem Ratgeber über die Gründung eines eingetragenen Vereines informieren.
Ein eingetragener Verein – Was ist das überhaupt?
Ein eingetragener Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen, sondern vorwiegend ideelle Ziele. Außerdem wird dieser im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen, d.h. der Gründungsort des Vereines ist maßgeblich. Vereine sind auch juristische Subjekte, also juristische Personen, die Träger von Rechten und Pflichten sind. Als solche können Sie klagen und verklagt werden. Es gilt, einen Vorstand zu wählen, der die Interessen des Vereins nach außen hin vertritt.
Checkliste für die Vereinsgründung zum Ausdrucken
Checkliste für die Vereinsgründung (PDF)
Die Gründung eines Vereins – Der Ablauf

Die Gründung eines eingetragenen, rechtmäßigen Vereines erfolgt nach einem festgelegten Prozedere:
Mitgliederdefinition
Der erste Schritt zur Vereinsgründung ist die Auswahl der Mitglieder. Es müssen mindestens sieben Personen sein, die gemeinsam ein nicht gewinnorientiertes Ziel verfolgen.
Gründungsversammlung:
Nachdem die Mitglieder des jeweiligen Vereins definiert wurden, müssen eben diese – mindestens sieben – eine Gründungsversammlung abhalten. In dieser Versammlung werden unter anderem der Vereinsname, der Vorstand und dessen Vertretung bestimmt. Bei der Namenswahl kommt es immer auf den jeweiligen Zweck des Vereins an. Hat dieser einen musikalischen, umwelt- oder tierschützenden oder sportlichen Zweck? Natürlich sollte es den Namen noch nicht geben und er sollte sich demnach von anderen unterscheiden.
Die Wahl eines Vorstandes, der die Interessen des Vereins nach außen hin vertritt, wird ebenfalls in der Gründungsversammlung abgehalten. Der Vorstand ist neben der Mitgliederversammlung das einzige Pflichtorgan in einem Verein. Bei der Zusammensetzung des Vorstands gibt es keine genauen Regeln – hier kann jeder Verein selbst entscheiden. In der Regel besteht der Vorstand aber aus ein bis vier Personen, was natürlich auch immer von der Größe des Vereins und den jeweiligen zu erledigenden Aufgaben und Ämtern abhängt.
Satzungsbeschluss:

Anschließend folgt der Beschluss einer Satzung. Diese muss von mindestens 7 Mitgliedern unterzeichnet werden. Eine Satzung sollte folgende Punkte beinhalten:
- Name des Vereins
- Ort des Vereins
- Regelung zur Vereinseintragung
- Vereinszweck
- Ein- und Austrittsregelungen
- Bestimmung der Mitgliedsbeiträge
- Regeln zur Protokollierung
- Regeln zur Vorstandsbestimmung
- Regeln zur Mitgliederversammlung
Erstellung des Gründungsprotokoll und Prüfung des Finanzamts
Nach der Satzungsbeschließung erfolgt die Erstellung des Gründungsprotokolls. Im Gründungsprotokoll wird der komplette Ablauf festgehalten. So wird detailliert beschrieben, welche Mitglieder mit wie vielen Stimmen in den Vorstand gewählt wurden. Die Unterschriftsbeglaubigung wird durch einen Notar vollzogen; in manchen Fällen bieten Bundesländer hier auch einen kostengünstigen Service an. Anschließend muss der Verein noch vom Finanzamt auf Gemeinnützigkeit geprüft werden. Erst wenn das Finanzamt den Verein als gemeinnützig einstuft, wird dieser auch zur Steuerbefreiung berechtigt. Um die Richtigkeit darüber beizubehalten, werden Vereine in der Regel alle drei Jahre vom Finanzamt geprüft.
Anmeldung und Eintragung ins Register

Zuletzt erfolgt eine schriftliche Anmeldung mit Unterschriftsbeglaubigung des anmeldenden Vorstandes ins Vereinsregister. Wie bereits erwähnt, ist hier das lokale Amtsgericht zuständig. Durch diese Eintragung ins Vereinsregister wird der Verein als juristische Person anerkannt und kann somit klagen aber auch verklagt werden. Oftmals bedarf es bei der Eintragung auch einer notariellen Beurkundung - das ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das von den sieben Mitgliedern unterschrieben Gründungsprotokoll ist hier vorzulegen.
Eröffnung eines Bankkontos
Nachdem man den Verein eintragen hat lassen und hierfür einen Registerauszug vom Amt erhalten hat, muss ein Bankkonto eröffnet werden und beim Finanzamt angemeldet werden.
Die Rechtsfähigkeit erlangt ein eingetragener Verein (kurz e.V.) erst nach der Eintragung in das Vereinsregister. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Unser Ratgeber "Wie finde ich Mitglieder für meinen Verein?" hilft Ihnen, weitere Mitglieder zu finden.
Die Rechtsfähigkeit – Zahlreiche Vorteile
Schuldenbegleichung:
Ein eingetragener Verein kann als juristische Person ein Vermögen bilden. Das einzelne Mitglied haftet jedoch nicht für eventuelle Schulden, die ein Verein macht. Diese werden aus dem Vermögen beglichen.
Steuerbegünstigung:

Vereine genießen eine Steuerbegünstigung oder sind im Gegensatz zu anderen wirtschaftlichen Unternehmen teilweise sogar ganz steuerfrei.
Demokratie:
Die Leitung des Vereins wird demokratisch gewählt, d.h. sämtliche Entscheidungen werden nach dem sogenannten Mehrheitsprinzip beschlossen.
Weniger Papierkram:
Während man in beispielsweise wirtschaftlichen Unternehmen oder Vereinigungen eine Menge bürokratisches Zeug zu erledigen hat, ist der bürokratische Aufwand bei Vereinen deutlich geringer.
Kostenvorteil:
Da ein Verein als eine gemeinnützige Initiative angesehen und anerkannt wird, gibt es oftmals öffentliche Ressourcen verbilligt oder lassen sich gar kostenlos nutzen.
Unterstützung:

Ein weiterer Vorteil, den ein Verein genießt, ist die Unterstützung und öffentliche Hilfe. Benötigt der Verein beispielsweise Personal, so wird dies von öffentlichen Agenturen bereitgestellt oder vermittelt.
Die Kosten - Fördermittel beantragen
Kosten der Vereinsgründung
Doch wie viel kostet denn eigentlich eine Vereinsgründung? Wie oben bereits erwähnt, bedarf es bei der Vereinsgründung unter anderem einer notariell beurkundeten Anmeldung – die Gebühren belaufen sich hier auf rund 25 Euro. Auch bei der Registereintragung beim zuständigen Amt fallen Gebühren in Höhe von etwa 50 Euro an. Die Bekanntmachung dieser Eintragung kostet nochmal zwischen 15 und 35 Euro.
Fördermittel beantragen
Als eingetragener Verein haben Sie durchaus gute Chancen, dass Sie Fördermittel erhalten. Hier sind die jeweiligen Ministerien auf der Länderebene zuständig: Das Ministerium für Städtebau und Wohnen oder Sport und Kultur beispielsweise.
Die Zuständigkeiten sind je nach Bundesland verschieden, informieren Sie sich hier ganz einfach. Über das Internet machen Sie schnell einen Ansprechpartner ausfindig. Im besten Falle folgt ein persönliches Telefongespräch, in dem Sie Förderbedingungen und Förderziele der Ministerien erfragen können.
Richten Sie anschließend einen formlosen Antrag an die zuständige Stelle. Führen Sie detailliert aus, welche Ziele Ihr Verein verfolgt und für welche Projekte etwaige staatliche Fördermittel verwendet würden.
Fazit

Um einen Verein zu gründen, bedarf es also mehrerer Schritte. Neben der Namensfindung und der Wahl des Vorstands muss auch eine Satzung beschlossen werden. Die Rechtsfähigkeit erlangt ein eingetragener Verein (kurz e.V.) erst nach der Eintragung in das Vereinsregister. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Die Kosten einer Vereinsgründung belaufen sich im Durchschnitt auf circa 100 Euro.
Wir hoffen, dass Sie durch diesen Ratgeber nun mehr über die Vereinsgründung wissen und wünschen Ihnen dabei viel Erfolg und vor allem Spaß.
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