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Jugendschutz in Kontaktanzeigen: Das ist zu tun, wenn Zweifel an der Volljährigkeit eines Mitglieds aufkommen

So gelingt Jugendschutz in KontaktanzeigenDein Chatpartner hat sich als minderjährig herausgestellt? So verhindern wir Cybergrooming und schützen Minderjährige

Wer bewusst unser System ausnutzen und anderen Mitgliedern schaden will, ist nicht mit Worten abzuhalten. Diesen Fällen begegnen wir mit dem unermüdlichen Einsatz unseres engagierten Service-Teams, mit technischen Sicherheitsmechanismen, und indem wir eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten.

Dieser Text richtet sich hingegen an diejenigen, die unsicher sind, wie sie sich in kritischen Situationen verhalten sollen, welche Gefahren ihnen drohen und welche Auswege sich ihnen bieten.

Was Du tun kannst

Bevor wir das Problem skizzieren, präsentieren wir Dir konkrete "Erste Hilfe Maßnahmen", damit Du Dich in akuten Situationen korrekt verhalten kannst. So wendest Du Schaden von Dir und Anderen ab.

Wie sollte man sich verhalten, um Minderjährige und sich selbst zu schützen?

Was nicht sein darf und was wir mit allen Mitteln zu vermeiden versuchen, ist doch passiert. Dein Flirtpartner entpuppt sich im markt.de Chat als minderjährig. Manche Menschen meinen nun helfen zu können, indem sie das Gespräch fortsetzen oder gar ein Treffen vereinbaren. Andere reagieren panisch im (Halb-)wissen um mögliche soziale und juristische Folgen für sie. Wie solltest Du Dich jetzt im Sinne beidseitiger Schadensbegrenzung verhalten?

Mit folgendem Notfallplan vermeidest Du Fehler, die im Falle unangemessener Kontakte alles nur noch schlimmer machen würden:

Kontakt blockieren

Blockiere die minderjährige Person sofort. Du könntest Dich ansonsten durch unangemessene Inhalte - die auch von Deinem Gegenüber stammen können - strafbar machen.

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Nicht ignorieren

Tatsächlich ist die Situation ernst und sollte nicht ignoriert werden, denn es ist davon auszugehen, dass die minderjährige Person es weiter versuchen und irgendwann auf Interesse stoßen wird. Gleichzeitig ist es verständlich, dass Du nicht unverschuldet ins Visier von Ermittlungen – sei es auch nur als Zeuge – geraten möchtest.

Kontakt abbrechen

Auf jeden Fall solltest Du den Kontakt nach Kenntnis des zu jungen Alters sofort abbrechen und die Person blockieren. Nutze dazu das Chatmenü (Zahnrad-Symbol) über dem Gesprächsverlauf in Deinem Postfach. Die Gefahr, Dich durch weitere Nachrichten (die ja auch von Deinem Gegenüber stammen können) strafbar zu machen, wäre ansonsten viel zu hoch.

Keine Inhalte speichern

Inhalte aus dem Chat solltest Du keinesfalls speichern oder weiterleiten - auch nicht als Beweismittel. Darum kümmern wir uns bzw. die Behörden. Manchmal gelangen allerdings Daten auf Dein Gerät, weil sie unbemerkt von Deinem Browser bzw. System heruntergeladen werden, ohne dass Du das beabsichtigt hättest. Um auch diese Inhalte unwiderruflich zu löschen, empfehlen sich kostenfreie Tools wie CCleaner oder PrivaZer.

Vorfall melden

Wir empfehlen Dir ausdrücklich, den Vorfall wenigstens uns zu melden, damit wir die nötigen Schritte in Zusammenarbeit mit den Behörden einleiten können. In der Regel wirst Du dann nichts mehr von dem Fall hören, da die vorhandenen Unterlagen (z.B. euer Chatprotokoll) für die Ermittlungen ausreichen und ersichtlich ist, dass Du davon ausgehen musstest, mit einem Erwachsenen zu sprechen. Garantieren können wir diesen glimpflichen Ausgang jedoch nicht.

Was wäre die Alternative? Angenommen Du meldest die Person nicht, müsstest Du jederzeit damit rechnen, dass Dir ein anderer getäuschter Erwachsener zuvorkommt oder wir selbst den Fall entdecken. Das würde Dich dann eher in Erklärungsnot bringen und Zweifel an Deinen Absichten aufkommen lassen.

Wende Dich bitte ebenfalls an uns, solltest Du solche verdächtigen Vorfälle als unbeteiligte oder betroffene Person beobachten bzw. erfahren. Es gibt mehrere Wege, eine Meldung zu erstatten:

  • Über den Melde-Button (mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnet) auf dem Profil der betreffenden Person
  • Über den Melde-Button auf der Seite der problematischen Anzeige
  • Oder du wendest Dich einfach direkt an unseren Service über das Kontaktformular

Wichtig: Bei einer Meldung bitte auf keinen Fall pornografische Inhalte (Bilder o.ä.) mitschicken. Du würdest Dich damit der Verbreitung kinder- bzw. jugendpornografischer Schriften schuldig machen. Wir haben andere Möglichkeiten, etwaige Beweismittel den Behörden zugänglich zu machen.

Nutzer oder Anzeige melden

Wo finden Menschen Hilfe, die sich sexuell zu Minderjährigen hingezogen fühlen, aber der Versuchung widerstehen möchten?

Das Präventionsprojekt "Kein Täter werden" der Charité in Berlin bietet Therapieangebote für Menschen mit pädophilen Neigungen an. Diese Menschen sind sich ihrer sexuellen Präferenz bewusst, es ist aber in aller Regel noch nicht zu einem Übergriff gekommen. Doch auch Dunkelfeldtäter können am Therapieangebot teilnehmen. Dunkelfeldtäter sind Menschen, die bereits eine Straftat im Bereich des sexuellen Missbrauchs an Kindern begangen haben, allerdings bisher nicht strafrechtlich verfolgt wurden.

Die Teilnahme an den Einzel- und Gruppentherapien der Organisation ist kostenlos und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. "Kein Täter werden" gibt es inzwischen an elf Standorten in Deutschland, weitere sind in Planung. Bisher kann man sich in Berlin, Düsseldorf, Gießen, Kiel, Mainz, Hamburg, Hannover, Leipzig, Regensburg und Ulm helfen lassen.

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Therapie ist, dass man ein Problembewusstsein hat und weiß, dass man Kinder nicht sexuell begehren sollte. Potenzielle Täter sollten es nicht zu Übergriffen kommen lassen wollen. Dann kann das Projekt ihnen erfolgreich dabei helfen, ihr Problem in den Griff zu bekommen.

Auf welche Gefahren Du achten musst

In diesem Kapitel erklären wir, warum es uns so wichtig ist, zu verhindern, dass Erwachsene in unserem Kontaktanzeigen-Bereich auf Minderjährige treffen.

Triggerwarnung - "sensible Inhalte": ein fiktionaler Weckruf

Du machst eine aufregende Bekanntschaft in unserem Kontakt-Bereich für Volljährige und freust Dich, eine Antwort zu erhalten. Das Gespräch nimmt an Fahrt auf. Es kribbelt. Dann verlautbart Dein Gegenüber beim Alter etwas geflunkert zu haben und doch noch keine 18 Jahre alt zu sein. Zudem wird ein Treffen gegen Taschengeld oder andere Geschenke (bzw. Gutscheine) in Aussicht gestellt. Darauf würdest Du jetzt selbstverständlich nicht mehr eingehen. Was also tun? Den Kontakt sofort abbrechen und die Sache vergessen? Dem Teenager ins Gewissen reden?

Mittlerweile haben sich Sympathien und ein erotisches Interesse aufgebaut. Dein Chatpartner scheint reif genug zu sein, eigene Entscheidungen treffen zu können. Irgendwie bist Du jetzt neugierig geworden und fühlst Dich geschmeichelt. Du denkst Dir, „das Austauschen von Nachrichten im Internet schadet doch niemandem“. Alles ist anonym und fühlt sich nicht wirklich real an. Solange es auf Freiwilligkeit basiert und bei Textnachrichten bleibt, sollte es doch okay sein, noch etwas weiter auszuloten, was dahintersteckt und wo die Grenzen liegen, oder?

Ihr plaudert weiter, bis Dir Dein jugendliches Gegenüber ein Foto schickt. Plötzlich wirst Du kreidebleich und Dein Herz beginnt zu rasen, als Dir bewusstwird, dass Du dadurch gerade Jugendpornografie auf Deinen Rechner geladen hast. Panisch löschst Du den Chat und bittest markt.de Dein Konto zu deaktivieren. Deiner Bitte wird stattgegeben. Gerade nochmal gut gegangen.

Zwei Monate später – Du hast die Sache schon wieder verdrängt – klingelt es frühmorgens an Deiner Tür. Davor stehen mehrere Polizeibeamte. „Hausdurchsuchung“, schießt es Dir durch den Kopf. Doch als Du zögerlich die Tür öffnest, blickst Du keinem Durchsuchungsbefehl entgegen. Stattdessen eröffnet einer der Polizisten das Gespräch: „Ein 15jähriges Mädchen wurde von einem älteren Mann vergewaltigt, den sie online kennenlernte. Es hat sich herausgestellt, dass Sie sich nur wenige Tage vor der Tat mit ihr auf einem Kleinanzeigenportal über ein Taschengeldtreffen unterhalten haben.“

Welche Gefahren entstehen aus Online-Begegnungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen?

Es beginnt mit unangemessenen Nachrichten und dem Erschleichen freizügiger Bilder und endet in manchen Fällen sogar mit Erpressung sowie Vergewaltigung. Dass all das ausschließlich in der Verantwortung der Erwachsenen liegt, steht außer Frage. Der erste Kontakt kann jedoch auch von Minderjährigen ausgehen – manchmal unter Vorspiegelung eines falschen Alters.

Den volljährigen Beteiligten drohen strafrechtliche Konsequenzen, die ungeachtet der tatsächlichen Höhe der Strafe das Potential haben, ihren Ruf und ihr Leben zu ruinieren angesichts der sozialen Ächtung.

Das größere Risiko tragen nichtsdestotrotz die Minderjährigen. Es ist normal, dass ihnen die Erfahrung fehlt, die Konsequenzen ihrer Handlungen abschätzen zu können. Deswegen experimentieren sie, testen Grenzen und überschätzen sich auch mal. In einer perfekten Welt könnten sie so selbst aus ihren eigenen Fehlern lernen und sich entwickeln. Online wird indessen alles potenziert; sowohl die Versuchungen als auch die negativen Auswirkungen von Fehlern (bspw. werden intime Fotos zigfach geteilt).

Zugleich suggerieren die eigenen vier Wände und die Distanz zum Gegenüber durch den Bildschirm eine trügerische Sicherheit. Das Sprechen mit Fremden fühlt sich derart viel sicherer an. Das enthemmt, was Täter ausnutzen

Das beschreibt nur eine der bekannten Maschen von Tätern, um Minderjährige sexuell auszubeuten. Weitere Informationen findest Du auf:

Warum sollten sich auch Täter nicht zu sicher fühlen?

Niemand sollte glauben, bei markt.de anonym unterwegs zu sein, ohne Konsequenzen für illegale Aktivitäten fürchten zu müssen. Beispielsweise sind wir verpflichtet, Deine Daten inklusive Deiner Chatverläufe ein Jahr lang zu speichern und bei berechtigten Behördenanfragen herauszugeben. Das Deaktivieren Deines Kontos ändert daran nichts.

Im Internet können Dich Strafverfolgungsbehörden anhand Deiner IP-Adresse identifizieren. Selbst das Verschleiern dieser bietet keine 100%ige Anonymität. Ein Fehler reicht, um die Tarnung auffliegen zu lassen. Davon abgesehen ist die IP-Adresse nicht die einzige Möglichkeit, Deine Identität aufzuspüren (Stichwort „Fingerprinting“).

Überdies sollten sich alle, die unsere Plattform mit unlauteren Absichten missbrauchen, bewusstmachen, dass das ihr Gegenüber auch tun könnte. So geben sich manche Erwachsene als minderjährig aus, um vermeintliche „Pädophile“ zu jagen. Sie machen sich dabei u.U. ebenso strafbar aufgrund der Anstiftung zu einer Straftat und erschweren uns die Aufspürung echter Minderjähriger. Vielleicht steckt hinter dem Profil, das vorgibt, ein 16jähriges Mädchen zu sein, aber auch ein Ermittler?

In unserem Transparenzbericht kannst Du nachlesen, dass wir im Jahr 2021 415 Anfragen von Behörden erhalten und in 27 Fällen selbst Anzeige erstattet haben.

Verdächtige Aktivitäten bei markt.de können einen Anfangsverdacht begründen, mit dem die Polizei einen Durchsuchungsbefehl erhält. Alles was dabei gefunden wird, kann gegen den Beschuldigten verwendet werden. Gelöschte Daten können wiederhergestellt werden – der Ruf in der Nachbarschaft eher nicht.

Rechtliche und technische Hintergründe

Ab wann machen sich Erwachsene strafbar, wenn sie online Kontakt mit Minderjährigen pflegen?

Jeder Kontakt mit Minderjährigen (ob mit Kindern oder Jugendlichen) verstößt gegen unsere Nutzungsbedingungen. Strafrechtlich relevant wird die Interaktion derweil ebenfalls früher, als womöglich einige vermuten.

Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

Sexueller Missbrauch beginnt nicht erst beim körperlichen Kontakt. Auch das Austauschen pornografischer Bilder, Fotografieren von Kindern in „aufreizenden“ bzw. sexuellen Posen, Erzählen pornografischer Fantasien oder das Zeigen eines nackten Erwachsenen bzw. Vorführen sexueller Handlungen sind Formen des strafbaren Missbrauchs. Ob das Kind oder die Eltern eingewilligt haben, ist unerheblich.

Sexueller Kindesmissbrauch ist strafbar nach §§ 174, 176, 182 und 184g StGB. Diese Gesetze decken alle Bereiche des sexuellen Kindesmissbrauchs ab, einschließlich der Kinderprostitution. Das Strafmaß ist je nach Straftat unterschiedlich und bewegt sich zwischen einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten (§ 174 Abs. 1 StGB) und zehn Jahren (§ 176 Abs. 1 StGB). Der Besitz von kinderpornografischem Material ist nach §184b StGB strafbar und kann ebenfalls mit Gefängnis bestraft werden.

Auch die Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176b StGB) ist verboten. Man darf somit nicht versuchen, Kinder zu sexuellen Handlungen mit sich selbst oder Dritten zu bewegen, indem man ihnen beispielsweise zuredet oder ihnen pornografische Inhalte zeigt. Auch das Anbieten oder das Verabreden zu solchen Taten ist strafbar. In diesen Fällen liegt das Strafmaß bei mindestens 6 Monaten bis maximal 5 Jahren Freiheitsstrafe.

Zwar macht es einen Unterschied, ob es sich bei den Betroffenen um Kinder (bis 14 Jahre) oder Jugendliche (14 bis 17 Jahre) handelt, doch auch der unangemessene Kontakt mit Jugendlichen kann strafbar sein. Manche verwirrt es, dass Sex zwischen Erwachsenen und Jugendlichen unter bestimmten Umständen legal sein kann. Müssten dann nicht Online-Chats oder virtuell getauschte Bilder mit sexuellem Inhalt erstrecht legal sein? Hier die Faustregel: Es wird strafbar, sobald ein Abhängigkeitsverhältnis besteht oder Geld bzw. eine Gegenleistung (z.B. Geschenke wie Amazon-Gutscheine, das Bezahlen von Shoppingtrips o.ä.) in Aussicht gestellt wird.

Jugendpornografie

Wie sieht es dann mit freiwillig und unentgeltlich getauschten pornografischen Inhalten (Textnachrichten, Bilder, Videos, Tonaufnahmen und fiktive oder wirklichkeitsnahe Abbildungen) aus? Auch das ist grundsätzlich verboten bei Personen unter 18 Jahren, denn solcherlei Inhalte gelten nach § 11 Abs. 3 StGB als Jugendpornografie. Nach § 184 StGB dürfen Personen unter 18 Jahren pornografische Inhalte nicht zugänglich gemacht werden. Wer dies doch tut, riskiert eine Freiheitsstrafe.

Während den meisten Personen die Unrechtmäßigkeit von kinderpornografischen Inhalten bewusst ist, ist das bei jugendpornografischen Inhalten oft nicht so. Wenn z.B. ein 19jähriger Junge Nacktfotos seiner 16jährigen Freundin auf dem Handy gespeichert hat, besitzt er bereits Jugendpornografie. Diese darf er nur für den persönlichen Gebrauch besitzen sowie herstellen und er benötigt die Einwilligung seiner Freundin. Aber Vorsicht: Zeigt er diese Bilder seinen Freunden, gilt dies als Verbreitung von Jugendpornografie.

Cybergrooming

Cybergrooming bezeichnet das gezielte Ansprechen von Kindern oder Jugendlichen im Internet mit der Intention, sexuelle Kontakte anzubahnen, und ist nach §§ 176a und 176b StGB als besondere Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar. Es können Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden, wenn online auf Kinder (unter 14 Jahren) eingewirkt wird. Folgende Tatbestände fallen darunter:

  • Das Kind soll zu sexuellen Handlungen gebracht werden. Dazu zählt, wenn das Kind per Webcam beim Cybersex zuschauen oder sogar selbst mitmachen soll.
  • Der Täter will sog. kinderpornografisches Material herstellen oder in seinen Besitz bringen. Das ist z.B. der Fall, wenn Kinder genötigt werden, intime Bilder oder Bilder in aufreizenden Posen zu erstellen und zu versenden.
  • Dem Kind wird pornografisches Material gezeigt. Das können z.B. Abbildungen von Genitalien sein oder Bilder und Videos von sexuellen Handlungen.

Auch vermeintlich harmlose Gespräche, die nicht sexuell geprägt sind, fallen unter den Tatbestand des Cybergroomings, wenn allein die Absicht besteht, das Kind zu sexuellen Handlungen zu verleiten, kinderpornographisches Material herzustellen oder dem Kind pornographische Inhalte zu zeigen.

Beim Cybergrooming ist es nicht relevant, ob der Chatpartner tatsächlich ein Kind ist oder sich lediglich als Kind ausgibt. Auch Ermittler, Elternteile oder sonstige Personen können sich als Kind ausgeben. Der Täter macht sich trotzdem strafbar. Die Tat ist ein Offizialdelikt und wird von Ermittlungsbehörden verfolgt, auch wenn keine Strafanzeige erstattet wird.

Zwischenfazit zur rechtlichen Situation

Das Verabreden zu sexuellen Handlungen bzw. zum Austausch pornografischer Inhalte – schon das Reden darüber oder die Kontaktanbahnung mit der Absicht das zu tun – ist in den allermeisten Fällen strafbar, wenn Personen unter 18 Jahren involviert sind. Strafrechtlich relevant wird es spätestens, wenn Gegenleistungen oder Zwang eingesetzt werden. Beim Austausch pornografischer Inhalte mit Minderjährigen (einschließlich Jugendlichen) schützt auch die Freiwilligkeit oder Unentgeltlichkeit nicht vor Strafe. Bei Kindern unter 14 Jahren kann ohnehin per Definition keine Freiwilligkeit bzw. Einvernehmlichkeit vorliegen.

Man sollte sich also nicht auf das eigene Gespür verlassen, was „harmlos“ oder „nicht ernstgemeint“ ist. Die Justiz kann das Chatprotokoll ganz anders interpretieren.

Was unternimmt markt.de, um unangemessene Kontakte zwischen Erwachsenen und Minderjährigen auf der Plattform zu verhindern?

Unser Jugendschutzkonzept stützt sich auf vier Säulen:

Die Nutzung modernster Sicherheitstechnologien

Um gesetzeswidrige Aktivitäten oder Inhalte, die möglicherweise nicht dem Jugendschutz entsprechen, zu verhindern, nutzt markt.de modernste technische Sicherheitsmechanismen. Dabei stützen wir uns einerseits auf interne Tools und andererseits auf externe Dienstleister, die sich auf die Erkennung und Prävention solcher Inhalte spezialisiert haben. Anhand dieser Sicherheitsmechanismen werden Anzeigen bereits vor der Veröffentlichung geprüft und bei gegebenem Anlass direkt von der Plattform entfernt. Auf Details können wir hierbei nicht eingehen, um potenziellen Tätern keine Hinweise zu liefern, wie sie unsere Systeme umgehen können.

Die Mithilfe unserer Community

Unser besonderer Dank gilt unseren aufmerksamen Mitgliedern, die helfen, markt.de sauber und sicher zu halten. Sie melden verdächtige Inhalte. Diese Verstoß-Meldungen nehmen wir sehr ernst. Alle eingehenden Meldungen werden von unseren Service Mitarbeitern manuell geprüft. Bestätigt sich der Verdacht des Nutzers, leiten wir je nach Verstoß entsprechende Schritte ein.

Die Arbeit unseres engagierten Service Teams

Wenn die genannten Sicherheitsmechanismen anschlagen oder Mitglieder verdächtige Aktivitäten melden, schreitet unser Service Team ein. Illegale Inhalte oder Verstöße gegen unsere Nutzungsbedingungen, die nicht automatisch erkannt und entfernt werden können, werden manuell geprüft. Je nach der Schwere des Verstoßes wird nicht nur die Anzeige entfernt, sondern auch das Profil des Nutzers gesperrt. Bei Verstößen gegen das Gesetz erstatten wir zusätzlich Strafanzeige bei der Polizei.

Die enge Zusammenarbeit mit den Behörden

Wir kooperieren eng mit ermittelnden Behörden, denn gesetzeswidrige Inhalte und Betrug tolerieren wir nicht. Gleichzeitig nehmen wir den Datenschutz und die Sicherheit von Nutzerdaten sehr ernst. Deshalb werden alle eingehenden Anfragen von Behörden gewissenhaft geprüft. Nur bei Angabe der entsprechenden Gesetzesgrundlage geben wir Daten an auskunftsberechtigte Behörden weiter.

Nicht jede Anzeige oder Nachricht ist eindeutig zu klassifizieren. Hier folgen wir unserem Kredo, uns im Zweifelsfall für den Jugendschutz zu entscheiden und lieber einmal zu viel ein Mitglied zu sperren oder eine Anzeige zu entfernen bzw. nicht zu veröffentlichen. Über 700.000 gesperrte Anzeigen im Jahr 2021 sind das Ergebnis unserer Bemühungen. Das sorgt verständlicherweise nicht selten für Frust unter Mitgliedern, die zu Unrecht davon betroffen sind. Wir können hier nur um Verständnis bitten.

Bei dem Ruf nach strengeren Maßnahmen wird manchmal vergessen, dass jede Schutzmaßnahme auch die vielen Mitglieder vor Hürden stellt, die mit besten Absichten markt.de einfach nur unkompliziert und regelkonform nutzen möchten. Beispielsweise wären wohl die wenigsten bereit, ihre hochsensiblen Ausweisdaten hochzuladen, nur um sich bei einem Kleinanzeigenportal zu registrieren.

Mit dem Status Quo wollten wir uns dennoch nicht zufriedengeben. Unser Ziel ist es, die gesetzlichen Vorgaben zu übertreffen. Deswegen haben wir den Profil Check eingeführt. Sowohl Telefonnummer als auch Alter können verifiziert werden - für ein sichereres und dadurch unbeschwerteres Miteinander. Das verschafft Mitgliedern mehr Gewissheit darüber, mit wem sie es zu tun haben. Darüber hinaus erleichtert es uns das Identifizieren von Regelverstößen.

Indem Du Dein Profil verifizieren lässt, leistest Du somit einen wichtigen Beitrag für den Jugendschutz!

Fazit

Der digitale Raum verleitet manchmal dazu, anzunehmen, dort würden andere Regeln gelten und alles sei weniger ernst und real. Dem ist nicht so. Deine Handlungen haben sehr reale Folgen und können schnell öffentlich werden. Du würdest in einer belebten Fußgängerzone keine Person ansprechen, bei der Du nicht sicher bist, ob sie volljährig ist? Zumindest würdest Du sie zuerst nach dem Alter fragen und Dich möglichst vergewissern, dass die Angaben stimmen? Dann verhalte Dich auch online so.

Die gute Nachricht: Solange Du nach bestem Wissen und Gewissen handelst und Dich im Ernstfall korrekt verhältst – sprich den Vorfall meldest -, hast Du in der Regel nichts zu befürchten. Zumindest hast Du Dir selbst dann nichts vorzuwerfen. Im Gegenteil: Du zeigst Zivilcourage und leistest einen wichtigen Beitrag zum Jugendschutz. Für Deine Mithilfe möchten wir uns schon jetzt bedanken!

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