Diese hochwertige Gartenwohnung mit angeschlossener Einliegerwohnung verbindet großzügiges Wohnen mit hohem Komfort und vielseitiger Nutzung. Die Immobilie ist Teil eines architektonisch anspruchsvoll geplanten Neubaus, der insgesamt drei klar abgegrenzte Wohneinheiten umfasst.
Die Aufteilung erfolgt auf zwei Eigentümerparteien: Die hier angebotene Einheit besteht aus der großzügigen Erdgeschosswohnung mit eigenem Untergeschoss sowie einer separat abgeschlossenen, touristisch genehmigten Einliegerwohnung im
ersten Obergeschoss. Die dritte Wohneinheit im Dachgeschoss befindet sich im Eigentum der zweiten Partei.
Erdgeschosswohnung mit Untergeschoss – durchdachte Raumaufteilung und private Freiräume Die großzügig geschnittene Erdgeschosswohnung verfügt über zwei Schlafzimmer sowie ein hochwertig ausgestattetes Badezimmer mit bodengleicher Dusche und freistehender Badewanne. Der offene Wohn- und Essbereich bildet das kommunikative Zentrum der Wohnung und öffnet sich über großflächige Fenster zur Terrasse und dem privaten Garten. Von hier genießen Sie einen ungestörten Blick auf das Dorf und die umliegende Bergwelt. Eine interne Treppe führt in das vollwertige Untergeschoss, das mit einem zusätzlichen Badezimmer
sowie einem flexibel nutzbaren Raum ausgestattet ist – ideal als Gästezimmer, Homeoffice, Fitness oder Wellnessbereich. Ergänzt wird das Angebot durch ein separates Kellerabteil und einen Garagenstellplatz. Einliegerwohnung im ersten Obergeschoss – eigenständige Einheit mit Balkon und touristischer Nutzung
Die abgeschlossene Einliegerwohnung bietet zwei Schlafzimmer und zwei Bäder, darunter ein en-suite Badezimmer.
Der helle Wohn- und Essbereich erweitert sich auf einen ca. zwei Meter tiefen Balkon, der ausreichend Platz für Sitzmöbel bietet und ebenfalls einen attraktiven Ausblick ins Dorf und die Berge eröffnet. Diese Einheit ist behördlich zur touristischen Nutzung genehmigt und eignet sich somit ideal als Ferienwohnung, Gästewohnung oder zur Vermietung. Auch hier gehören ein Kellerabteil sowie ein eigener Garagenstellplatz zur Ausstattung.
Klare Eigentumsverhältnisse – zweiparteienrechtlich getrennt, dreifache Wohnstruktur Gemäß der vorliegenden Teilungserklärung gehören die Erdgeschosswohnung mit Untergeschoss sowie die Einliegerwohnung im ersten Obergeschoss einer Eigentümerpartei.
Die Dachgeschosswohnung als dritte abgeschlossene Wohneinheit ist im Eigentum einer zweite Partei. Die rechtliche und bauliche Trennung der Einheiten ist durch die Teilungserklärung eindeutig geregelt. Die ruhige Lage am Ortsrand gewährleistet eine angenehme Wohnqualität, kombiniert mit der zu sämtlichen Versorgungsmöglichkeiten, Schulen und öffentlichen Verkehrsmitteln. So verbinden sich ländliche Idylle und urbaner Komfort ideal.