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Information zu Hundehaftpflicht bzw. Hundeversicherung

Welche Versicherung braucht mein Hund?

Der Hund ist der beste Freund des Menschen. Trotzdem bleibt der Hund ein Tier und folgt seinen Instinkten. Selbst das noch so treue Tier kann in bestimmten Situationen unberechenbar werden. Da kann es vorkommen, dass der Hund einem anderen Tier folgt oder einem Ball hinterherläuft. Nicht selten hat dieses unkontrollierte Verhalten manchen Radfahrer zu Fall gebracht. Läuft der Hund auf die Straße, provoziert er einen Verkehrsunfall. Im schlimmsten Fall werden dabei Menschen verletzt oder getötet.

Risiken als Hundehalter von Haushalt bis Straße

Bild Acer Logo Schnell kann ein Hund etwas beschädigen.

Aber nicht immer muss es direkt zum Schlimmsten kommen. Auch kleinere Missgeschicke passieren schnell. Der Hund rennt durch die Wohnung des Nachbarn und wirft dabei versehentlich teure Vasen herunter. Oder aber das Tier beißt ganz klassisch den Briefträger, weil er ihn für einen Eindringling hält. Egal, ob der Hund einen Personen-, einen Sach- oder einen Vermögensschaden verursacht, es haftet immer der Hundehalter. Er ist verantwortlich für sein Tier und muss mit seinem privaten Vermögen die Schäden regulieren. Bei einem schweren Personenschaden kann das leicht in die Millionenhöhe gehen. In den einigen Fällen könnte das den finanziellen Ruin für den Hundehalter bedeuten. Die private Haftpflichtversicherung kommt für diese Schäden nicht auf, denn Hunde sind aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine separate Hundehaftpflichtversicherung deckt die Risiken ab, die von dem Hund ausgehen, und reguliert die genannten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Der unerwünschte Deckrüde

Auch der ungewollte Deckakt ist Teil des Versicherungsschutzes. Deckt der Rüde ohne Einverständnis des anderen Halters eine läufige Hündin, dann kommt der Halter des Rüden für alle Folgekosten auf.

Hundeversicherung gleich Pflichtversicherung?

Obwohl die Hundehaftpflichtversicherung für den Hundehalter existenziell wichtig sein kann, ist sie nur in manchen Bundesländern eine Pflichtversicherung. Andere Bundesländer überlassen die Entscheidung dem Hundehalter. Dieser sollte jedoch in jedem Fall über eine Versicherung für seinen Hund verfügen. Manche Versicherungsgesellschaften schreiben in ihren Vertragsbedingungen vor, dass der Hund an der Leine geführt werden muss. Verursacht der Hund unangeleint einen Schaden, riskiert der Halter damit den Versicherungsschutz. Aber auch wenn die Versicherung keinen Leinenzwang vorschreibt, kann der Hundehalter viele Gefahren eindämmen, wenn er den Hund freiwillig an der Leine führt.

Gefährliche Hunderassen auf dem Index der Versicherungen

Für manche Rassen besteht vom Gesetzgeber her bereits ein Leinen- und Maulkorbzwang. Bei diesen Rassen handelt es sich in den meisten Fällen um Kampfhunde. Es gibt Versicherungsgesellschaften, die Kampfhunde grundsätzlich nicht versichern, andere nehmen sie mit einem erhöhten Beitrag auf. Der Beitrag der anderen Hunderassen richtet sich nach der Schadenhäufigkeit. Ähnlich wie bei der Autoversicherung, sind die Rassen teurer, die öfters Schäden verursachen.

 

Bildquelle: ©  LaBruixa  / pixabay.com

 

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