markt.de Kostenlose Kleinanzeigen Kleinanzeigen Logo
Kleinanzeigen
0 km

Ratgeberübersicht Reisen

Flug verspätet - Wie kriege ich mein Geld zurück?

Grafik Flugzeug und Armbanduhr Bei außergewöhnlichen Umständen gibt es nicht immer eine Entschädigung. (Einfach klicken zum Vergrößern)

Die Vorfreude auf den langersehnten Urlaub ist oftmals leider bereits am Flughafen getrübt, wenn es wieder einmal heißt, dass sich der Flug verspätet. Dies hat häufig weitreichende Folgen, beispielsweise wenn der Anschlussflug verpasst wird und dadurch Termine von Geschäftsleuten nicht eingehalten werden können. Auch bei der Heimreise kann eine Flugverspätung zum Problem werden, wenn zum Beispiel zu Hause die Arbeit wartet. Der Ärger ist am Flughafen in solchen Situationen groß, doch Sie sollten wissen, dass Ihnen laut geltendem EU-Recht in vielen Fällen Schadensersatz zusteht. In welchen Fällen dies möglich ist, wie Sie dabei vorgehen und vieles mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Wie sollten Sie bei einer Flugverspätung vorgehen?

Es gibt die verschiedensten Gründe, die zu Flugverspätungen führen können, sodass sie im alltäglichen Flugverkehr keine Seltenheit sind. Zu den möglichen Ursachen gehören beispielsweise fehlendes Personal und technische Probleme. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie eine Flugverspätung einfach so akzeptieren müssen. Doch wie sollten Sie vorgehen, wenn der Flieger zu spät oder gar nicht abhebt? Zunächst einmal ist es wichtig, sich nach dem Grund für die Verspätung zu erkundigen, denn dieser entscheidet darüber, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Prinzipiell ist dies der Fall, wenn sich der Flug um mindestens drei Stunden verspätet. Es gibt jedoch laut europäischer Fluggastrechteverordnung außergewöhnliche Umstände, bei denen Sie kein Recht auf Schadensersatz haben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Ungünstige Wetterbedingungen wie ein Sturm, Windböen, Gewitter oder ein Vulkanausbruch, sodass es nicht möglich ist, dass der Flieger abhebt
  • Eine politische Instabilität
  • Sicherheitsrisiken
  • Streik
  • Sperrung eines Flughafens

Über diese "außergewöhnlichen Umstände" entstehen am häufigsten Unstimmigkeiten zwischen den Fluggästen und der Fluggesellschaft. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie bei der Airline nach dem Grund für die Flugverspätung fragen und Sie sich diesen am besten schriftlich bestätigen zu lassen. Dies kann später bei der Geltendmachung Ihres Anspruches von großer Bedeutung sein. Versäumt es die Airline, entsprechende Vorbereitungen für den Winter zu treffen, beispielsweise aufgrund eines fehlenden Enteisungsmittels, ist kein außergewöhnlicher Umstand vorhanden und Sie haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Das Luftfahrtunternehmen muss nachweisen, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen und ebenso, dass die Situation durch verschiedene Maßnahmen nicht hätte vermieden werden können. Letztendlich muss, falls es zu einer Klage kommt, das Gericht entscheiden, ob außergewöhnliche Umstände vorgelegen haben.

Anspruch auf Verpflegung

Wenn sich Ihr Flug mehr als zwei Stunden verspätet, haben Sie einen Anspruch auf Verpflegung, die von der Airline gestellt werden muss. Bei einer Verspätung in den fortgeschrittenen Abendstunden dürfen Sie sogar eine kostenlose Hotelübernachtung einfordern, wobei auch der Transfer gestellt werden muss. Übernehmen Sie zunächst einmal die Kosten für diesen Transfer, haben Sie einen Anspruch auf eine Rückerstattung. Das Gleiche gilt für entstandene Telefonkosten. Auch hierfür muss die Airline aufkommen.

Ab wann steht Ihnen eine Entschädigung zu und wie viel Schadensersatz können Sie erhalten?

Die Fluggesellschaften zahlen folgende Entschädigungen:

Bild Geld Bei einer Flugverspätung können Sie sich bis zu 600 € entschädigen lassen.
  • Flugverspätung von über 2 Stunden: 250 Euro bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 Kilometern
  • Verspätung des Fluges über 3 Stunden: 400 Euro bei bis zu 3500 Kilometern
  • Flugverspätung von über 4 Stunden: 600 Euro bei einer Flugstrecke von bis zu 3500 Kilometern

Dies gilt, wenn die Fluggesellschaft den Passagier nicht bis spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflug verständigt hat. Bei einer Flugverspätung von über 5 Stunden haben Sie das Recht, die Reise abzubrechen und haben in diesem Fall einen Anspruch auf eine (Teil-)Erstattung des Ticketpreises, gegebenenfalls auch auf einen kostenfreien Rückflug zum Ausgangspunkt. Die Voraussetzung des Anspruchs ist grundsätzlich, dass Sie rechtzeitig vor dem geplanten Flug beim Check-In anwesend sind und ein gültiges Ticket vorweisen.

Wie fordern Sie Ihre Entschädigung bei einer Flugverspätung ein?

Mit Ihrem Wunsch nach einer Entschädigung richten Sie sich an die zuständige Fluggesellschaft. Hierbei geben Sie genau an, wann Sie fliegen wollten, von welchem Startort der Flieger gehen sollte und zudem nennen Sie den Zielort Ihrer Reise. Auch erläutern Sie, warum Sie eine Erstattung einfordern. Dies bedeutet, dass Sie angeben, um wie viele Stunden sich der Flug verspätete und welcher Grund dafür angegeben wurde. Dieser sollte, wie bereits erläutert, nicht aus außergewöhnlichen Umständen resultieren und am besten durch einen Mitarbeiter bestätigt worden sein.

Es ist sehr wichtig, dass Sie für die Geltendmachung Ihrer Forderungen Ihre Tickets aufheben. Im Idealfall kommt es zu einer Einigung, sodass die entsprechende Entschädigung überwiesen wird, doch es läuft leider nicht immer so einfach ab. In diesem Fall sollten Sie weitere Schritte einleiten. Eine Voraussetzung ist auch, dass der Flug aus bzw. in ein EU-Land gegangen ist oder Sie mit einer europäischen Airline geflogen sind.

Entschädigung einklagen - lohnt es sich?

Bild Flughafen In vielen Fällen lohnt es sich die Entschädigung einzuklagen.

Viele Airlines versuchen natürlich, sich vor der Zahlung zu drücken und oftmals antworten sie nicht einmal auf die Anfrage. Die Ansprüche dennoch geltend zu machen, ist im Internet sehr einfach. Es gibt online mittlerweile zahlreiche Dienstleister, die dies für Sie gegen eine Gebühr übernehmen. Von Vorteil ist, dass diese nur bei einem erfolgreichen Abschluss der Klage fällig wird, in der Form einer prozentualen Erfolgsprovision, die meist 20 bis 25 Prozent beträgt. Dafür müssen Sie sich aber um nichts kümmern.

Das Prinzip, das dahinter steckt, ist sehr simpel: Zunächst einmal wird online geprüft, ob tatsächlich ein Anspruch auf eine Erstattung vorliegt. Ist dies der Fall, wird die Klage in die Wege geleitet und auf der Basis der aktuellen Gesetze und EU-Verordnung das Geld eingefordert. Sie können sich ganz entspannt zurücklehnen und darauf warten, dass Sie im besten Fall die Zahlung erhalten. Daher kann die Frage, ob es sich lohnt zu klagen, ganz klar bejaht werden. Sie sollten sich auf jeden Fall Ihr Recht sichern, denn bei einer ärgerlichen Flugverspätung um einen Schadensersatz zu kämpfen, lohnt sich für viele Reisende.

Fazit

Zahlreiche Passagiere, die von einer Flugverspätung betroffen sind, wissen gar nicht, dass Ihnen eine Entschädigung zusteht. Andere Fluggäste wiederum denken, dass die Geltendmachung der Ansprüche mühsam und langwierig ist, sodass sie sich scheuen, diesen Weg zu gehen. Dabei ist es viel einfacher als gedacht, das Geld einzuklagen. Vertrauen Sie notfalls auf einen Dienstleister und lehnen Sie sich entspannt zurück. Dieser setzt sich für Ihre Rechte ein und arbeitet erfolgsbasiert, sodass Sie nur dann eine Provision zahlen müssen, wenn etwas erreicht wurde. Sie selber haben absolut kein Risiko. Die Bearbeitung der Entschädigung für eine Flugverspätung kann sehr aufwendig sein, wovon Sie jedoch nichts mitbekommen werden, denn der Dienstleister übernimmt jegliche Schritte bis hin zur Auszahlung.


Jetzt Urlaub finden

 Twittern

Verwandte Themen im Ratgeber:

Kleinanzeigen zu Reisen

TOP FERIENWOHNUNG MEERBLICK Spanien Andalusien Costa del Sol in 15366
TOP FERIENWOHNUNG MEERBLICK Spanien Andalusien Costa del Sol

Mehr SÜDEN auf dem Festland in Europa geht nicht. Erlebt die "Seele Spaniens" Andalusien und genießt die südliche Costa del Sol, mit den325 Sonnentagen.

Die einzigartige geographische Lage,...

42 € VB

15366 Neuenhagen (Berlin)

16.04.2024

Hartschalenkoffer von DelSay (# 121) in 41564
Hartschalenkoffer von DelSay (# 121)

Biete
für
Reisen und sonstige Verwendung
diesen
Hartschalenkoffer
von DelSay
in den Massen
55 x 45 x 20 cm
Leichte Gebrauchsspuren
Kein Schlüssel
 
Postversand möglich 

Bitte beachten...

8 € Festpreis

41564 Kaarst

16.04.2024

Caravan Urlaub in Holland in 50129
Caravan Urlaub in Holland

Wir vermieten ein sehr gut ausgestattetes Chalet für 4-6 Personen.

Das Chalet ist vollständig eingerichtet. Ein Schlafzimmer mit großem Doppelbett (1,60 x 200) und eingebauter Schrankwand, sowie...

null VB

50129 Bergheim (Nordrhein-Westfalen)

16.04.2024

Mitfahrgelegenheit nach Mailand in 73230
Mitfahrgelegenheit nach Mailand

Welche nette sie oder zwei Freundinnen würden gerne 3 Tage in Mailand verbringen hätte noch 2 Plätze frei

73230 Kirchheim (Teck)

16.04.2024

Sie gesucht für Reise in 42115
Sie gesucht für Reise

Er, 56,sucht eine nette Frau, gerne älter, die mich auf einer Reise nach Norddeutschland begleitet. Haus am See ist gebucht. Es entstehen für dich keine Kosten. Da ich angeln möchte solltest du dich...

42115 Wuppertal

15.04.2024

Suche eine Urlaubsbegleitung in 01097
Suche eine Urlaubsbegleitung

Hallo,
ich bin ab dem 1.Mai für einige Tage auf Kurzurlaub in Dresden und suche für diese Zeit eine nette Dame für gelegentliche Treffen bei mir im Hotel. 
Ich bin 44 Jahre,  1,95 groß und 120 Kg....

01097 Dresden

15.04.2024

Mehr Reise-Kleinanzeigen

 

Bildquellen:
Bild 1: © markt.de
Bild 2: © Pixabay.com / stux
Bild 3: © Pixabay.com / MichaelGaida