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Ehrenamtliche Arbeit - was ist zu beachten?

Altenheim Bevor man das Ehrenamt antritt, ist es wichtig, dass man weißt, in welchen Bereich man arbeiten will.

In Deutschland arbeitet fast jeder Dritte als ehrenamtlicher Mitarbeiter. Neben seinem normalen Job, bei dem er seinen Lebensunterhalt bestreitet. Es gibt viele verschiedene Bereiche, bei denen Du nützlich werden kannst, ohne dafür ein Entgelt zu kassieren. Denn das ist letztendlich die Bedeutung einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Du vergibst Deine Arbeitskraft an eine Stätte, die dringend Hilfe benötigt, die aber kein Entgelt bezahlt oder bezahlen kann. Zum Beispiel gemeinnützige Vereine wie der Tierschutz bieten ehrenamtliche Tätigkeiten an. Für die freiwillige Feuerwehr oder das THW gelten gesonderte Regelungen. Welche Punkte Du allerdings bei der Arbeit ohne Bezahlung beachten musst, erläutert Dir der nachfolgende Bericht.

Wie findet man eine ehrenamtliche Tätigkeit?

Zuerst einmal gibt es viele Bereiche, wo Du ehrenamtlich tätig werden kannst. Es gibt gemeinnützige Vereine, Jugendarbeiter, Tätigkeiten, wo Du als Betreuer aktive wirst usw. Bevor Du das Ehrenamt antreten kannst, ist es unbedingt notwendig, dass Du weißt, in welchen Bereich Du arbeiten willst. Es ist fast so, wie mit der Suche nach einer Lehrstelle. Erst musst Du Dich informieren und Dir einen geeigneten Betrieb suchen. Sobald Du das Ziel vor Augen hast, kannst Du Dich auf die Suche nach einem Betrieb machen, der Deine Hilfe benötigt.

Hier wird Hilfe benötigst:

  • Laienrichter
  • Schiedsleute
  • Schöffen
  • Arbeit als Betreuer
  • Ehrenamtliche Arbeit bei der freiwilligen Feuerwehr
  • Ehrenamtliche Arbeiter werden beim Roten Kreuz so gut wie immer benötigt
  • Bei den Johannitern ebenfalls
  • Ehrenamtliche Helfer beim THW oder anderen Hilfsorganisationen werden in Zeiten von Hochwasser usw. händeringend gebraucht
  • Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen
  • Kirchliche Organisationen sind auf ehrenamtliche Helfer angewiesen
  • Im Bereich der Kinder-, Jugend- sowie Sozialarbeit
  • In Deutschland gibt es unter anderem auch Richter, die ehrenamtlich tätig sind.

Wird die ehrenamtliche Arbeit gefördert?

Es gibt Bereiche, die ohne ehrenamtliche Helfer gar nicht mehr auskommen würden. Dennoch ist eine ehrenamtliche Tätigkeit kein normales Arbeitsverhältnis und unterliegt weder den Pflichten noch den Rechten. Wenn Du also keine Zeit mehr hast ehrenamtlich tätig zu sein, kannst Du jederzeit aufhören, ohne kündigen zu müssen. Andererseits kann der Verband, wo Du tätig bist, jederzeit sagen, dass sie ab morgen Deine Hilfe nicht mehr benötigen. Wenn Du eine ehrenamtliche Arbeit ausführst, solltest Du diese jedoch genauso gewissenhaft erledigen, wie jede andere Arbeit auch. Es gibt bestimmte Bereiche, wobei Du mit der ehrenamtlichen Arbeit eine kleine Aufwandsentschädigung bekommst. Meist ist es jedoch so, dass es kein Entgelt für die Arbeit gibt.

Es gibt Förderungen vom Staat, die Dich bei der ehrenamtlichen Arbeit soweit unterstützen, dass es je nach Bereich einige Stunden pro Woche gibt, wo Dich der Arbeitgeber freistellen muss. Ebenfalls gibt es für bestimmte Bereiche eine steuerliche Förderung. Andere Länder genehmigen für einige Bereiche einen Verdienstausfall, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit nicht anders gelegt werden kann.

Wie steht es mit dem Versicherungsschutz?

Rettungswagen Ehrenamtliche Arbeiter werden beim Roten Kreuz im Rettungsdienstbereich so gut wie immer benötigt.

In den meisten Fällen sind ehrenamtliche Mitarbeiter von der Organisation versichert. Es gibt aber auch Vereine, die keine Haftpflicht- oder Unfallversicherung für ehrenamtliche Mitglieder besitzen. In diesem Fall bieten verschiedenen Bundesländern einen separaten Versicherungsschutz für ehrenamtliche Mitglieder an. Gibt es eine solche Versicherung nicht, haftest Du im Schadensfall selbst und musst für die Kosten aufkommen. Die Stadt oder das Landratsamt wird Dir Auskunft darüber erteilen, welche Bereiche abgesichert sind und wo Du Dich eventuell selbst absichern solltest. Nicht in allen privaten Haftpflichtversicherungen sind ehrenamtliche Tätigkeiten mitversichert. Es ist ratsam, wenn Du über diese Versicherung verfügst, diese erst zu prüfen, ob Dein Tätigkeitsfeld optimal abgesichert ist. Natürlich werden auch bei ehrenamtlichen Arbeiten nur die Schäden bezahlt, die unbeabsichtigt entstehen. Mutwillige Beschädigungen sind wie sonst auch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Bereiche mit gesetzlicher Pflichtversicherung:

In den folgenden Bereichen gibt es eine gesetzliche Pflichtversicherung gibt. Darunter fallen vier ehrenamtliche Tätigkeiten:

  • Rettungsunternehmen
  • bei der Wohlfahrtspflege
  • Landwirtschaftsfördernde Einrichtungen
  • Öffentliche Vereine und Einrichtungen

Was sagt der Arbeitgeber zur ehrenamtlichen Tätigkeit?

Zuerst einmal solltest Du den Arbeitgeber über Deine ehrenamtliche Arbeit informieren. Verbieten darf er die freiwillige Arbeit nicht. Nur wenn er nachweisen kann, dass schwerwiegende Gründe vorliegen, kann er Dir die Arbeit untersagen. Zum Beispiel, wenn Du Dich zu sehr engagierst und deshalb bei Deiner entgeltlichen Arbeit Fehler machst. Aufgrund der Mehrbelastung kann der Arbeitgeber von Dir verlangen, die ehrenamtliche Tätigkeit abzubrechen. Tust Du das nicht, kann es zu einer Kündigung kommen.

Muss der Arbeitgeber für das Ehrenamt freistellen?

In der Regel musst Du erst Deine vertraglichen Verbindlichkeiten für den Arbeitgeber erfüllen, bevor Du Dich der ehrenamtlichen Arbeit widmen kannst. Für die meisten Bereiche muss Dich der Arbeitgeber keine Sekunde lang freistellen. Arbeitgeber lassen sich jedoch meist auf einen Deal ein, wenn Du Deinen Chef von Anfang an von der ehrenamtlichen Arbeit unterrichtest. Sobald Du Deinem Chef vorschlägst die verlorene Zeit wieder aufzuholen, dürften die wenigsten Arbeitgeber etwas gegen Dein ehrenamtliches Engagement, auch während der Arbeitszeit, haben.

Bereiche mit Ausnahmeregelungen

Es gibt eine Ausnahmeregel, die für die freiwillige Feuerwehr und das THW gilt. Für Einsätze, zur Aus- und Weiterbildung muss Dich der Arbeitgeber freistellen, ob er möchte oder nicht. Allerdings solltest Du mit dem Chef eine individuelle Regelung finden, wenn Du Deine Arbeitsstelle für länger behalten möchtest. Denn schließlich geht dem Arbeitgeber für die Zeit der Freistellung, eine wertvolle Arbeitskraft verloren. Dies führt unter anderem häufiger zu Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.

Urlaubsregelungen

Auch beim Urlaub solltest Du aufpassen, dass Du ausreichend viel Ruhe und Entspannung bekommst. Ein Verbot kann der Arbeitgeber gegen Dein Engagement in der Regel nicht aussprechen. Sobald er aber nachweisen kann, dass Du zu wenig Entspannung und Ruhe bekommst, darf er Dir das Ehrenamt auch im Urlaub verbieten. Der Urlaub ist schließlich dafür da, Dich auszuruhen, damit Du wieder im Job wieder vollkommen einsatzfähig bist.

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Bild 1: © Alexander Raths / Fotolia.com
Bild 2: © Christian Jung / Fotolia.com

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