Kiona wartet in 36323 Grebenau auf neue Besitzer zum Kuscheln.
Die 7-jährige Mischlingshündin Kiona wurde leider bei uns abgegeben, weil ihr Halter schwer erkrankt ist. Auf ihrer Pflegestelle zeigt sie sich unkompliziert, anpassungsfähig und sehr kuschelbedürftig. Auf fremde Menschen reagiert sie zunächst reserviert, aber jederzeit freundlich. Ältere Kinder sind sicher kein Problem für die 45 cm kleine und 20 kg leichte Kiona. Auch mit Artgenossen ist die intakte Hündin sehr gut verträglich. Mit Katzen sollte sie nicht zusammenleben, da sie diese jagt. Auch auf Wild und Hasen reagiert sie.
Allein bleiben kann sie aushalten und ruht dann meistens, nachdem sie anfangs kurz fiept. In ihrem neuen Zuhause sollte das aber weiter geübt werden. Auch an ihrem Grundgehorsam und der Leinenführigkeit muss noch trainiert werden. Kiona ist eine sensible Hündin und erschrickt sich auch mal bei unbekannten Geräuschen bzw. Außenreizen. Daher ist sie nicht für das Leben in einer Großstadt geeignet. Wir suchen für sie ein eher ländlich gelegenes Zuhause bei aktiven Menschen, die sie bspw. Lust auf gemeinsame Unternehmungen wie Joggen haben. Ein Ersthund im Haushalt kann gerne bereits vorhanden sein, ist aber kein Muss.
Kiona kann nach Absprache auf ihrer Pflegestelle in 36323 Grebenau besucht werden.
Fakten zu Kiona:
Rasse: Mischling
Alter: 7 Jahre
Größe: 45 cm
Gewicht: 20 kg
Kastriert: Nein
Stubenrein: Ja
Kinderlieb: Ältere
Katzenverträglich: Nein
Leinenführig: Muss noch geübt werden
Hundeverträglich: Ja
Geimpft, gechipt, entwurmt
Kiona wird nur nach positiver Vorkontrolle (Hausbesuch) gegen eine Schutzgebühr mit einem Schutzvertrag vermittelt.
Bei Interesse bitte unsere Selbstauskunft ausfüllen:
https://www.lichtblick-fuer-pfoten.de/tiervermittlung-1/interessentenbogen-bewerbung-hund/
Anschrift Tierschutzorganisation:
Lichtblick für Pfoten in Not e.V.
Hauptstraße 3
16775 Löwenberger Land
Lichtblick für Pfoten in Not e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.