Das Objekt besteht aus insgesamt 6 Flurstücken, wobei drei (18,23,24) mit einer Größe von 580 m² dem unmittelbaren Wohnhaus und weitere drei (307, 308, 309) mit einer Größe von 1.125 m² als Gartenland zugeordnet werden können. Das Grundstück ist unregelmäßig geschnitten, zum Garten ist ein Niveauunterschied von ca. 1 m vorhanden. Der Gartenbereich ist bis auf einen carportähnlichen Unterstand unbebaut. Der Hausbereich ist mit dem Wohnobjekt, mehreren, teils massiven, Gebäuden und einer kleinen Garage bebaut. Augenscheinliche Belastungen, bis auf die Beräumung, wurden bei der Besichtigung nicht erkannt. Eine Baugrunduntersuchung fand nicht statt, die Bodenbeschaffenheit wurde nicht untersucht und es wird von normaler Tragfähigkeit ausgegangen.
Bei dem Wohnhaus handelt es sich um ein ehemaliges, repräsentatives Villengebäude, welches zum damaligen Zeitpunkt - Baujahr ca. 1900 - durchaus ortsbildprägenden Charakter trug. Die Geschichte spricht von einem beliebten Café Strandschlösschen, welches von der Promenade erreichbar und im Kellergeschoss und in den Gartenanbauten betrieben wurde.
Das Objekt wurde nach dem Krieg in kommunalen Besitz genommen und 1976 von der Stadt Gransee zu einem Kindergarten umgebaut. Maximal 78 Kinder konnten nach dem Um- und Anbau im Kindergarten untergebracht werden. Das Wohnhaus wurde um eine Etage aufgestockt, mit Anbauten versehen und in den jetzigen Zustand versetzt. Nach der Wende konnten die Alteigentümer das Objekt wieder in Besitz nehmen und haben dieses bis zum jetzigen Zeitpunkt genutzt. Durch Umbauarbeiten sind im Erd- und Obergeschoss jeweils eine großzügige Wohneinheit mit ca. 125 m² Wohnfläche entstanden, wobei die EG-Wohnung fremdvermietet ist. Bedingt durch die Kindergartennutzung ist das Kellergeschoss zum Teil auch zu Wohnzwecken nutzbar, was derzeitig jedoch nicht vorgenommen wird. Eine Ausbaureserve von ebenfalls ca. 125 m² wäre denkbar.
Das Wohnobjekt mit seinen Anbauten bedarf einer umfassenden Sanierung. Die massive Ziegelbauweise stellt hier eine optimale Voraussetzung dar.