HWH EIMWERKHAUS RAUMGESTALTUNG
Über die Firma
HWHEIMWERKHAUS GBR RAUMGESTALTUNG
Komplettsanierung - Renovierungen - Hausmeisterservice - Instandhaltung - Trockenbau - Immobilienvermittlung An- und Verkauf
HWHEIMWERKHAUS ist der Experte für Komplettsanierungen für die Wohnungswirtschaft, Gewerbe und Privat. Mit dem Standort in Düsseldorf erbringen wir für Sie unterschiedliche Leistungstiefe von der Beratung über die Planung, Bauausführung bis einschließlich der Wartung und Pflege.
Handwerksleistungen für die Komplettsanierung
Damit Ihre Sanierung wie aus einem Guss erfolgt, bieten wir Ihnen viele Handwerksarbeiten Hand in Hand an. Auf diese Weise greifen die einzelnen Renovierungsschritte ineinander, ohne Warten auf weitere Handwerker. Ihre Modernisierung, Neugestaltung oder Sanierung gelingt so mühelos in kurzer Zeit.
Dienstleistungsbereiche:
- Maler,- und Lackierarbeiten,- Wandgestaltung und Tapezierarbeiten
- Vermietungen,- Rollgerüst,-Standgerüst vers. Arbeitshöhen und Gerätschaften
- Bautrocknung,- Bautrocknungsgeräte,- spezielle Bautrocknungsverfahren
- Bodenverlegearbeiten,- Parkett,- PVC,- Laminat,- Linoleum,- Kork,- Teppichboden
- Hausmeisterservice,- Verwaltung und Instandhaltung,- Immobilienvermittlung und Verkauf
- Akustik- und Trockenbauarbeiten,- Komplettsanierung,- Fassadensanierung,- Gebäude- und Baustellenreinigung,- Einbau von genormten Baufertigteilen,- Wasser- und Schimmelschadenbeseitigung.
Alles aus einer Hand, nur einen Ansprechpartner für:
Projektierung/Planung
Bauleitung und Gewerkekoordination
Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Gewährleistungskoordination
Für Arbeiten / Dienstleistungen, die wir aus rechtlichen Gründen nicht selber ausführen dürfen, haben wir ein großes Netzwerk von zuverlässigen Handwerksfirmen und Fachbetrieben, die wir Ihnen auf Ihren Wunsch vorschlagen, um die weiteren Arbeiten auszuführen.
Kontakt/Impressum
Herr Thomas Niecke
Karlsbader Str 12
40625 Düsseldorf
01573 44 19 746
Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlagen für von uns als VP übernommene Auf träge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten im Geschäf- tsverkehr mit privaten (§13 BGB) und gewerblichen Kunden. Sie finden keine Anwendung bei einer Vergabe nach VOB/A.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Grundsätzlich gilt die Bestellung des VP als Vertragsangebot. Dies gilt auch dann, wenn wir zuvor VP Kostenvoranschläge, Preislisten oder auch ein als »Angebot« bezeichnetes Schriftstück haben zukommen lassen. Auch solche Angebote werden unter Hinweis auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgegeben. Der Vertragsabschluss kommt mit unserer Auftragsbestätigung zu Stande bzw. mit Beginn der Arbeitsausführung, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
2. Mündliche und telefonische Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Soweit sich während der Ausführung eines Vertrags nachträglich Ergänzungen als notwendig erweisen und insbesondere VP vor Ort Durchführung von Arbeiten verlangt, die nicht vom abgeschlossenen Vertragsumfang gedeckt sind, werden diese Arbeiten ausnahmslos auf Taglohnbasis abgerechnet, zu den am Ausführungstag gültigen oder ortsüblichen Preisen. Wir sind nicht verpflichtet, uns durch Gegenzeichnung der Taglohnzettel von VP den Arbeitsumfang bestätigen zu lassen. Es ist Sache des VP den Umfang der Arbeiten selbst zu überwachen. Von uns dennoch angefertigte Taglohnzettel haben, abgesehen von ihrer Beweiskraft gegenüber VP, interne Kontrollfunktion.
3. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung der von uns verwendeten Produkte, behalten wir uns Änderungen in der Verwendung der Materialien und Ausführung gegenüber vertraglich vereinbarten Angaben vor, sofern der Wert und das Ausführungsziel der angebotenen Leistung hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
4. Von uns erteilte Kostenvoranschläge, Angebote, Farbentwürfe usw. bleiben unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe an Mitbewerber oder sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Für den Fall der Zuwiderhandlung anerkennt VP unter Verzicht auf die Geltendmachung des Fortsetzungszusammenhangs die Verpflichtung zur Schadensersatzzahlung i.H.v. 20 % der Auf tragssumme. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Es bleibt VP unbenommen den Nachweis zu führen, dass der eingetretene Schaden
geringer zu bewerten ist.
§ 3 Angebot - Preise
Angebote haben eine Gültigkeit von 4 Wochen ab dem Angebotsdatum. Mit der
Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere vier Monate als Vertragspreise. Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner als 0,75 %) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85% je 1% Lohnkostenänderung. Eine Umsatzsteuererhöhung kann an den Auf traggeber weiter berechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird. Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Bauf reiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung, nach Planung des Auf tragnehmers erbracht wird. Bei Abweichungen (z.B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten. Das Angebot bleibt mit allen Teilen geistiges Eigentum des Auf tragnehmers. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden.
§ 4 Ausführungstermine, -fristen
1. VP hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm genannte bzw. mit uns vereinbarte Termine für den Ausführungsbeginn eingehalten werden können. Bei Nichteinhaltung dieser Ausführungstermine hat VP die dadurch entstehenden Schäden, insbesondere Vorhaltekosten, zu erstatten.
2. Wird die Einhaltung des vereinbarten Arbeitsbeginns durch unvorhergesehene Umstände, die außerhalb unseres Willens liegen, wesentlich verzögert, erschwert oder verhindert, so ist der Terminablauf für die Dauer der Behinderung gehemmt; in diesen Fällen kann uns VP nicht in Verzug setzen. Ebenso ist ein Kündigungsrecht für VP ausgeschlossen. Wir verpflichten uns VP vom Eintritt und Wegfall, des die Hinderung
verursachenden Umstandes, unverzüglich zu unterrichten.
3. Sollte nach Vertragsabschuss bei VP eine wesentliche Verschlechterung der
wirtschaf tlichen Verhältnisse eintreten oder uns Umstände bekannt werden, die eine Gefährdung unserer Werklohnansprüche befürchten lassen, sind wir berechtigt, sofortige Zahlung aller of fenen Rechnungen, und hinsichtlich noch ausstehender Leistungen Vorauskasse, zu verlangen. Bis zur Bef riedigung unserer Ansprüche steht uns ein Zurückbehaltungsrecht zu. Das Kündigungsrecht gemäß §9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Witterungsbedingungen
Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.
§ 6 Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Zahlungen haben in der für die Bundesrepublik Deutschland gültigen Währung zu erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, enthalten unsere Preise die jeweils gültige Mwst.
2. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar. Verzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf , nach Ablauf von 7 Tagen gerechnet vom Rechnungsdatum, Rechnungszugang vorbehalten (§286 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Das Recht Mahnungen auszusprechen, wird hierdurch nicht berührt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Wertstellungsdatum des Rechnungsgegenwerts auf unserem Konto bzw. der Eingang des Geldbetrags/Schecks bei uns.
3. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen i.H. des von uns gezahlten Kontokorrentzinses berechnet, mindestens jedoch in der gesetzlich geregelten Höhe. Für das 2. und jedes weitere Mahnschreiben berechnen wir eine Kostenpauschale von 5,00 €, dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, den Nachweis über einen geringeren Kostenaufwand zu führen.
4. Sollten im Einzelfall VP Zahlungsziele eingeräumt oder Stundungen sowie
Skontof risten, Rabatte oder dgl. gewährt sein, sind derartige Zusagen hinfällig, sobald er mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät. Entgegengenommene Wechsel können wir in diesem Fall zurückgeben und sofortige Zahlung verlangen.
5. Wechsel und Schecks werden, wenn überhaupt, nur erfüllungshalber angenommen. Alle mit der Annahme dieser Zahlungsmittel entstehenden Kosten gehen zu Lasten des VP. Sämtliche Zahlungen, gleich welcher Art,
werden gemäß §367 I BGB verrechnet. Leistungsbestimmungen, irgendwelcher Art des VP sind uns gegenüber unwirksam.
6. Ein Auf rechnungsrecht des VP ist ausgeschlossen, soweit nicht die von ihm geltend gemachten Gegenansprüche rechtskräf tig festgestellt oder durch uns anerkannt sind. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, soweit es nicht auf das spezielle Vertragsverhältnis begründet ist, aus dem heraus wir unsere Forderung geltend machen.
7. Im Übrigen sind wir berechtigt, entsprechend der gesetzlichen Regelung (§632a BGB) Abschlagszahlungen auf Teilleistungen und Materiallieferungen zu fordern.
8. Für den Fall, dass VP unsere Leistungen verwendet, innerhalb eines Rechtsgeschäftes, das er mit einem Dritten abschließt, tritt er schon jetzt den erstrangigen Teil seiner Ansprüche, die ihm gegenüber dem Dritten zustehen, i.H. des Betrages unserer Werklohnforderung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. VP versichert uns, dass er ein Abtretungsverbot mit seinem Kunden nicht vereinbart hat und er auch anderweitig in der Verfügung seiner Ansprüche gegenüber dem Dritten frei ist. Auf unser Verlangen hat uns VP diese Forderungen einzeln nachzuweisen und seine Kunden auf die
erfolgte Abtretung hinzuweisen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst diese Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. VP hat uns von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte, insbesondere von Pfändungen, unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu geben, Auskünfte zu erteilen und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen, soweit
diese beim Schuldner nicht beigetrieben werden können.
§ 7 Abnahme
Die Fertigstellung unserer Leistung wird VP schrif tlich mitgeteilt. Sofern keine förmliche Abnahme verlangt wird, gilt unsere Leistung für abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach dieser Mitteilung. Als abgenommen gilt die Leistung auch nach Ablauf von 6 Werktagen, wenn die Wohnung oder Räume von VP oder Dritten bezogen bzw. die von uns bearbeiteten Gegenstände anderweitig in Gebrauch genommen werden. Maßgeblich für den Fristenlauf ist das Datum unseres Mitteilungsschreibens, Zugang vorbehalten. Hierauf werden wir VP noch gesondert hinweisen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Abnahme schriftlich, auch bei in sich abgeschlossenen Teilleistungen zu verlangen. Im Falle der Abnahmeverweigerung seitens VP steht uns das Recht zu, eine Fertigstellungsbescheinigung einzuholen; die damit verbundenen Kosten trägt VP, sofern im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen Mangelf reiheit, d.h. Abnahmefähigkeit bescheinigt ist.
§ 8 Gewährleistung- Mängelhaftung
1. Wir übernehmen die Gewähr dafür, dass alle von uns ausgeführten Leistungen ordnungsgemäß und fachgerecht ausgeführt sind.
2. Im Falle begründeter Mängelrüge sind wir berechtigt Nacherfüllung zu leisten nach unserer Wahl, entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuausführung unserer Arbeit. Hierfür ist uns angemessene Zeit einzuräumen. Ist die Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, sind wir berechtigt, diese abzulehnen und stattdessen den Werklohn angemessen zu mindern. Sollten die von uns im Wege der Nacherfüllung durchgeführten Arbeiten innerhalb angemessener Frist nicht zum Erfolg geführt haben, stehen VP die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
3. Offenkundige Mängel sind bei der Abnahme bzw. innerhalb der Abnahmef rist von 12 bzw. 6 Tagen geltend zu machen. Spätere Rügen hinsichtlich offenkundiger Mängel sind ausgeschlossen.
4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen bleiben Mängel und Schäden, deren Ursache in den Bereich des VP fallen, wie z.B. Beschädigung durch dritte Hand, Baufeuchtigkeit, Witterungsverhältnisse, Risse in den Untergründen durcharbeitende Unterkonstruktion, anstrichfeindliche Konstruktionen usw.
5. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
6. Haftung aus sonstigen Gründen: Sonstige Schadensersatzansprüche des VP gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die
Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Dieser
Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 9 Kündigung
Wir sind berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn:
1. A VP eine ihm obliegende Handlung, trotz unserer Fristsetzung, unterlässt, und dadurch uns außer Stande setzt, unsere Leistung fach- und/oder fristgemäß auszuführen bzw. diese erschwert, ohne die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten zu übernehmen;
2. B VP mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 2 Wochen in Rückstand ist;
2. Das VP zustehende Kündigungsrecht des §649 BGB wird hierdurch nicht
berührt.
3. Im Fall der Kündigung, gleich wer sie ausgesprochen hat, sind wir berechtigt, die volle Vergütung unserer Werklohnforderung zu verlangen, abzgl. ersparter Eigenaufwendungen hinsichtlich des infolge der Kündigung nicht mehr auszuführenden Leistungsteiles. Diese Eigenaufwendungen werden mit 40 % des nicht erbrachten Leistungsteiles vereinbart. Maßgebliche Berechnungsgrundlage sind die aktuell gültigen Vertragspreise. VP bleibt das Recht vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass der Anteil unserer ersparten Eigenaufwendungen höher ist. Diese Regelung gilt nicht, wenn VP das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund, den wir grob schuldhaf t herbeigeführt haben, gekündigt hat.
4. Das Recht zur fristlosen Kündigung und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Soweit der Auf tragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auf traggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe der Forderung des Auf tragnehmers an diesen ab.
§ 8 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung
Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung nach den vertraglichen
Vereinbarungen. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster- und Türöf fnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbauschränke werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm (bei Bodenflächen von 0,5 qm) übermessen, Fußleisten und Fliesensockel bis 10 cm Höhe. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt. Auftraggeber und Auftragnehmer können detailliertere Aufmaß regeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen ATV VOB/C-Norm zugrunde legen.
§ 9 Sonstiges und Stand 10.03.2020
Ist der Auf traggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auf tragnehmers, sofern sich aus der Auf tragsbestätigung nichts anderes ergibt. Sollte eine der vorstehenden Regelungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
Widerrufsbelehrung für Dienst-/Werkverträge
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerruf srecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäf t zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (§ 13 BGB)
Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
Das Widerrufsformular bitte ausdrucken, ausfüllen und per E-Mail an:
hwh.eimwerkhaus.de@mail.de schicken.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
HWHEimwerkhaus GbR Raumgestaltung Thomas Niecke
Karlsbader Straße 12
40625 Düsseldorf
Mobil 0 1573 44 19 746
E-Mail: hwh.eimwerkhaus.de@mail.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist, oder Sie können das Muster-Widerrufsformular auf unserer Webseite www.hwheimwerkhaus.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine
Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von
Wasser/Gas/Strom/Fernwärme [Unzutreffendes streichen] während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular für Dienstleistungen
Das Widerrufsformular bitte ausdrucken, ausfüllen und per E-Mail an:
hwh.eimwerkhaus.de@mail.de schicken.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
HWHEIMWERKHAUS GBR RAUMGESTALTUNG THOMAS NIECKE
Karlsbader Straße 12
40625 Düsseldorf
Mobil 0 1573 44 19 746
E-Mail: hwh.eimwerkhaus.de@mail.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*)/erhalten am (*) __________________________
Name des/der Verbraucher(s) __________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s) ____________________________________________
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Telefon/Mobil/Fax (*) ________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum ___________________ Unterschrift ________________________
(*) Unzutreffendes streichen
Impressum
Impressum
HWHEIMWERKHAUS GBR RAUMGESTALTUNG THOMAS NIECKE
Karlsbader Straße 12
40625 Düsseldorf
Mobil: 0 1573 44 19 746 (bis 18.00 h)
Mail: hwh.eimwerkhaus.de@mail.de
Inhaber: Thomas Niecke
Rechtsform: GbR
Steuernummer: Auf Anfrage
Wirtschafts-Identifikationsnummer: Auf Anfrage
Gerichtsstand: Düsseldorf
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher bzw. darüber, ob ein solches Vertragsverhältnis überhaupt besteht, sind wir zur Teilnahme an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.universalschlichtungsstelle.de. An einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle werden wir teilnehmen.
Versanddetails und Zahlungsmethoden
AUFTRAGSVERGABE UND RECHNUNGSABWICKLUNG
Unvermeidbar, heute aber leider erforderlich.
AUFTRAGSERTEILUNG VON PRIVAT
Bei Auftragsvergabe ist grundsätzlich eine Abschlagszahlung von 35% der Auftragsgesamtsumme brutto vorab an uns zu entrichten. Die Vorauszahlung können Sie überweisen oder in BAR vor Arbeitsbeginn ausgleichen. Sind die Arbeiten abgeschlossen und abgenommen wird die Schlussrechnung abzgl. der Anzahlung erstellt.
AUFTRAGSERTEILUNG VON GEWERBEKUNDEN
Bei Auftragsvergabe ist grundsätzlich eine Abschlagszahlung von 35% der Auftragsgesamtsumme brutto vorab an uns zu bezahlen. Sind 70% der Arbeiten von uns ausgeführt, ist eine weitere Abschlagszahlung von 35% fällig. Nach Fertigstellung und Abnahme sind 30% (Schlussrechnung) zu zahlen. Geleistete Zahlungen werden bei Erstellung der Schlussrechnung verrechnet.
BESICHTIGUNGSTERMIN
Eine Besichtigung vorab ist zwingend erforderlich. Hierfür benötigen wir:
Vor- und Zuname, RG- Anschrift, Projektanschrift, E-Mail Adresse und Rückrufnummer
Gern können Sie bei Ihrer Anfrage diese Daten uns bereits mitteilen um so schneller geht es mit dem Termin.
AN- UND ABFAHRT
Innerhalb Düsseldorf und Umkreis von 25 km ab Düsseldorf entstehen Ihnen keine An- und Abfahrtskosten bei der Besichtigung oder Ausführung. Außerhalb der 25 km werden für Hin- und Rückfahrt pro KM mit 0,54 Cent brutto berechnet.
KOSTENLOS
Kostenvoranschlag, Beratung und Besichtigung der Maßnahme in Düsseldorf und Umgebung bis 25 km.