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02.07.2025Partner-AnzeigeFührerschein Zum Betrieb wird ein Berechtigungsschein für das Führen von Mofas benötigt. Mindestalter 15 Jahre. Inhaber der Führerscheinklassen A, B und T benötigen keinen Berechtigungsschein. Personen die vor dem 01.04.1965 geboren sind, benötigen keinen Berechtigungsschein oder Führerschein. 4. Fahrzeugklasse Der E-Joy 20 wird der Fahrzeugklasse Leichtmofa zugeordnet.799 €Festpreis
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