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Elterngeld Plus - Vorteil für in Teilzeit arbeitende Eltern

Eltern mit ihren beiden Kindern Das Elterngeld Plus eröffnet den frisch gebackenen Eltern ganz neue Möglichkeiten der Zeiteinteilung.

Das Elterngeld Plus umfasst zahlreiche Neuregelungen, von denen insbesondere Eltern profitieren sollen, die zum Zeitpunkt des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten. Das Gesetz zielt auf mehr Zeit für die Familie ab, sodass es für Mütter und Väter einfacher werden soll, Elternzeit und Teilzeit miteinander zu kombinieren. Mithilfe welcher Maßnahmen der Spagat aus Familie und Beruf damit erleichtert wird, ließt Du im folgenden Ratgeber.

Wer kann Elterngeld beziehen?

Adoptiveltern lesen Kindern eine Geschichte vor Auch Eltern eines Adoptivkindes bis 8 Jahre steht Elterngeld Plus zu.

Egal ob Du Arbeitnehmer/in, Selbstständige/r, Freiberufler/in, Auszubildende/r, Student/in, Beamter/in oder erwerbslos bist - Dir steht Elterngeld Plus grundsätzlich zu, wenn Du die grundlegenden Voraussetzungen erfüllst. Auch Eltern, die ein Kind adoptieren können es beantragen. Die einzige Einschränkung liegt bei der Verdienstgrenze. Du darfst als Alleinerziehende/r nicht mehr als 250.000 € im Jahr verdienen und als Elternpaar zusammen nicht über 500.000 € pro Jahr.

Grundlegende Voraussetzungen

Als Mutter oder Vater eines Kindes kannst Du Elterngeld beziehen, wenn Du:

  • Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hast.
  • Mit Deinem Kind in einem Haushalt lebst.
  • Die Betreuung Deines Kindes selbst übernimmst.
  • Nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig bist.

Anspruch, wenn Du im Ausland lebst

Als Mutter oder Vater eines Kindes kannst Du Elterngeld aus dem Ausland beziehen, wenn Du:

  • Dem deutschen Sozialversichungsrecht unterliegst und nur vorübergehend im Ausland tätig bist.
  • Als Entwicklungshelfer/in oder Missionar/in tätig bist.
  • Die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung im Ausland tätig bist.

Warum wurde das Elterngeld Plus eingeführt?

Mehr Geld für die Kombination aus Teilzeitarbeit und Kind

Mama arbeitet mit Baby in Tragetasche Für teilzeitarbeitende Eltern bietet das Elterngeld Plus auch finanzielle Vorteile gegenüber dem Basiselterngeld.

Das Elterngeld Plus greift seit Januar 2015. Für Mütter und Väter wurde es dadurch einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Nach den alten Bestimmungen (vor Juli 2015) verloren Eltern bei der Kombination von Elterngeld und Teilzeitarbeit einen Teil ihres Elterngeldanspruchs – der Lohn wirkte sich mindernd auf die ausgezahlten Beiträge aus. Einen Ausgleich in Form eines längeren Elterngeldbezugs gab es nicht.

Das Elterngeld Plus sollte dies ändern: Wenn die Frau nach der Geburt Ihres Kindes in Teilzeit arbeitet, hat sie nun länger Anspruch auf das Elterngeld. Wer nach der Kindsgeburt in Teilzeit arbeitet, erhält das Elterngeld Plus als Ersatz für den wegfallenden Teil des Einkommens (maximal bis zur Hälfte des monatlichen Elterngeldes, das Dir ohne Teilzeiteinkommen zustünde). Dafür werden aus einem Elterngeldmonat zwei Elterngeld-Plus-Monate. Das bedeutet, dass auch der minimal und maximal ausbezahlte Betrag halbiert wird. Es werden demnach pro Monat minimal 150 und maximal 900 Euro ausbezahlt.

Flexiblere Elternzeiteinteilung

Das Elterngeld Plus zielt auf eine flexible Elternzeit ab. Bis zu Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, können Eltern eine unbezahlte Auszeit vom Arbeitsalltag nehmen. Seit einer Reform im Juli 2015 können Eltern auch zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes bis zu 24 Monate (statt wie bisher nur 12 Monate) Elterngeld Plus nehmen. Außerdem kann das Elterngeld nun nicht mehr nur in zwei, sondern sogar in drei Blöcke aufgeteilt werden. Eine Zustimmung durch den Arbeitgeber ist nicht nötig. Einzige Bedingung ist, dass Du die Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes 13 Wochen vorher anmeldest. Die Frist für eine Elternzeit von 7 Wochen vor dem dritten Lebensjahr bleibt weiterhin bestehen.

Partnerschaftsbonus - was steckt dahinter?

Darüber hinaus ist ein sogenannter Partnerschaftsbonus möglich. Der Bonus ermöglicht die Streckung des Elterngeldzeitraums. Arbeiten beide Elternteile parallel wöchentlich 25 bis 30 Stunden, erhalten Mutter und Vater jeweils für vier zusätzlich Monate Elterngeld Plus.

Neue Möglichkeiten der Kombination aus Elterngeld und Elterngeld Plus

Das Elterngeld Plus darf auch nach dem 14. Lebensmonat beantragt werden. Allerdings muss sich ab dem 15. Lebensmonat mindestens ein Elternteil durchgängig im Elterngeld Plus Bezug befinden, damit der andere Elternteil seine Bezugsmonate mit Elterngeld Plus auch nach dem 15. Lebensmonat in Anspruch nehmen kann.

Beispiel 1 - Kombination aus Basiselterngeld und Elterngeld Plus

Eltern kuscheln mit ihrem Baby Es können auch beide Elternteile gleichzeitig das Elterngeld Plus in Anspruch nehmen.

Mit dem neuen Gesetz lassen sich Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus künftig kombinieren. Beispiel: Die Mutter bleibt über einen Zeitraum von sechs Monaten zu Hause und bezieht volles Elterngeld. Folglich kann sie nach Ablauf der Zeit für weitere zwölf Monate Elterngeld Plus beziehen. Der Partner kann wiederum zwei Monate Elterngeld oder vier Monate Elterngeld Plus beziehen. Arbeiten beide Elternteile anschließend für mindestens vier Monate in Teilzeit (25 bis 30 Wochenstunden), können beide für diese vier Monate Elterngeld Plus erhalten.

Beispiel 2 - Beide Eltern beanspruchen Elterngeld Plus

Eine weitere Option wäre beispielsweise, dass Mutter und Vater nach der Geburt wöchentlich bis zu 30 Stunden im Teilzeitjob arbeiten. In diesem Fall stehen ihnen jeweils 14 Monate Elterngeld Plus zu. In den anschließenden Monaten kann der Partnerschaftsbonus genutzt werden. Für Alleinerziehende greift diese Regelung ebenso, zusammen mit den Partnermonaten können sie statt der 14 regulären Elterngeldmonate bis zu 28 Monate Elterngeld Plus beanspruchen.

Wie viel darf man beim Elterngeld Plus dazuverdienen?

Steuerpflichtiges Einkommen wird dem Elterngeld immer angerechnet - egal ob Basiselterngeld oder Elterngeld Plus. Es existiert kein anrechenbarer Freibetrag. Auch andere Einkünfte, ohne dass man selbst arbeitet, werden angerechnet. Wenn Du Dich allerdings entscheidst, früh nach der Geburt Deines Kindes wieder arbeiten zu gehen, dann lohnt sich das Elterngeld Plus finanziell mehr. Für das Elterngeld Plus gibt es nämlich eine modifizierte Anrechnung, die es für arbeitende Eltern durchaus attraktiv macht.

Besondere Bestimmungen für Alleinerziehende

Alleinerziehende Mutter mit ihrem Kind Alleinerziehenden steht unter bestimmten Bedingungen der gesamte Partnerschaftsbonus alleine zu.

Für Alleinerziehende greifen die ähnlichen Bestimmungen wir für Elternpaare. Das heißt, wenn Du in vier aufeinanderfolgenden Monaten pro Woche zwischen 25 und 30 Stunden arbeitest, erhältst Du vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate. Dir steht also auch alleine der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Gibt es bei Mehrlingsgeburten doppeltes Geld?

Im Falle von Mehrlingsgeburten greifen die vom Gesetzgeber im Januar 2015 beschlossenen Regelungen. Es wird nur einmal Anspruch auf Elterngeld gewährt. Für den zweiten und jeden weiteren Mehrling, wird nach §2 Absatz 4 für Geburten, seit dem 1. Januar 2015 ein Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro, bzw. 150 € bei Elterngeld Plus, ausgezahlt.

Für Kinder, die vorher geboren wurden, können Eltern theoretisch einen Anspruch auf doppeltes Elterngeld einfordern, da der Gesetzestext zu diesem Zeitpunkt noch unklar formuliert war. Ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel bestätigte diesen Anspruch. Aus diesem Grund wurde der Gesetzestext mit Einführung des Elterngeld Plus konkretisiert und der Mehrlingszuschlag eingeführt.

 

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