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Mieterselbstauskunft: Welche Fragen dürfen gestellt werden?

Grafik Mieterselbstauskunft Nicht jede Frage ist bei der Mieterselbstauskunft zulässig und muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. (Einfach klicken zum Vergrößern)

Wohnungs- und Hauseigentümer möchten sich natürlich gegen Zahlungsausfälle so gut wie möglich absichern. Aus diesem Grund werden potenzielle Mieter streng geprüft und müssen einige Fragen über sich ergehen lassen. Generell erfolgen alle Auskünfte auf einer freiwilligen Basis. Dennoch kommen Wohnungs- und Haussuchende kaum um eine Mieterselbstauskunft herum. Besteht der Vermieter darauf, dann müssen potenzielle Mieter einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen und teilweise unangenehme Fragen über sich ergehen lassen. Bringt ein Mieter eine freiwillige Selbstauskunft bereits zur Besichtigung mit, so vergrößert sich seine Chance auf einen Zuschlag deutlich. Auch wenn die Mieterselbstauskunft in schriftlicher Form einen hohen Stellenwert innehat, müssen längst nicht alle Fragen zulässig sein. Aus diesem Grund sollten potenzielle Mieter bereits im Voraus wissen, welche Fragen bei einer Selbstauskunft zulässig sind und welche nicht.

Was muss jeder Vermieter generell wissen?

Das Ausmaß an Informationen, welche ein Vermieter wissen darf und welche nicht, hängt vom sogenannten berechtigten Interesse des Vermieters ab. Zu diesem Zweck können sich potenzielle Mieter folgende Faustregel merken: Hat ein Vermieter ein nachvollziehbares, berechtigtes und sachbezogenes Interesse an bestimmten Informationen, um entscheiden zu können, ob er mit einem Mieter einen Vertrag abschließt oder nicht, dann darf er das jeweilige Thema auch ansprechen. Generell gehören Fragen zum Einkommen, zum Arbeitgeber, zur Anzahl der Bewohner und zum Familienstand zu den wichtigsten Informationen. Diese Fragen sind im Rahmen einer Mieterselbstauskunft auf jeden Fall zulässig. Es gibt aber auch einige Vermieter, die Fragen zu vielen anderen Themen stellen.

Arbeitgeber, Beruf und das Einkommen

Die Zahlung der Wohnungs- oder Hausmiete ist eine der wichtigsten Hauptleistungspflichten eines jeden Mieters. Aus diesem Grund sind auch Fragen, die das Einkommen des Mieters betreffen, vollkommen zulässig und müssen vom Mieter auf jeden Fall wahrheitsgemäß beantwortet werden. Als Mieter musst Du einem potenziellen Vermieter auch Auskunft darüber geben, wo und wie lange Du genau in Deinem aktuellen Arbeitsverhältnis arbeitest. Des Weiteren musst Du Dein durchschnittliches Nettoeinkommen bei jeder Mieterselbstauskunft preisgeben. Macht die zukünftige monatliche Miete mindestens 75 Prozent von Deinem Nettogehalt aus, dann musst Du den Vermieter darüber informieren. In einem solchen Fall wäre dann der Mietzins für Dich eine unverhältnismäßig hohe Belastung. Solltest Du Sozialleistungen beziehen, dann musst Du Deinen zukünftigen Vermieter darüber in Kenntnis setzen.

Mitbewohner, Schulden und Persönliches

Bild Taschenrechner und Bargeld Der Vermieter muss genaue Informationen haben, ob Du Dir das Mietobjekt überhaupt leisten kannst.

Der Vermieter darf definitiv auch fragen, wie viele Menschen genau in der Wohnung oder im Haus wohnen werden. Des Weiteren ist es auch zulässig, dass der Vermieter nach einer vorhandenen Verbraucherinsolvenz verlangt oder auf einen Antrag auf Restschuldbefreiung besteht. Die meisten privaten Dinge sind für jeden Vermieter tabu, es gibt aber dennoch eine Ausnahme. Du musst Fragen im Hinblick auf Deinen Familienstand stets wahrheitsgemäß beantworten. Antworte deshalb ehrlich auf Fragen, ob Du Kinder hast, ledig, verheiratet oder geschieden bist.

Welche Fragen darf ein Vermieter nicht stellen?

Fast jeder Vermieter möchte über potenzielle Mieter so viel wie möglich wissen. Deshalb ist es auch keineswegs ein Ausnahmefall, dass sehr viele zusätzliche Fragen gestellt werden. Bevor Du Deine Mieterselbstauskunft ausfüllst oder die Fragen beantwortest, solltest Du definitiv wissen, auf welche Fragen Du keine Antworten geben musst. Unzulässige Fragen stellen für die meisten Mieter eine richtige Zwickmühle dar. Die Mieter möchten natürlich den Zuschlag erhalten. Dieser wird durch das Schweigen wiederum gefährdet. Leider ist es meistens auch so, dass potenzielle Mieter mit einer sehr ausführlich ausgefüllten Mieterselbstauskunft größere Chancen haben.

Rechtliche Konflikte

Sollte Dich Dein zukünftiger Vermieter nach einer laufenden Ermittlung fragen oder möchte er beispielsweise wissen, ob Du schon einmal im Gefängnis warst, dann darfst Du ihm die Antwort verweigern. Das Gleiche gilt auch für eine Antwort auf die Frage, ob Du bereits vorbestraft bist. Alternativ kannst Du natürlich auch lügen. Im Hinblick auf die rechtlichen Konflikte gibt es jedoch eine Ausnahme: Warst Du in der Vergangenheit gegenüber einem Vermieter gewalttätig oder hast Deine Miete nicht bezahlen können, dann solltest Du dies auf jeden Fall sagen.

Zugehörigkeiten und Mitgliedschaften

Generell sind jedweder Fragen im Hinblick auf Deine politischen Sympathien, Deine Parteizugehörigkeit oder Mitgliedschaften in Gewerkschaften oder Mietervereinen tabu. Bei den Antworten darfst Du deshalb auch schummeln oder einfach gar nichts sagen.

Die meisten persönlichen Fragen sind unzulässig

Mieterselbstauskunft und Merkliste als PDF Mieterselbstauskunft mit Merkliste. Einfach anklicken und herunterladen.

Sollte sich Dein Vermieter für einen etwaigen Kinderwunsch, eine Schwangerschaft oder für andere sehr persönliche Dinge interessieren, dann darfst Du ebenfalls schweigen oder unwahre Angaben machen. Das Gleiche trifft auch auf Fragen zu, die sich mit Deinem Gesundheitszustand beschäftigen. Sowohl Deine ethnische Zugehörigkeit als auch eine vorhandene Behinderung gehen Deinen zukünftigen Vermieter überhaupt nichts an. Lüge oder schweige bei solchen Fragen. Es ist ebenfalls alleine Deine Sache, ob Du rauchst, Musik hörst oder gerne kochst. Auch Fragen zu Deinen Hobbys und Deinen Freunden bzw. regelmäßigen Besuchen sind unzulässig.

Ist eine doppelte Absicherung vorhanden?

Sollte Dich Dein zukünftiger Vermieter fragen, ob Du zusätzlich zur Mietkaution auch noch eine Bürgschaft leisten kannst, dann antworte einfach getrost mit "Ja". Per deutschem Gesetz ist eine solche doppelte Absicherung definitiv untersagt. Hast Du den Zuschlag erhalten und Dein Vermieter verlangt dann eine solche Zahlung, dann darfst Du ihm die Zahlung ohne Konsequenzen verweigern.

Mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen

Haben Sie ein berechtigtes Interesse Ihres zukünftigen Vermieters missachtet und bei den zulässigen Fragen der Mieterselbstauskunft nicht die Wahrheit gesagt, dann müssen Sie im Zweifelsfall eine fristlose Kündigung hinnehmen. Dies gilt vor allem für den Fall, dass Sie bei Ihren Einkommensverhältnissen gelogen haben. Bleiben Sie deshalb immer ehrlich und verschweigen Sie nichts. Eine vorhandene Unwissenheit wird Ihnen auch nicht viel nützen. Stellt Ihnen Ihr zukünftiger Vermieter eine unzulässige Frage, dann sind Sie natürlich in der Zwickmühle. Wenn Sie ihm eine Antwort auf diese Frage verweigern, dann werden Sie wahrscheinlich keine Zusage für die Wohnung oder das Haus erhalten. Wesentlich besser wie keine Antworten sind gelogene Antworten. Ähnlich wie bei den Vorstellungsgesprächen bei einem möglichen Arbeitgeber gibt es auch bei Gesprächen mit einem potenziellen Vermieter das sogenannte "Recht auf Lüge". Die deutschen Gerichte sprechen Ihnen dieses Recht bei unzulässigen Vermieterfragen bei der Mieterselbstauskunft auf jeden Fall zu. Stellt er Ihnen eine solche Frage, dann beantworten Sie diese einfach mit einer Lüge. Dadurch verschlechtern sich nicht Ihre Chancen auf einen Zuschlag. Sollten Sie die Wohnung oder das Haus bekommen und Ihre Lügen fliegen auf, dann kann Sie Ihr Vermieter deswegen nicht juristisch belangen.


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