In ruhiger Lage von Fridolfing-Pietling befindet sich dieses charmante Einfamilienhaus aus dem Jahr 1952, das in den letzten zwei Jahren mit viel Liebe zum Detail teilsaniert wurde. Besonders im Erdgeschoss wurde bereits umfassend modernisiert. Neue Sanitärinstallation (Verlegung und Rohinstallation aller Leitungen sowie Wasser- und Abwasserrohre) Wasserleitungen von der Anschlussstelle bis zur Wasseruhr, komplett erneuerte Elektrik, frisch verputzte Wände und abgehängte Decken sorgen für ein zeitgemäßes Wohngefühl. Geplant ist eine Beheizung über einen Bollerofen welcher zentral im Wohnzimmer platziert ist, in Kombination mit Infrarot-Heizkörpern. Hierfür würde sich eine PV Anlage hervorragend anbieten. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt über einen Boiler im Badezimmer.
Das Haus bietet auf ca. 75 m² Wohnfläche eine durchdachte Raumaufteilung. Barrierefrei zugänglich befinden sich im Erdgeschoss ein Vorraum/Esszimmer, die Küche, das Badezimmer, ein Büro sowie ein großzügiges Wohnzimmer, das den Mittelpunkt des Hauses bildet. Im Obergeschoss stehen zwei Zimmer mit Verbindungstüre zur Verfügung, deren Zugang über eine vorbereitete, jedoch noch nicht eingebaute Treppe erfolgen soll. Ergänzt wird das Raumangebot durch einen Freisitz, eine Werkstatt, eine Doppelgarage sowie ein ausgebautes Studio über den Garagen, das sich vielseitig nutzen lässt - sei es als Hobbyraum, Atelier oder Büro. Somit ergibt sich eine Nutzfläche von ca. 170 m².
Das Grundstück selbst ist ein kleines Paradies für Naturliebhaber. Ein idyllischer Garten mit kleinem Teich und eigener Quelle, ein Gartenhaus mit der Möglichkeit zum Saunaausbau sowie eine Remise/Schuppen bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Erholung und individuellen Gestaltung. Die Zufahrt zum Haus ist durch ein gesichertes Geh- und Fahrtrecht über das Nachbargrundstück gewährleistet.
Dieses besondere Haus vereint die solide Substanz eines Baujahrs 1952 mit den Vorzügen moderner Sanierungen und viel Potenzial für weitere individuelle Gestaltung. Es eignet sich ideal für Käufer, die ein gemütliches Zuhause mit großem Garten und naturnahem Umfeld suchen und Freude daran haben, den begonnenen Weg der Renovierung nach ihren eigenen Vorstellungen fortzuführen.
Baurechtlich befindet sich das Objekt im Außenbereich, was die Regelungen des § 35 des Baugesetzbuchs (BauGB) mit sich zieht. Hierbei ist insbesondere der Grundsatz der Rücksichtnahme auf die Belange der Nachbarschaft zu beachten. Bauvorhaben müssen sich in die Umgebung einfügen und dürfen keine unzumutbaren Auswirkungen auf die Natur oder andere Grundstücke haben.