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Die Pferdesteuer – Mit was muss man rechnen?

Die Vor- und Nachteile einer Pferdesteuer

Bild Pferd lacht Pferdebesitzer dürften bald nichts mehr zu lachen haben

Seit Mitte August ist es amtlich: Gemeinden sind offiziell dazu berechtigt, eine Steuer für das Halten von Pferden einzuführen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit wurde auch der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel endgültig bestätigt. Auch wenn viele Reitvereine und Einzelkläger sich gegen eine Pferdesteuer ausgesprochen haben, darf sie nun trotzdem verhängt werden. Doch was bedeutet das nun? Was kommt zukünftig auf die Pferdebesitzer zu? Welche Nachteile ergeben sich durch die Pferdesteuer? Auch die Frage, mit welcher Begründung eine derartige Steuer gerechtfertigt wird, soll in diesem Beitrag beantwortet werden.

Warum es eine Pferdesteuer gibt

Deutschland ist ein Pferdeland. In fast allen Städten oder deren Umgebungen befinden sich Pferdeställe, Reitanlagen- und Vereine oder landwirtschaftliche Betriebe, die mit Pferden arbeiten. Denn von weltweit etwa 60 Millionen Pferden und Ponys leben stattliche 1,2 Millionen in Deutschland. Das ist eine beachtlich hohe Zahl. Und die Dunkelziffer lässt auf einen noch weit höheren Wert schließen. Denn viele Pferde sind heute nicht gemeldet.

Bild vier Pferde In Deutschland leben etwa 1,2 Millionen Pferde

Und jetzt dürfen diese vielen Pferdehalter steuerpflichtig werden. Einige Menschen argumentieren, dass man beispielsweise auch für einen Hund Steuern zahlen muss. Bisher sind aber lediglich nur drei Kommunen bekannt, die eine Pferdesteuer fällig machten. Diese befinden sich alle im Bundesland Hessen: Bad Sooden-Allendorf, Schlangenbad und Kirchheim. Die Höhe des Steuerbetrages fällt in den Gemeinden sehr unterschiedlich aus. So zahlen die Pferdebesitzer in Bad Sooden-Allendorf pro Jahr satte 200 Euro pro Pferd, in Schlangenbad sind es sogar 300 Euro. Da sind die Pferdehalter in Kirchheim ja noch gut davon gekommen: Sie müssen nur 90 Euro pro Jahr und pro Pferd an das Finanzamt entrichten. Es dürfen generell aber bis zu 750 Euro pro Jahr fällig werden.  

Doch warum wird denn nun genaue eine Pferdesteuer fällig? Ausschlaggebend für die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsgerichts war, dass Pferdebesitzer im Durchschnitt mehr verdienen als andere. Der neunte Senat unter Vorsitz von Wolfgang Bier begründete den Beschluss damit, dass „schon nach den bisher entwickelten Maßstäben [fest steht], dass eine örtliche Aufwandsteuer auf das Halten und entgeltliche Benutzen von Pferden erhoben werden darf, soweit es sich um eine Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf handelt.“ Fest steht also, dass wohl Pferdehalter generell für wohlhabender gehalten werden. Pferde sind folglich in der Regel ein „Luxushobby“. Die Auffassung der Richter ist also, dass das Halten eines Pferdes über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht und damit einen zusätzlichen Vermögensaufwand beinhaltet.

Allerdings ist es juristisch verboten, dass die Pferdesteuer eine „erdrosselnde Wirkung“ hat. Dieser Fall soll durch die Steuer keinesfalls eintreten. Das bedeutet, dass es für die Pferdehalter trotz der Steuer möglich sein muss, dass Pferd weiter zu halten und dass wenige Einschränkungen im bisherigen Alltag gemacht werden müssen.

Wer muss die Pferdesteuer bezahlen?

Bild Fohlen Fohlen unter sechs Monate sind von der Steuerpflicht befreit

Grundsätzlich müssen nur diejenigen Pferdehalter eine Steuer entrichten, die ihre Pferde zur Freizeitgestaltung nutzen. Neben Freizeitreitern werden aber auch die Reitvereine zur Kasse gebeten. Denn eine derartige Nutzung geht über den alltäglichen Bedarf hinaus und erfordert – wie bereits erwähnt – einen zusätzlichen Vermögensaufwand. Somit sind Pferdebesitzer angeblich wirtschaftlich so leistungsfähig, dass ihnen Steuern auferlegt werden dürfen. Es dürfen sich also sämtliche Pferdebesitzer angesprochen fühlen, die ein Pferd Hobby- oder Turnierreitermäßig halten. Die Besteuerung ist gänzlich unabhängig vom Einkommen des Besitzers oder vom Alter oder der Rasse des Tieres.

Jedoch sind die Pferde von der Steuerpflicht befreit, die zum Haupterwerb im Rahmen des Berufs eingesetzt werden. Damit können sich vor allem die Landwirte, die hauptberuflich ihre Pferde verwenden, aufatmen. Von ihnen fällt die Steuerlast ab. Auch Reiterhöfe mit Zuchtstuten – und hengsten sind nicht betroffen, solange die Ausübung auf gewerblicher Basis erfolgt. Für die Schulbetriebe, auf denen meist kleine Kinder ihre ersten Reiterfahrungen sammeln, gilt diese Regelung ebenfalls.

Auch Besitzer von Fohlen, die nicht älter als sechs Monate sind, sind nicht von der Pferdesteuer betroffen. Außerdem gibt es beispielsweise in den Gemeinden Schlangenbad und Kirchheim Ausnahmen: Auch nicht reitbare Pferde sind von der Steuer ausgenommen. Dies kann aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt werden.

Grundsätzliches zur Pferdesteuer

Wann wird denn die Steuerrate immer fällig? Sobald das Pferd in den eigenen Besitz kommt muss gezahlt werden, das heißt sobald der Kaufvertrag unterschrieben wurde. Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem es im Gemeindegebiet untergebracht ist. Und wann endet die Steuerlast? Die Steuer muss nicht mehr entrichtet werden, wenn das Pferd veräußert wird, verstirbt oder die Gemeinde dauerhaft verlässt. Die Steuer wird immer jeweils für das gesamte Jahr festgesetzt, eingezogen wird sie jedoch immer jedes Vierteljahr und das zur Mitte des Quartals. Ihnen werden eventuell zu viel gezahlte Beiträge natürlich erstattet. Beispielsweise wenn die Steuerpflicht nicht über das gesamte Jahr besteht.

Außerdem gilt, dass Pferde, sobald sie in den Besitz kommen, unverzüglich bei der Gemeinde gemeldet werden müssen. Andernfalls wird eine Ordnungswidrigkeit begangen. Für diese können dann bis zu 5.000 Euro fällig werden. Für die Anmeldung müssen die persönlichen Daten, die Registriernummer sowie der Equidenpass des Pferdes vorliegen. Natürlich müssen auch diejenigen Pferde unbedingt gemeldet werden, für die keine Steuer anfällt. Falls Sie mit Ihrem Pferd außerhalb des Gemeindegebietes umziehen oder es verkaufen, so müssen sie diesen Sachverhalt der Kommunalverwaltung innerhalb von zwei Wochen mitteilen. Bei einem Verkauf muss auch der neue Besitzer angegeben werden.

Die Argumente für eine Pferdesteuer

Bild Pferdesteuer Was für und gegen eine Pferdesteuer spricht - einfach klicken um zu vergrößern!

Generell wird schon seit mehreren Jahren über die Einführung der Pferdesteuer diskutiert. Das Thema ist damit keinesfalls unumstritten. Doch was genau hat manche Gemeinden dazu veranlasst, diese Steuer zu erheben? Natürlich wird in erster Linie die angebliche finanzielle Besserstellung von Pferdeeigentümern genannt.

Doch es gibt noch weitere Argumente: Das Bundesverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung zum einen damit, dass Pferde- und Hundebesitzer generell gleich berechtigt werden sollten, zumindest aus steuerlicher Sicht. Zum anderen könnten durch die Steuereinnahmen Reitwege instand gehalten werden. Außerdem könnten mithilfe einer Besteuerung Schäden im Gelände beseitigt werden.

Oft hört man auch die Begründung, dass die Pferde angeblich die Landschaft verschmutzen. Dies soll angeblich durch die starke „Verkotung“ während Ausritten geschehen. Dadurch werden manche Wege „unpassierbar“. Doch im Gegensatz zu den Argumenten für eine Pferdesteuer, dürften die Contras auf jeden Fall überwiegen.

Was gegen eine Pferdesteuer spricht

Mit der starken Besteuerung vieler Pferdeeigentümer kann es natürlich auch zu drastischen Konsequenzen kommen: Denn ganze Reitvereine können sich auflösen oder die Existenz vieler Betriebe und Reitgeschäfte könnte bedroht werden. Denn wenn eine Pferdesteuer in Gemeinden eingeführt wird, so können viele Pferdebesitzer sich dazu veranlasst fühlen, die Gemeinde zu wechseln oder das Pferd sogar zu verkaufen. Das würde der Wirtschaft in der jeweiligen Region erheblichen Schaden zufügen.

Denn mit seinen 1,2 Millionen Pferden ist Deutschland ein Land, in dem das Pferd einer der bedeutendsten Wirtschaftsfaktoren im Tiersektor darstellt. Denn ungefähr 500 Euro pro Monat zahlt ein Besitzer für eine artgerechte Haltung des großen Vierbeiners. Allein 2/3 dieser Gebühren sind für die Einstellungs- und Futterkosten fällig. Dies kommt in erster Linie den Reitanlagen und den landwirtschaftlichen Betrieben zugute, die Futter für die Tiere herstellen. 1/3 der Monatsrechnung gehen an diverse Dienstleistungen, wie den Tierarzt, Hufschmied oder Reitsportgeschäfte. Da es durch die Steuer zu einer Abnahme der Pferdebesitzer kommen kann, könnte man zudem mit vielen Arbeitsplatzverlusten rechnen. Denn beispielsweise lebt der Hufschmied oder der Reitlehrer von seinen Einnahmen durch die Pferde. Viele Berufe sind damit extrem gefährdet.

Hufschmied Viele Berufe haben etwas mit Pferden zu tun: Zum Beispiel der Hufschmied

Des Weiteren gilt das Reiten als eine sportliche Tätigkeit. Viele Gegner der Pferdesteuer argumentieren deshalb, dass Sport von der öffentlichen Hand gefördert wird. Eine Besteuerung steht damit in direktem Widerspruch dazu. Das Reiten ist damit die erste Sportart, die jemals besteuert wird. Daneben ist das Reiten eine Maßnahme, die gesundheitsfördernd wirkt. Laut DOSB (Deutscher Olympischer Sportsbund) wird der Reitsport als nur eine von sechs Sportarten als Gesundheitssport anerkannt. Auch dieser Sachverhalt würde den Zielen der Öffentlichkeit widersprechen.

Auch die Argumente der „Schädigung der Reitwege“ und der starken „Verkotung“ werden zunehmend entkräftet. Diverse Schäden seien durch die Pferdehaftpflichtversicherung weitestgehend ab-gedeckt. Ebenso die Beweisführung, dass Hunde- und Pferdebesitzer gleichbehandelt werden sollten, halten Gegner der Steuer für unsinnig. Denn die Hundesteuer diene lediglich den ordnungspolitischen Zweck, die Zahl der Hunde in den Gemeinden zu begrenzen. Und eine Begrenzung des Pferdebestandes liege im Widerspruch zur öffentlichen Förderung der Pferdezucht.

Außerdem würde durch die Steuererhebung ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand entstehen. Denn zuerst muss in den Gemeinden genauestens geprüft werden, wer nun steuerpflichtig ist und wer nicht. Wie bereits erwähnt sind viele Pferde in Deutschland sogar noch unregistriert, hauptsächlich die Pferde, die vor der Einführung der Equidenpässe geboren wurden. Diese gilt es erst einmal aufzuspüren. Und damit sind die bürokratischen Kosten derartig hoch, dass diese eventuell nicht durch die Steuer wiedereingenommen werden können.

 

Die heiße Debatte lässt nicht nach, die FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) sammelt Stimmen, die sich gegen eine Pferdesteuer erheben. Letztendlich liegt es nun aber in den Händen der einzelnen Gemeinden, ob sie es für nötig halten, eine Pferdesteuer einzuführen oder nicht.

 

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Bildquellen:
Bild 1: © carolinestemp / Fotolia.com
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