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Sommerhitze – Rechte der Arbeitnehmer & Pflichten der Arbeitgeber

Während der Sommertage ist der Gang zum Arbeitsplatz für viele Menschen eine Qual: Die Sonnenstrahlen und drückende Temperaturen nagen an der Konzentrationsfähigkeit und dem Kreislauf, die Finger wandern nass auf der Tastatur umher. Während in Schulen hitzefrei ausgerufen wird, ist diese Möglichkeit im Berufsalltag nicht realisierbar. Inwieweit Ihre Firma bzw. Ihr Chef für Sie als Arbeitnehmer eintreten muss, verraten wir Ihnen nachfolgend.

Vorschriften für Arbeitgeber

Um ein relativ angenehmes Arbeiten zu gewährleisten, sollte die Temperatur in Büroräumen nicht mehr als 26 Grad betragen. Leider ist dies nicht immer realisierbar, während der heißen Sommertage müssen Arbeitnehmer auch oftmals bei Temperaturen von bis zu 35 Grad tätig sein. Um den Arbeitnehmer zu schützen, müssen Arbeitgeber entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen – Anspruch auf klimatisierte Räumlichkeiten besteht dennoch nicht. Im Jahr 2011 hat der Gesetzgeber Temperaturschwellen festgelegt, bei deren Eintreten Arbeitgeber handeln müssen. Zudem werden Handlungsempfehlungen nahegelegt, um dem Arbeitnehmer die Arbeit zu erleichtern. Arbeitgeber können bereits dank kleiner Änderungen Abhilfe schaffen: Laut Arbeitsstätten-Richtlinie sind Firmen verpflichtet, Sonnenschutzmaßnahmen zu ergreifen, d. h. es müssen beispielsweise Jalousien an die Fenster angebracht werden. Wirksam sind hierbei jene, die von außen befestigt werden. Eine weitere Maßnahme gegen schwüle Temperaturen sind Ventilatoren (Achtung: Zugluft heißt Erkältungsgefahr!). Schalten Sie außerdem Gerätschaften wie Rechner oder Drucker nur an, wenn Sie diese benötigen – elektrische Geräte stellen Wärmequellen dar und heizen den Raum zusätzlich auf. Unterlässt Ihr Chef die Hilfestellung, scheuen Sie sich nicht, ihn auf die schlechten Arbeitsbedingungen hinzuweisen! Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Schulung der Mitarbeiter als präventive Maßnahme: So erfahren die Arbeitnehmer, wie Sie sich optimal bei Hitze verhalten können und wie man im Notfall Erste Hilfe beim Eintreten von Hitzeerkrankungen wie Sonnenstich etc. leisten kann. Mitunter kann der Arbeitgeber auch die Bekleidungsrichtlinien lockern und z. B. den Krawattenzwang aufheben. Wenn es die Firma erlaubt bzw. es vom Betrieb her möglich ist, kann auch die Anpassung der Arbeits- und Pausenzeit an die Hitzebedingungen Abhilfe schaffen.

Arbeiten in der Schwangerschaft

Für schwangere Frauen oder auch stillende Mütter gelten bestimmte Regelungen. Fallen Sie in eine der Gruppen, dann können Sie von Ihrem Arbeitgeber die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen fordern. Auch Menschen mit einem Attest aufgrund gesundheitlicher Probleme haben dieses Recht. Kann Ihr Arbeitgeber Ihnen jedoch keine Abkühlung verschaffen, haben Sie das Recht, sich an extrem heißen Tagen freistellen zu lassen.

Außenberufe

Menschen mit Außenberufen leiden besonders unter der prallen Sonne. Arbeitgeber können Ihren Angestellten z. B. mittels aufgespannter Sonnensegel Linderung verschaffen. Auch die Bereitstellung von Mützen schützt vor direkter Sonne. Ebenso ist der Schutz der Augen mittels Sonnenbrille notwendig – die Sonne kann langfristig grauen Star fördern. Des Weiteren kann der Arbeitgeber Sonnencreme mit entsprechendem Lichtschutzfaktor sowie eine ausreichende Zahl an Wasserflaschen zur Verfügung stellen.

 

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