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Ratgeber Betreuung

Die verschiedenen Pflegearten in Deutschland

Pflegearten Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt stetig an.

Pflegeberufe zählen mit zu den sensibelsten Fachgebieten im Dienst am Menschen. Sie erfordern sehr viel Einfühlungsvermögen, um individuell auf die persönlichen Anforderungen der einzelnen Menschen eingehen zu können und ihnen ihren Tagesablauf so angenehm wie möglich gestalten zu können. Etwa 2,5 Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland bedürfen pflegerischer Hilfe. Doch nicht einmal ein Drittel der Betroffenen lebt in einem Pflegeheim. Die überwiegende Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen wird zu Hause unter Inanspruchnahme von Angehörigen, Pflegediensten oder auch von osteuropäischen Pflegekräften betreut. Die Pflege lässt sich ferner in drei wichtige Bereiche aufteilen: die Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Vollzeitpflege. Gerne möchten wir Dich auf die verschiedenen Möglichkeiten aufmerksam machen, die Dir als Betroffener sowie Deinen Angehörigen zur Verfügung stehen.

Die Kurzzeitpflege

Pflegerin mit Patientin Eine Kurzzeitpflege kann nach Krankenhausaufenthalten eine Pflegeunterstützung bieten.

Die Kurzzeitpflege ist - wie ihr Name erkennen lässt - eine vorübergehende stationäre Pflege in einem Pflegeheim oder Pflegehotel. Zahlreiche Einrichtungen halten hierfür zeitlich begrenzte Unterbringungsmöglichkeiten bereit. Die Kurzzeitpflege wird bis zu 28 Tagen pro Jahr von der Pflegekasse gewährt und enthält, unabhängig von der Pflegestufe, für alle pflegebedürftigen Personen die gleichen Leistungen bis zu 1.550 EUR jährlich. Sie setzen sich zusammen aus der Pflege, medizinischen und sozialen Betreuung. Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen selbst finanziert werden oder können, falls Dein Budget nicht ausreichen sollte, beim örtlichen Sozialamt beantragt werden.

Optimal für Überbrückungszeiten

Die Kurzzeitpflege ermöglicht allen pflegebedürftigen Personen und Ihren Angehörigen so eine Überbrückungszeit wie etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn Patienten noch nicht soweit stabilisiert sind, dass sie sich allein versorgen können, oder schafft einen zeitlichen Spielraum, bis eine zufriedenstellende Lösung für eine pflegerische Betreuung zu Hause oder eine Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung gefunden werden kann.

Erholungsphase für pflegende Angehörige

Allen pflegenden Angehörigen, die dringend einer Erholungsphase bedürfen, bietet die Kurzzeitpflege einen Urlaub von der Pflege und Zeit für sich selbst, während der sie sich regenerieren und neue Kraft tanken können. Nicht zuletzt können auch pflegende Familienmitglieder erkranken. Auch in solchen Fällen bietet die Kurzzeitpflege eine hervorragende Alternative, die pflegenden Menschen zu entlasten und ihre hilfebedürftigen Angehörigen gut untergebracht zu wissen.

Die Verhinderungspflege

Pflegerin spielt mit Frau Die Verhinderungspflege unterstützt Angehörige und kann bis zu 4 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden.

Im Unterschied zur stationären Kurzzeitpflege stellt die Verhinderungspflege eine häusliche Pflege dar und ersetzt die Leistungen einer professionellen oder familiären Pflegekraft bei Urlaub, Krankheit oder sonstigen Verhinderungsgründen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass bereits eine mindestens sechsmonatige Pflege vorausgegangen ist.

Viele zeitliche Varianten

Bei der Verhinderungspflege stehen Dir viele zeitliche Varianten zur Verfügung. So kannst Du die Verhinderungspflege beispielsweise auch nur für wenige Stunden oder Tage beantragen. Auf diese Weise kannst Du wichtige Termine wahrnehmen, für einige Tage verreisen oder sich die Zeit für die Erledigung persönlicher Angelegenheiten nehmen. Das Splittingverfahren der Verhinderungspflege stellt eine wunderbare Alternative dar und kann bei einer professionellen Pflege ebenfalls bis zu 4 Wochen auf das ganze Jahr über verteilt beantragt werden.

Leistungsansprüche und Kostenübernahme

Die Höhe der Kostenübernahme durch die Pflegekasse unterscheidet sich jedoch dann, wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt, da hier zwischen den familiären Verwandtschaftsgraden unterschieden wird. Ferner spielt es mit eine Rolle, wie viel Pflegegeld gezahlt wird, ob die pflegenden Angehörigen in einem gemeinsamen Haushalt mit dem pflegebedürftigen Menschen leben und welche Pflegestufe diesem bewilligt wurde. Bevor Du eine Verhinderungspflege planst, lasse Dich bitte im Vorfeld detailliert von Deiner Pflegekasse über die Dir zustehenden Leistungsansprüche aufklären. Schließlich kann die Verhinderungspflege auch durch Personen, die nicht zur Familie gehören, übernommen werden. Die Leistungen der Pflegekasse können dann wie bei der Kurzzeitpflege bis zu 1.550 EUR pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Kombination zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Schließlich stehen ferner interessante Kombinationsmodelle zwischen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege offen. Allerdings werden alle bereits erbrachten Leistungen des einen oder anderen Pflegemodells mit eingerechnet, sodass Du Dich auch bei einer Verknüpfung dieser beiden Varianten zunächst über die Dir noch zustehenden Leistungen informieren solltest. Deine Pflegekasse steht Dir dabei beratend zur Seite.

Die Vollzeitpflege

Pflegekraft mit Patient Die Vollzeitpflege ist sowohl stationär als auch Zuhause möglich.

Unter einer Vollzeitpflege ist im Idealfall eine 24 Stunden Betreuung und Pflege zu verstehen. In dieser Form wird sie in den stationären Einrichtungen je nach Pflegestufe erbracht. Allerdings sind dort wenige Pflegekräfte für viele Bewohner zuständig. Eine optimale und sehr individuelle Rund-um-die-Uhr-Betreuung kann daher ausschließlich im eigenen Zuhause stattfinden. Sie ist für die meisten der betroffenen Menschen die Ideallösung, da die ganze Aufmerksamkeit der pflegenden Person auf sie gerichtet ist und persönlichen Wünschen so in vollem Umfange entsprochen werden kann.

Vollzeitpflege zu Hause

Bei der 24h Vollzeitpflege zu Hause wohnt die Pflegeperson mit im Haushalt des zu pflegenden Menschen. Sie hat Anspruch auf ein Gehalt, Unterbringung sowie Verpflegung und steht im Gegenzug dafür jederzeit zur Verfügung. Eine solche Betreuungsform ist in den meisten Fällen von Familienmitgliedern nicht zu leisten. Sie würde bedeuten, das eigene Leben enorm einzuschränken, gleichzeitig Partner und Kinder zu vernachlässigen und die Erwerbstätigkeit einzustellen. Dies ist jedoch in der enormen Leistungsgesellschaft, in der wir leben, ein sehr schwieriges Unterfangen, da auch der finanzielle Aspekt der Erwerbstätigkeit beider Partner in den meisten Familien eine übergeordnete Rolle spielt.

Mit sehr hohen Einsatz verbunden

Die Vollzeitpflege ist daher mit einem hohen Einsatz und erheblichen Anstrengungen verbunden, die ein Familienmitglied allein auf Dauer nicht leisten kann. Erschöpfungszustände und Überforderung machen sich schon nach kurzer Zeit bemerkbar, die nicht nur die Pflegeperson belasten, sondern auch die ganze Familie und vor allem die Menschen, die auf eine Vollzeitpflege angewiesen sind.

Vollzeitpflege durch Osteuropäische Pfleger

24 Stunden Pflege zu Hause Die 24 Stunden Pflege ermöglicht es den Patienten weiterhin zu Hause zu wohnen.

Seit die Bundesregierung 2009 das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf die Pflegebranche erweitert hat, können osteuropäische Pflegekräfte auf legale Weise eine 24 Stunden Betreuung in der Wohnung oder im Haus der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland übernehmen. Mit der Neufassung des Gesetzes sind Pflegekräfte aus Osteuropa nunmehr legale sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, denen ein Anspruch auf einen Mindestlohn und gesetzlichen Urlaub zusteht. Um die notwendigen Formalitäten musst Du Dich jedoch nicht kümmern, diese werden von der vermittelnden Agentur übernommen. Diese sehr persönliche und individuelle Form der Pflege, Betreuung und der gleichzeitigen hauswirtschaftlichen Versorgung ist erheblich kostengünstiger als die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung und entspricht dem Wunsch der meisten älteren, kranken oder behinderten Menschen, in ihrer gewohnten privaten Umgebung verbleiben zu können. Auch die häufig erforderliche Trennung von einem geliebten Haustier entfällt dabei gänzlich.

Die emotionalste Pflegeform

Die Vollzeitpflege zu Hause ist daher als die emotionalste aller Pflegeformen zu betrachten. Sie berücksichtigt persönliche Vorstellungen, ist steuerlich abzugsfähig und die meisten der anfallenden Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Alle Familienmitglieder können sich wie gewohnt ihrem Alltag widmen und wissen, dass ihre pflegenden Angehörigen gut betreut und nicht allein sind. Das Verhältnis 1:1, dass sich also eine Pflegeperson um einen einzigen Menschen kümmert, stellt für viele Betroffene eine unglaubliche Erleichterung dar. Häufig entwickeln sich im Laufe der Zeit kostbare Freundschaften und ein liebevolles Miteinander, die auch die Tatsache der Hilfebedürftigkeit viel erträglicher machen. Minutiöse Zeitkontingente gibt es nicht und auch das Essen kann - unter Beachtung eventueller medizinischer Vorgaben - frei gestaltet werden. Selbstverständlich können auch Spaziergänge, Ausflüge oder sonstige mögliche Aktivitäten mit der Betreuungskraft unternommen werden.

Immer zwei Betreuungskräfte pro Person

Die meisten der Entsendekräfte aus Osteuropa haben in ihrer Heimat eine eigene Familie, nach der sie sich sehnen und die ihnen natürlich nicht vorenthalten werden darf. Aus diesem Grunde werden pro zu pflegender Person immer zwei Betreuungskräfte vorgesehen, die sich durchschnittlich alle drei Monate abwechseln. Eine der beiden ist dann immer bei der zu pflegenden Person, während die andere ihre Familie besucht.

Alle medizinischen Leistungen der Vollzeitpflege dürfen von Pflegekräften nicht erbracht werden und verbleiben auch weiterhin die Aufgabenbereiche Deiner Ärzte.

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