Ralfi
männlich
geb. 1.11.2024
ca. 35 cm (im Wachstum)
Rolfi und Ralfi stammen ursprünglich von einer Hündin, die einem Schäfer gehörte. Das Veterinäramt brachte die Hunde damals ins Tierheim, wo sie zunächst adoptiert wurden. Leider bedeutete das nicht das ersehnte bessere Leben im Gegenteil: Man setzte die beiden Welpen einfach in der Campagna aus, wo sie sich allein als zukünftige Schäferhunde durchschlagen sollten. Ohne Schutz vor Witterung, schlechter Versorgung, und in einer Umgebung, in der Wölfe und andere Gefahren drohen. Zum Glück wurden sie dort wieder herausgeholt und in sichere, liebevolle Hände ins Refugium gebracht.
Dort zeigen sie sich nun menschenbezogen, verspielt und offen für alles Neue. An der Leine laufen wird gerade geübt, und sie lernen täglich dazu mit viel Neugier und Freude am Miteinander.
Ralfi ist wie sein Bruder ein fröhlicher kleiner Kerl, der gerne in Kontakt mit Menschen ist. Er liebt Streicheleinheiten, ist mutig und probiert gerne neue Dinge aus. Beim Spielen ist er mit vollem Einsatz dabei, gleichzeitig aber auch verschmust und anhänglich. Sobald man sich hinsetzt, setzt der Kleine sich neben einen und lehnt sich liebend gerne lässig am Menschen an.
Unsere Hunde reisen mit deutschem Transportunternehmen, sind geimpft, parasitär behandelt, besitzen einen Microchip und EU-Heimtierausweis. Ab einem Alter von ca. 12 Monaten werden die Hunde kastriert vermittelt und besitzen einen aktuellen Mittelmeertest. Bis zu einem Alter von 12 Monaten reisen die Hunde noch unkastriert.
Wichtig! Hunde, die direkt aus der Auffangstation vermittelt werden, kennen oft nicht mehr als das Gehege/ die Pflegestelle und die Gegebenheiten dort. Wir können sie nur so beschreiben, wie sie sich vor Ort verhalten. Die Hunde sind nicht stubenrein, kennen es nicht, an der Leine zu laufen, und kennen keine Kommandos. Deshalb reagieren sie anfangs manchmal ängstlich, scheu oder schreckhaft.
Anschrift Tierschutzorganisation:
Apulia Dogs e.V.
Oberspringen 5
88273 Fronreute
Apulia Dogs e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.